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Kinderrechte Fehlalarm? In Beschlüssen fehlen diese oft…

Sind Kinderrechte Fehlalarm vor Deutschen Gerichten? Diese Frage stellte ich mir in diesem Video. Ein klassischer Fehler, der in Deutschen Familiengerichtsbeschlüssen über das Sorgerecht immer wieder vorkommt: Kinderrechte werden immer wieder übergangen. Dabei sind viele dieser Kinderrechte betroffen und müssten von den Gerichten berücksichtigt werden. Mögliche betroffene Kinderrechte habe ich in diesem Beitrag zum CEED Project Petition EU ausgeführt:

CEED Project Petition EU: Die Kinderrechte (CRC)

Ist es Vorsatz oder doch Unwissenheit? Richter am Familiengericht berücksichtigen Kinderrechte, Grund- und EU Grundrechte nicht ! Seit 2010 sind die Kinderrechte ohne Vorbehalt in Deutschland anzuwenden. Daher verwundert es, dass in keiner mir bekannten Amts- oder Oberlandesgerichtsentscheidung Ausführungen zu den Kinderrechten sind. Unwichtig sind sie nicht. Sie helfen bei der Auslegung der unbestimmten deutschen Rechtsbegriffe wie Kindeswohl und von Paragraphen wie § 1666 oder § 1666a BGB. Verstößt eine Entscheidung gegen Kinderrechte, ist sie weder verhältnismäßig noch geeignet.

Fehler am Familiengericht vermeiden

Meine Reihe Fehler am Familiengericht könnt Ihr auf YouTube hier abrufen. Schaut einfach mal rein, um solche typischen und vermeidbaren Fehler zu verhindern. Sorgerecht ist kein Hexenwerk.

UN Kinderrechte erklärt (CRC), damit diese kein Fehlalarm mehr bleiben

Die UN-Kinderrechte erkläre ich in dieser Reihe. Ich bin bemüht, noch weitere Videos zu erstellen.

Wichtige Kinderrechte:

  1. Kindeswille, Art. 12 CRC
  2. Elternrecht vor Jugendamtsmeinung, Art. 5 CRC
  3. Soziale Herkunft berücksichtigen bei Inobhutnahme, Sprache, Religion, Art. 20 CRC
  4. Auslandsverbringung unzulässig, Art. 11 CRC

Beschwert Euch, beim Gericht, in der Beschwerde oder Anhörungsrüge, wenn die Kinderrechte nicht berücksichtigt sind. Das sind immer Rechtsausführungen, die sogar nach der Verhandlung und vor einem Verkündungstermin noch eingehen können und immer berücksichtigt werden müssen. Erklärt dem Gericht, dass diese Regeln anwendbar ssind. Lasst Euch nicht abspeisen, auch nicht vom Jugendamt. Diese Rechte sind nicht verhandelbar. Auch Verfahrensbeistände müssen hierauf Rücksicht nehmen. Wer Kinderrechte nicht beachtet, beachtet nicht das Interesse des Kindes.

Wichtig ist es auch, in die Fakultativprotokolle zu sehen. Das Dritte Fakulativprotokoll ermöglicht Euch, eine Kinderrechtsbeschwerde zu erheben. Das geht auch, wenn ihr keine Rechte mehr habt.

Greta Thurnberg hat es vorgemacht. Ihr könnt es nachmachen!

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Verhalten im Mutter-Kind-Heim

Verhalten im Mutter-Kind-Heim: Ich darf Euch auf diesen Artikel hinweisen, den ich vollständig unterstütze:

http://kartalstiftung.org/mutter-vater-kind-einrichtungen-sind-wichtig-fuer-unsere-gesellschaft-jugendaemter-unvermeidbar/?fbclid=IwAR3smWD7EYht7HEIZOZ-3omRcLbsymD_H37ngLAb9jpXlGPTFfv3FAIODgc

Wie verhalte ich mich im Mutter-Kind-Heim

Wie verhalte ich mich in einem Mutter-Kind Heim (Vater-Kind-Heim)? Meine Erfahrungen, aber auch die von vielen anderen Beratern und Betreuern ist die Tatsache, dass im Mutter-Kind-Heim jeder Fehler oft peinlich übergenau aufgeschrieben wird und damit erst die Tatsachen, die man für einen Sorgerechtsentzug benötigt, gefunden werden. Daher sollte man nicht blauäugig in eine solche Situation gehen und dorthin alle seine Hoffnung setzen: Viele Mandanten und Betreute berichten davon, dass sie nicht selbst entscheiden und damit als Eltern auch gar nicht wachsen konnten. Wem man nichts zutraut, der kann auch nicht beweisen was er kann.

