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Corona und Umgang: Warum kann Mediation jetzt helfen

Corona und Umgang: Ich hatte mich ja bereits in diesem Video damit auseinandergesetzt, dass Bayern, das die stärksten Ausgangsbeschränkungen hat, nicht nur ausdrücklich Umgang ausnimmt von diesen Beschränkungen, sondern sich auch deutlich zum Kindesumgang als Aspekt des Kindswohles bekennt. Dies ist nachzulesen in den Handlungsempfehlung Coronavirus, Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Az. V2/6521-1/933 und II4/0021.06-3/234 vom 20.03.2020. Auf diese Schreiben könnt Ihr Euch beziehen, ich darf die aber nicht herausgeben.

Corona und Umgang

Kurz zusammengefasst: Corona ändert nichts, was Umgang und Kontakte von Kindern angeht. Soweit ist das nichts besonderes, es ist aber auch kein Allerweltheilmittelchen. Corona ist kein Argument für eine Rückführung – wenn ohne Corona diese nicht erfolgt. Corona ist nur insoweit ein Argument, wenn die Rückführung sowieso ins Haus steht und eine erhöhte Gefahr mit Ansteckung im Heim besteht. Dann kann Corona ein Argument sein, die Gerichte oder den Ergänzungspfleger muss man freilich schon noch fragen, was erlaubt ist und was nicht.

Wie immer gilt also die Frage:Wer hat das Umgangsbestimmungsrecht? Wer es hat, der kann bestimmen, wo das Kind hin soll, wer es nicht hat, kann nur Überreden versuchen. Insoweit ändert dieser Virus also nichts.

Corona-Mediation für Umgang

Deshalb ist für mich Mediation ein wichtiger Punkt: Eltern, die Miteinander streiten, brauchen dringend einen Vermittler, um die Probleme zu lösen. Man kann Corona nicht als Waffe verwenden, dem anderen zu schaden. Deshalb ist es eben sehr, sehr wichtig, jetzt die richtigen Schritte einzulegen, um nicht noch alles schlimmer werden zu lassen.

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Corona und Ausgangssperren

Corona und Ausgangssperren: Nun gibt es also Ausgangssperren, die man Euphemistisch Ausgangsbeschränkungen nennt. Was nichts daran ändert, dass es Ausgangssperren sind. Ich finde diese Maßnahmen ja grundsätzlich richtig, weil auf Verantwortung der Eltern vertrauen reicht eben nicht aus.

Die Verunsicherung ist groß, und das ist vorallem dem fehlenden Weitblick der Politik geschuldet. Es gibt keine klare Linie, die sich über mehrere Punkte und mehrere Tage hinzieht. Niemand was, was uns in  den nächsten Tagen erwartet, wir leben quasi in den Tag hinein und warten beinahe Panisch auf die neuen Hiobsbotschaften. Hätte man vor einigen Wochen schon ein Szenario entworfen, hätten sich die Bürger darauf einstellen können. Man wüsste, welche weiteren Schritte bei schlechteren Entwicklungen drohen. So kommt es aber immer zu Überforderungen. Und keiner weiß, was erlaubt ist.

Corona und Ausgangssperren: Was bleibt erlaubt

Effektiv weiß keiner, was bei Corona und Ausgangssperren noch erlaubt bleibt. In Bayern und Österreich, die die schärfsten Regelungen getroffen haben, bleibt es nach wie vor erlaubt, zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen zu gehen. Selbstverständlich darf man auch mit seinem Hund hinausgehen oder mit der Familie, mit der man zusammen lebt. Inzwischen hat die Staatsregierung in Bayern und das Ministerium in Wien klargestellt, dass auch Umgangsbesuche erlaubt bleiben – soweit ein Kind im Auto nur von A nach B fährt. Spielplatz, Biergarten, Straßencafe bleiben geschlossen. Doch ist das wirklich alles an Informationen?

