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Vegane Ernährung Kindswohlgefährdend?

Ist Vegane Ernährung Kindswohlgefährdend?
In Australien haben zwei Eltern ein Kind mit radikalveganer Ernährung fast umgebracht und wurden zurecht verurteilt. Doch wo ist die Grenze? Wenn der Staat sich in die Familiengepflogenheiten einmischen darf, sind wir dann noch frei unsere Kinder zu erziehen oder müssen wir erziehen lassen? Wer bestimmt? Der Staat oder die Eltern? Meine Meinung zum Thema…

Die Eltern hatten ihr Baby in den ersten anderthalb Lebensjahren strikt ohne Fleisch oder andere Lebensmittel von Tieren ernährt. Das Mädchen bekam Obst, Haferflocken, Kartoffeln, Reis, Tofu, Brot, Erdnussbutter und Reismilch. Das Kind war dann erst so weit entwickelt wie normale Kleinkinder im Alter von drei Monaten.

Ernährung sei „Verantwortung aller Eltern“

Mit 19 Monaten hatte es noch überhaupt keine Zähne und wog nicht einmal fünf Kilogramm. Der Fall wurde erst bekannt, als das Mädchen mit Krämpfen ins Krankenhaus musste. Im Prozess hatten sich Mutter und Vater schuldig bekannt, das Kind vernachlässigt und in Gefahr gebracht zu haben. Als Höchststrafe wären fünf Jahre Haft möglich gewesen.

Dem „Guardian“ zufolge litt das Kind an einer Knochenkrankheit, die zu verhindern gewesen wäre. Es war zudem auch nicht geimpft.

Bei der Bekanntgabe des Urteils schluchzten die Eltern. „Es liegt in der Verantwortung aller Eltern, dafür zu sorgen, dass die Ernährung ihrer Kinder ausgewogen ist und ausreichend Nährstoffe enthält, um richtig zu wachsen“, sagte Richterin Huggett. Das Kind ist jetzt in der Obhut von Verwandten. Die leiblichen Eltern dürfen es regelmäßig besuchen.

Quelle

Natürlich will ich diesen Extremfall nicht diskutieren. Ich sehe das Risiko auch wie der vegane Verbandschef, dass man jetzt pauschal gegen Eltern wettert die ihre Kinder anders erziehen. Und genau das ist die Angst die ich habe. Dass der Staat mehr vorschreibt, weil Eltern versagen, schrecklich versagen. Ist Vegane Ernährung also Kindswohlgefährdend? Oder ist es nicht so wie immer, dass es die Eltern sind oder der Staat?

Eure Meinung ist gefragt. Kommentiert bitte fleissig.

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Ankerzentrum Donauwörth: Warum ich meine Meinung zu Alltagsrassismus leicht ändern muss

Ankerzentrum Donauwörth: Warum ich meine Meinung zu Alltagsrassismus leicht ändern muss…

Kennt Ihr das Video des Nigerianers, der in Donauwörth Autos im Ankerzentrum schrottet?

Und kennt Ihr mein Video Alltagsrasissmus in Donauwörth?

Heute würde ich das Video so nicht mehr drehen. Zu vieles ist die letzten Monate in Donauwörth passiert, ich habe Euch unten ein paar Links angehängt.

Die Situation und die Stimmung hat sich mit der Einführung der Ankerzentren massiv verschlechtert, ohne dass die Verfahren wirklich beschleunigt oder verbessert worden wären: Wie so oft hat die Politik von Horst Seehofer nur verschlimmbessert. Ich muss also meine Meinung zu Alltagsrassismus in Donauwörth wegen des Ankerzentrums Donauwörth ändern. Und wer mich kennt, ich räume ungern ein daneben zu liegen. Eigentlich lag ich ja nicht daneben, die Zeiten haben sich aber geändert.

Seit der Einführung der Ankerzentren gibt es Probleme. Das geht auch damit einher, dass statt syrischen Flüchtlingen viele alleinstehende Schwarzafrikaner ohne Aufenthaltsperspektive in Donauwörth interniert wurden.

