Das Merkzeichen G erhält man mit Schwerbehinderung und Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule oder bei Behinderungen an den Beinen. Diese müssen sich aber besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, bei Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks usw. i
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei Herzschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit können ebenfalls zu einer Erteilung des Merkzeichens G führen.
Auch Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder weniger wenn weitere erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung vorliegen, können zum Merkzeichen G führen.
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen wie geistige Behinderungen rechtfertigen das Merkzeichen ebenfalls.
Das Merkzeichen kann erteilt werden bei weiteren Einschränkungen wie Orientierungsfähigkeit eingeschränkt usw.
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Diese müssen dieselben Kriterien wie Jugendliche und Erwachsene erfüllen.
Vorteile bei Merkzeichen G
Mit den Merkzeichen G sind folgende Vorteile möglich:
- Steuervorteile
- Ermäßigungen bei ADAC und Co,
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Erlass von Gebühren bei TÜV und Co.
- Fahrdienste
- Mehrbedarfszuschläge
- Kostenfreie Öffentliche Verkehrsmittel
- oranger Parkausweis
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Merkzeichen G auf Betanet