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GdB und Sozialrecht

Vorteile bei Merkzeichen G – Grad der Behinderung – Schwerbehindertenausweis

Das Merkzeichen G erhält man mit Schwerbehinderung und Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule oder bei Behinderungen an den Beinen. Diese müssen sich aber besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, bei Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks usw. i

Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei Herzschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit können ebenfalls zu einer Erteilung des Merkzeichens G führen.

Auch Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder weniger wenn weitere erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung vorliegen, können zum Merkzeichen G führen.

Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen wie geistige Behinderungen rechtfertigen das Merkzeichen ebenfalls.

Das Merkzeichen kann  erteilt werden bei weiteren Einschränkungen wie Orientierungsfähigkeit eingeschränkt usw.

Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Diese müssen dieselben Kriterien wie Jugendliche und Erwachsene erfüllen.

Vorteile bei Merkzeichen G

Mit den Merkzeichen G sind folgende Vorteile möglich:

  • Steuervorteile
  • Ermäßigungen bei ADAC und Co,
  • Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
  • Erlass von Gebühren bei TÜV und Co.
  • Fahrdienste
  • Mehrbedarfszuschläge
  • Kostenfreie Öffentliche Verkehrsmittel
  • oranger Parkausweis

Mehr Infos:
Merkzeichen G auf Betanet

GdB auf Activinews

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Night Talk mit Michael am 23.06.2019 21 Uhr

Wie gewohnt gehe ich am 23.06.2019 um 21 Uhr live, auf Facebook & YouTube & Periscope.

Themen:

Fristen: Wann Rechtsmittel einlegen? Ist die Anhörungsrüge und ggf. wann Teil der Verfassungsbeschwerde?
Schutzschriftregister: Was ist das?
Wie verhalte ich mich dem Jugendamt gegenüber? Kooperativ oder Konfrontativ?
Wie Activinews unterstützen
Das neue Buch
Ausblick auf die Jubiläumssendung
Maut: Warum das scheitern musste. Und ob es nicht geplant war
Neues von Fridi
uvm

Das Video findet Ihr auf YouTube

und auf Facebook

https://www.facebook.com/ActiviNews/videos/317985212478080/

und auf Periscope

https://www.pscp.tv/activinews/1lPKqopAWqmJb

Merkt Euch am Besten diese Seite, in dieser Seite werde ich die Videos einbinden und verlinken.

Chat nur auf Facebook

Da es auf YouTube immer Probleme gab wird ab sofort nur noch der Facebook-Chat eingeblendet. Liked und teilt das Video während des Livestreams oder Abonniert Activinews auf YouTube um im Stream eingeblendet zu werden…

Spende via Livestream

Wenn Ihr während des Livestreams eine Spende macht, wird dies ebenfalls eingeblendet.

Datenupload

Ihr könnt mir jederzeit Eure Ideen oder Beschlüsse zukommen lassen, wenn Ihr denkt dass diese hervorragend in der Sendung besprochen werden können (anonym).
Ladet hierzu die Dokumente einfach hier hoch:

Der Ordner ist anonym und vertraulich und liegt im neuseeländischen Ausland – weit weg von deutschen Behörden. Natürlich sollen hierüber keine Straftaten begangen werden, aber eben solche aufgeklärt werden.

Ich freue mich auf Euch, wenn Ihr Sonntag hereinschaltet.

Euer Michael Langhans

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Klausur: Wer zulange schreibt fällt durch

Wer zu lange an einer Klausur schreibt fällt durch. Das hat das VG Koblenz entschieden. Geklagt hatte ein Student, der nicht sofort abgab, als es hieß „Stifte weg“. Das überschreiten der Arbeitszeit für die Klausur war aber für das VG erheblich. Obwohl nur 90 Sekunden zuviel gearbeitet wurde bei 90 Minuten Arbeitszeit = 5.400 Sekunden, sei der Vorteil erheblich gewesen, den sich der Student erschlichen hatte.

Quelle: LTO

So ist das mit den unbestimmten Rechtsbegriffen. Ein erheblicher Vorteil bei 90 Sekunden oder eben 1,6% mehr Bearbeitungszeit ist für mich eher nicht viel. Aber das VG hat entschieden. Also lieber besser zuhören…

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Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ist erschienen

Mein Buch „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ ist erschienen – schaut es Euch an, egal ob eBuch oder Taschenbuch: Nie war argumentieren im Gerichtssaal einfacher…

Aus dem Inhalt:

Sorgerechtsverfahren, insbesondere Inobhutnahmen durch das Jugendamt sind die Materie, die Eltern am stärksten belasten: Der Kampf um das eigene Kind, gegen den Staat… Man fühlt sich hilflos und wird bisweilen unzureichend beraten. Anwälter und Richter reden eine Sprache, die man nicht versteht. In diesem Ratgeber lernen Sie das Wichtigste kurz und knapp in einfacher Sprache erläutert.Hier lernen Sie die häufigsten Fehler von gerichtlichen Entscheidungen kennen, die immer wieder gemacht werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht und Obergerichte andere Ansprüche stellen. Dabei ist die verfassungsrechtliche Rechtsprechung überschaubar. Trotzdem ist sie unbekannt oder wird ignoriert.Dieses Buch zeigt wichtige Entscheidungen in Kernsätzen zur Abwehr vieler gerichtlichen Verfahren auf. Dazu zitiere ich die entsprechenden Sätze und erläutere diese.Diese zweite Auflage ist erweitert um einen Teil, der Allgemeines zum Sorgerecht ausführt.Die Entscheidungen sind thematisch sortiert, so dass man leichter zu der Entscheidung findet, die man für das konkrete Problem benötigt.

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Familienrecht

Verwaltungsklage eA bei Inobhutnahme – oder doch Widerspruch?

Weil es im Livestream vom Sonntag so nicht durchdrang, hier noch ein nachgeschobenes Video zum Thema „muss ich auch Widerspruch einlegen oder reicht ein eA Antrag“?

Die Verunsicherung ist groß. In diesem Video erkläre ich euch dass beides erfolgen muss.

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Zwei Jahre Activinews – Jubiläum

Bald ist es soweit: Am 01.07.2019 gibt es Activinews seit 2 Jahren.

In dieser Zeit hat sich sehr viel getan. Erinnert Ihr Euch noch an den ersten Post auf Facebook? An das erste Video auf YouTube? Nein? Dann reist mit mir eine Weile durch die Geschichte von Activinews.

Das erste Video, in dem ich das Projekt vorstellte, veröffentlichte ich am 04.07.2019:

Die Videos damals waren alle noch ein wenig zu knapp gehalten. Heute würde ich kaum mehr ein Video von unter 5 Minuten länge machen. Geschossen waren alle mit meiner Canon Legria Mini X

Ohne viel TamTam wurde ActiviNews mit folgendem Beitrag angekündigt:

Inhaltlich war dann dieser geteilte Beitrag das Startsignal:

Von da an ging es recht schnell nach oben, was Zugriffe und Ideen angeht, insoweit habe ich Euch die Meilensteine zusammenkopiert:

2019

2018

2017

Aktuell haben wir über 838.000 Minuten Videoabrufe, das sind 13.966,66 Stunden oder über 581 Tage, an denen ununterbrochen Activinews geschaut wurde ( 1 1/2 Jahre!).

Unser „bestes“ Video ist nach wie vor keines aus dem Familienrecht:

Dieses Video wird aller Voraussicht nach als erstes Video auf unserem Kanal 10.000 Abrufe erreichen. Im Moment wird es zwischen 30-60 mal am Tag abgerufen.

Wie jedenfalls die Zuschauerzahlen wuchsen, so wuchs auch meine Haarpracht:

Inzwischen reichts ja zu zusammengeknoteten Haaren 🙂

Meine Lieblingsreihe ist dabei nach wie vor „Shave the Day“, weil sie so schön anders ist, der Zeitrahmen auf eine Rasur beschränkt ist und darüber hinaus weils einfach cool ist. I’m loving it!

Die Videoreihe Shave the day, in der ich beim Rasieren über alles mögliche Schwadroniere

Enttäuscht bin ich, dass die jetzt kostenlose Reihe zur Patientenverfügung so wenig angenommen wird. Dabei kann man hier umsonst bekommen, wofür andere hunderte Euros verlangen!

Einhundert Aufrufe für Patientenverfügungs-Video Start der Serie ist einfach zu wenig, zumal es kaum kompetente Videos in diesem Segment gibt.

Statitik Abrufe

Die Abrufzahlen haben sich sehr erfreulich entwickelt. Während im ersten Jahr je Halbjahr unter 40.000 Abrufe erfolgten, sind es in diesem ersten Halbjahr 2019 schon fast 70.000 abrufe. Ich hoffe, die Entwicklung geht so weiter. Man sieht in der Delle aber auch, dass wenn keine neuen Videos kommen dann eben auch ein Rückgang zu sehen ist.

Die Wiedergabezeit hingegen hat sich gesamt positiv entwickelt. Der ausreißer nach oben begründet sich dass damals die Liveshows neu waren und bis zu 4x die Woche stattfanden. Da haben die Menschen vor allem bei Shows wie Q&A reingeschaut und lange geschaut. Das werden wir aber sicher bald wieder erreichen, zumal jetzt ja auch die Watchtime auf FB hinzukommt.

Wiedergabezeit je Halbjahr