Die Probleme in den Gefühlen der Menschen, die sich nicht mehr sicher fühlen, wird man kaum begegnen, wenn man Täter wie den Autoscheibenmann abschiebt.

Wie das Landesamt für Asyl und Rückführungen in Manching am Donnerstag mitteilte, wurden in den vergangenen Tagen 31 abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan und Nigeria – 23 von ihnen hatten zuvor Straftaten begangen – aus Bayern abgeschoben. Darunter war auch der 19-Jährige, der sich Mitte Juli in Donauwörth mit einem Ast an den Autos zu schaffen gemacht hatte.

Augsburger Allgemeine

Alleine 23 Straftäter ist schon eine erschreckende Zahl…

Natürlich schließt das Ankerzentrum zum Jahresende – in Donauwörth. Aber aus den Augen, aus dem Sinn ist keine Löstung für die Menschen!

Diskutiert mit mir meine Aussagen im Video. Liegen die Probleme auch in den Herkunftsländern begründet, sind es alleine aufgrund der Organisation entstandene oder gibt es gar keine Probleme? Eure Meinung ist gefragt!

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Was wurde eigentlich aus dem Fall „Rebecca Reusch“?

Was wurde eigentlich aus dem Fall „Rebecca Reusch“? Diese Frage stelle ich mir heute genauso oft wie die letzten Monate. Erst wurde mehrfach der Schwager medial durchs Dorf getrieben. Und erst wurde mehrfach alles getan den Eindruck zu erwecken dass es eine Gewalttat gab, obwohl bisher keine Indizien oder Hinweise auf eine Gewalttat bekannt sind. Und trotzdem fällt es auf, wie laut die Behörden schweigen

Fall „Rebecca Reusch“

Ich bin schon der Meinung, dass es an der Zeit wäre öffentlich einiges richtig zu stellen. Wer Menschen medial hinrichtet muss auch die Eier in der Hose haben medial zu sagen wir lagen daneben oder unser Verdacht hat sich nicht bestätigt.

Ob Rebecca Reusch lebt oder lange tot ist – wir wissen es nicht. Für Kind und Familie wünsche ich mir natürlich ersteres.

Dieser Fall zeigt wieder, wie eng die Grenzen heute sind. Eine einzige Pressemitteilung geht durch alle Medien, und zwar nachhaltig und monatelang. Da muss man eben auch genauer überlegen was man postet. Natürlich waren die Medien ja auch Schuld als man jede Polizeiaktion minutiös berichterstattet hat.

Nunmehr wird neu berichtet, dass man vielleicht doch zu voreingenommen war. Profiler vertreten die These, dass man auch möglichen Unfall in die Erwägungen einbeziehen müsste.

Die Fokussierung des Verdachts auf den Schwager sei „zwar durchaus nachvollziehbar und bot sich zunächst auch an“, sagt Petermann zu FOCUS Online. Denn aus gesammelten Informationen ergäbe sich oft eine Spur und eine Theorie, die man dann schwerpunktmäßig verfolge. Wenn der Verdacht besonders stark ist, passiere es immer wieder, dass man sich sehr auf eine Theorie versteife, weil man den Verdacht natürlich erhärten und einen möglichen Täter überführen wolle. „Nur hat das manchmal eben leider auch zur Folge, dass andere, zunächst weniger plausibel erscheinende Theorien für einen angenommenen Mord dann einfach automatisch vernachlässigt werden

Focus

Wir werden weiter Berichten, aber nicht um der Sensationsgier willen.

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Skandalurteil gegen den Messerstecher von Chemnitz?

Skandalurteil gegen den Messerstecher von Chemnitz? Diese Frage stellt sich für mich. Der Täter wurde zu Neuneinhalb Jahren verurteilt. Soweit, so gut?
Nicht, wenn man das Urteil eines genaueren Blickes unterwirft. Natürlich, und das muss ich auch hier wieder erwähnen, war ich nicht vor Ort und kenne die Akten nicht. Ich muss mich also auf Aussagen von Journalisten verlassen. Und das muss ja nicht immer stimmen, was die schreiben.