Umgangsbestimmungsrecht bei Corona und Ausgangssperren

Letztlich entscheidet über Umgang immer noch der, der das Umgangsbestimmungsrecht hat. Es geht nicht um Umgangsrecht oder Aufenthalsbestimmungsrecht. Wer das Recht hat, die Art, Lage und Umfang des Umgangs zu bestimmen, der entscheidet auch, ob ein Umgang bei Corona und Ausgangssperren stattfindet.

Am Vernünftigsten ist es, wenn ihr mit der Gegenseite, egal ob Jugendamt oder Ex-Partner, redet. Redet über das, was ihr vorhabt, dass ihr das Kind nur holt, am Besten mit Auto, dann nach Hause fahrt und drinnen bleibt und die Hände wascht. Dass ihr keinen Kontakt habt mit Risikogebieten oder Risikomenschen usw. All das baut Vertrauen auf. Versucht nicht zu fordern, sondern einen Kontext mit der anderen Seite zu finden.

Vergesst auch nicht, wenn das Kind im Heim ist, warum es dort ist. Corona hat bestehende Probleme nicht beseitigt, so dass ein pauschales Heimkommen nicht möglich ist.

Schutzmaßnahmen?

Bietet doch an, soweit möglich, nur mit Maske und Handschuhen draussen zu sein. Das reduziert eine Ansteckung enorm, wobei klar sein muss, dass draussen nur den Weg von einer zur anderen Wohnung meint. Wechselkleidung für innen ist auch ein Aspekt, der Ängste abbauen kann.

Kinder sollten auch jetzt Kontakt haben, aber habt auch Verständnis für die Sorgen der anderen Seite, ob Expartner oder Heim. Pauschal im Netz sich beschweren über Umgangsvereitelung führt Euch nicht zum Ziel.

Keine Fremdsprachlichen Hinweise

Was mich auch verwundert, trotz Multi Kulti, dass sich nur wenige Städte und Politiker trauen, ihre Appelle mehrsprachig durchzuführen. Wir finden das wichtig, dass die Regierung und die Städte auch die Mitbürger informieren, die deutsch nicht als Muttersprache beherrschen. Auch wenn Deutsch unser Landessprache ist, wäre es notwendig, auch Nichtdeutschsprechende richtig aufzuklären. Hier hat Deutschland Defizite.

Die Kartalstiftung hat hierzu eine Notberatung eingerichtet. Die Juristen und Mediatoren stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Robenlos – Die Erinnerungen des ehemaligen Rechtsanwalts Michael Langhans

„Hin und zurück und weg und wieder da:

Als Anwalt im Familienrecht freust du dich narrisch, wenn du ein Kind nach langem Kampf zurück bekommst. Das ist was Feines, sage ich euch. Wenn dir das Kunststück dann öfter gelingt, dann ist man gut dabei. Aber ein Kind mehrmals zurückholen, das hat man Gottseidank nicht alle Tage. Und deshalb freust du dich natürlich dreimal soviel(…)

Der schlechteste Anwalt im Landkreis:

(…) Ganz souverän war ich damals übrigens nicht. Beim Rausgehen fragte ich meine Mandantin, freilich so laut, dass es die Gegenseite hören musste, wie es sich wohl anfühlt gegen den Schlechtesten zu verlieren und wo man dann quasi in der Hierarchie selber stünde. Eine Antwort bekam ich damals nicht mehr (…)“

Dieses Buch erzählt meine ganz persönlichen Erinnerungen an 12 Jahre Arbeit als Rechtsanwalt, manchmal kraftvoll, manchmal traurig, aber immer persönliche, launige Einblicke in eine Welt, die manchen von uns Überheblich erscheint.“

Das Buch ist im Moment erschienen auf ePubli und wird in den nächsten Tagen auf den gängigsten Plattformen im Internet und im Buchhandel mit der ISBN 978-3-750288-28-7 erhältlich sein. Eine Amazon-Version wird ebenfalls bald erscheinen.

Reinlesen könnt ihr mit Probekapitel hier https://www.epubli.de/preview/95993

Ich wünsche Euch viel Vergnügen und würde mich über positive Rezensionen freuen.