Letzte Woche wurde es bekannt: Die Staatsanwaltschaft hörte alle Unterstützer aus dem Ulvi Kulac Unterstützerkreis ab. Insbesondere dessen Betreuerin Gudrun R. wurde abgehört. Die Rechtslage steht dem eigentlich entgegen: Abgehört werden können nur Personen, bei denen der Verdacht einer Beteiligung an einer solchen Straftat besteht.
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.(…)
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
Im Fall Ulvi K. kommt insoweit in Betracht
Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
Die Staatsanwaltschaft hörte alle Unterstützer aus dem Ulvi Kulac Unterstützerkreis ab
Danach wäre es grundsätzlich möglich , abzuhören, ggf. auch die Betreuerin, wenn Ulvi K. unter dem Verdacht steht, eine solche Straftat wie Mord begangen zu haben. Problem dabei ist aber gerade, dass er ja in der Wiederaufnahme gerade von diesem Verdacht freigesprochen wurde, nämlich am 14.05.2014. Damit kann er – ne bis in idem, über niemand darf zweimal dieselbe Gerichtsverhandlung stattfinden – nicht Täter einer solchen Straftat sein, damit kann auch keine TK Überwachung hierauf begründet werden.
Dass man so breit einen Unterstützerkreis von 20, 30 Menschen abhört, die allesamt vor dem Verfahren miteinander nicht bekannt waren und auch keine Täter sein können, ist daher ein rechtliches Unikum und nicht ansatzweise vertretbar. Dass ein Gericht sowas unterschrieben hat hingegen ist nichts besonderes, zu oft unterschreiben Richter das was ihnen Staatsanwälte vorlegen.
Ob auch Anwälte aus dem Unterstützerkreis oder andere honorige Personen abgehört wurden, ist unbekannt. Zumindest wäre es sinnvoll, wenn die Staatsanwaltschaft hier etwas zu ihren Beweggründen aussagen würde. Meiner Meinung nach liegt ein absolut rechtswidriges Verhalten vor.
Was meint Ihr?