Es gibt kein objektives Beweismittel. Keine DNA Spur, kein Messer mit Fingerabdrücken des Angeklagten, keine Blutspritzer auf Kleidung von ihm. Es gibt nur eine (!) Aussage eines Zeugen, der aus 50 m Entfernung bei schlechten Lichtverhältnissen alles gesehen haben möchte und den Täter identifizieren konnte.

„Keine Zweifel“ gebe es an der Schuld des Anklagten.

Das sagt das Gericht, und das muss es sagen, weil jeder Zweifel zu einer in dubio pro reo Entscheidung, zu einem Freispruch führen müsste.

Spiegel Online sieht das anders:

Stattdessen saß der Friseur aus Syrien in U-Haft. Verdächtig gemacht hatte ihn, dass er in der Tatnacht vor der Polizei weggelaufen war. Objektive Beweise gegen ihn gab es keine. Kein Blut des Opfers an seiner Kleidung, keine Spur am Tatmesser, kein blauer Fleck, kein Kratzer von der angeblichen Beteiligung an einer Schlägerei. Denkbar, dass der junge Mann einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Skandalurteil gegen den Messerstecher von Chemnitz?

Es gebe „keine Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit“ der Zeugenaussagen, die sich „wie ein Puzzle“ zusammenfügten, sagte Simone Herberger. Und obwohl etwa keine DNA-Spuren des Angeklagten an der Kleidung von H. gefunden worden seien, gebe es „keinen Zweifel einer Schuld“.

Das klingt ja so, als ob es mehrere Indizien für eine Tötung gab, was aber aus der Presse so nicht herauslesbar ist.

Nur ein Zeuge kann bestätigen, dass der Angeklagte zugestochen hat. Und das auch nur auf Daniel H.

Da war ja noch der Stich in den Rücken eines Begleiters von Daniel Hillig. Kein Zeuge beschuldigte Alaa S. dieser Tat. Dass er es gewesen sein soll, entspringt der freien Eingebung des Staatsanwalts. Beweise? Keine. Doch trotzdem hat das Gericht Alaa S. auch dieser Tat für schuldig befunden.

Das schreibt Spiegel Online. Ein glaubwürdiger Zeuge sieht nur einmal zustechen? Hm.

Polizeipannen wie dass man gegen andere potentielle Täter erst ermittelt hat, als dieser sich schon abgesetzt hatte, bleiben unerwähnt. Zwar ist der andere Täter zur Verhandung ausgeschrieben, weil man von gemeinsamen Tatentschluss ausgeht, trotzdem bleibt ein Beigeschmack.

Andere würden das Urteil auch deshalb als Skandal bezeichnen, weil keine Verurteilung wegen Mord erfolgt ist. Mord muss aber neben der Tötung die subjektiven Elemente „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, “ oder objektive Elemente „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ erfüllt sein. Dass alleine die Tötung nicht niedere Beweggründe sein können, versteht sich von selbst, wäre doch sonst der Mordparagraph unnötig. Worin liegt nun also der Mord, auch wenn ich verstehe warum des Volkes Zorn hier aufschreit: Die Angst vor mehr Gewalt.

Für mich bleibt dieses Urteil ein Skandalurteil. Weil die Möglichkeit einer öffentlichen Urteilsbegründung, die das GVG vorsieht, nicht genutzt wurde. Weil Zweifel bleiben. Zitieren wir die Verteidiger:

„Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren“

Weil das Verfahren aus Angst nicht in Chemnitz, sondern in Dresden stattfand.

Politische Einflussnahmen sind ja belegt:

Die Oberbürgermeisterin der Stadt kann zufrieden sein: Vor Prozessbeginn sagte sie öffentlich, ein Freispruch in diesem Verfahren wäre schlecht für Chemnitz.#

Kann ein Gericht hier also noch frei entscheiden?

Wie seht ihr das alles? Ein gerechtes, zu mildes, falsches Urteil? Kommentiert fleissig!

Tagesspiegel
Spiegel
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Juristische Filme rezensiert

Juristische Filme rezensiert: Ich werde diese Reihe bald ausbauen, daher an dieser Stelle nochmal der Hinweis auf die Playlist Filmrezensionen.
Viele Filme drehen sich um Scheidung, Ehe, Gerichtsstreitereien. Manche zeigen auch historisch relevantes Filmmaterial und bilden Geschichte nach.
In dieser Reihe rezensiere ich solche Filme.

 

Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Juristen des NS-Staates leiten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden ist.
Der Ankläger Colonel Tad Lawson lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten Dr. jur. Ernst Janning vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im Deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.
In den Wochen während der Verhandlung versucht Richter Haywood, in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa näher kennen, in der er wohnt. Sie versucht den Richter in dem Sinne zu beeinflussen, dass auch hochrangige Deutsche nichts von den Verbrechen in den Konzentrationslagern gewusst hätten. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht er herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer von Schweigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_von_N%C3%BCrnberg
Das Urteil von Nürnberg

und „Marshall“:

Thurgood Marshall ist ein schwarzer Anwalt. Später soll er der erste schwarze Richter am Supreme Court in den Vereinigten Staaten werden. Er soll einen Schwarzen in einem Südstaat verteidigen, der die Frau seines Chefs vergewaltigt haben soll… Thurgood verteidigt auch nur unschuldige, was rechtlich spannende Fragen aufwirft… Ein toller, mitreissender Film, der aber auch zum Nachdenken anregt.

Marshall

Juristische Filme rezensiert

Ich würde mich freuen, wenn ihr die Rezensionen oder gar die Filme anseht und mit mir hierüber fleissig diskutiert. In einigen Filmen kann man hier eine nicht unerhebliche Weisheit oder Fragestellung, die auch für heute relevant ist, herausarbeiten.

Gerne könnt Ihr auch Vorschläge bringen, welche Filme ich noch rezensieren soll und welche Filme in diese Reihe passen.

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Argumente nachschieben im einstweiligen Verfahren?

Argumente nachschieben im einstweiligen Verfahren?

Es kommt immer mal wieder vor. Das Gericht hat etwas vergessen in einem Beschluss der teilweise die elterliche Sorge entzieht. Zum Beispiel das Schulrecht. Oder das Antragsrecht nach SGB VIII. Dann kann man doch einfach schnell einen weiteren Beschluss machen, oder?

Weit gefehlt. Nachschieben ist kaum möglich. Denn für einen neuen Beschluss oder eine Erweiterung müsste ja die konkrete, gegenwärtige und erhebliche Gefahr bestehen- die da wäre in Obhut des Staates. Und das ist kaum denkbar.

Argumente nachschieben im einstweiligen Verfahren unmöglich

Der Staat muss dann also argumentieren, dass eine Gefahr besteht, die sofortiges Handeln des Gerichtes bedingt. Und genau da ist eben der Hacken. Wer ein Kind herausnimmt, darf das nur wenn keine weiteren Gefahren damit einhergehen. Wer also vergessen hat die Schule zu regeln der provoziert die Gefahr durch die Inobhutnahme. Dann ist aber letztere unzulässig. Wer ein Kind rausnimmt, ohne dass die Antragstellung nach SGB VIII geklärt wäre, der vergisst dass dann eigentlich ein verbotener Vorratsbeschluss vorliegen würde.

Trotzdem findet soetwas immer wieder statt – und genau da entstehen dann unzählige Gründe für eine Amtshaftungsklage. Die Playlist dazu findet ihr auf YouTube.

Richtern fällt es schwer, Fehler einzuräumen, auch wenn dieses Nachschieben von Gründen oft nahe an einer Rechtsbeugung liegt. Da diese selten verurteilt wird, geht man dein einfacheren Weg.

Da hilft es nur, beharrlich auf die Rechtslage hinzuweisen und gegebenenfalls Entscheidungen zitieren.