Nicht dem JA die fehlenden Beweise geben

Sicher mag es auch gute MuKi (Abkürzung für Mutter-Kind-Heime) Heime geben. Aber zu oft habe ich erlebt, dass nur in Fällen, wo Beweise gefehlt haben, MuKi Heime vorgeschlagen wurden, während man in anderen diese oft abgelehnt hat. Diskutiert mit mir Eure Erfahrungen in Mutter-Kind-Heimen.

Der Artikel der Kartalstiftung, einem Stiftungsverein, hilft Euch relevante Fehler zu vermeiden.

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CEED Project Petition EU: Die Kinderrechte (CRC)

Gestern fand die nächste Live Show CEED International Live in Zusammenarbeit mit Activinews zum CEED Project Petition EU: Die Kinderrechte statt. Zuerst erläuterte Michael Langhans das vorgehen: Die Arbeitsgruppe von CEED wird Petitionen entwickeln, denen sich nach der Vorformulierung Eltern anschließen können. Es werden nur direkt Petitionen an das Europaparlament verfasst, nicht via Onlineplattformen wie Change. Betroffen müssen immer supranationale Rechte sein, also die EU Grundrechtscharta:

Diesmal nunmehr wurde die UN Kinderrechtskonvention besprochen (dazu gleich). Wichtig: Jede Petition wird nur eine Rechtsverletzung rügen, um nicht die Petition hinter zu großem Unrecht zu verwässern. Gerade wenn alle Eltern sich beteiligen, ist es wichtig dass die Anzahl der jeweils gerügten Rechtsverletzungen dem Europaparlament die Möglichkeit gibt, die Dringlichkeit zu begreifen. Teilnehmen können dabei natürlich nicht nur ausländische Eltern. Teilnehmen darf jeder, dessen Kind und dessen Familie durch das deutsche Jugendamt beeinträchtig und geschädigt ist.

Nachdem sich Olivier Karrer am Telefon verabschiedet hatte, ging Michael Langhans die UN Kinderrechtskonvention durch.

https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

https://www.bmfsfj.de/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf

Seit 2010 ist die Kinderrechtskonvention (CRC) in Deutschland ohne Vorbehalt anwendbar und damit geltendes Recht. Sie kann in jedem Verfahren berücksichtigt oder gerügt werden.

Mögliche betroffene Rechte bei CEED Project Petition EU: Kinderrechte

Folgende Artikel bieten sich mehr oder weniger an für eine Petition:
Art. 2 Achtung Kinderrechte (nur als Auffangtatbestand)

Art. 3 Wohl des Kindes (nur als Auffangtatbestand)

Art. 4 Verwirklichung der Kinderrechte (nur als Auffangtatbestand)

Art. 5 Respektierung Elternrechte (Jugendamt ist nicht Supermutter)

Art. 8 Identität bei Namenswechsel und ethniefremder Erziehung

Art. 9 Umgang (sofortige Regelung un eA Familiengericht notwendig)

Art. 10 Familienzusammenführung (auch als Rückführungsargument!)

Art. 12 Kindeswille (wenn nicht nur zu Lasten der Eltern)

Art. 13 Meinungs- und Informationsfreiheit (richtige Information über Rechte des Kindes)

Art. 14 Religionsfreiheit (Wichtig bei Unterbringungen, die die Religion bei Minderheiten ignoriert)

Art. 16 Schutz der Privatsphäre und Ehre (Kontrolle bei Telefonaten und Briefen)

Art. 18 Verantwortung für das Kindeswohl (bei Wechselmodellverweigerung)

Art. 19 Schutz vor Gewaltanwendung (auch in Heimen oder Pflegefamilien, siehe Lügde, Bergisch-Gladbach, Münster usw.)

Art. 20 Von der Familie getrennt lebend: Abs. 3 ist hier immer verletzt bei fremden Ethnien, Religionen, Sprache. Olivier nennt es Germanisierung, und ich kann ihm nicht widersprechen. Für mich ein zentraler Petitionsgrund, weil er dem Europaparlament deutlich machen wird, wie sehr die Rechte ausländischstämmiger Eltern mit Füßen getreten werden. Teils können sich Kinder mit ihren Eltern nicht mehr verständigen!

Art. 21 Adoption kann betroffen sein

Art. 23 Förderung behinderter Kinder kann ebenfalls betroffen sein, doch hier wird der nächste Sonntag sicher neue Erkenntnisse bringen.

Art. 24 Gesundheitsvorsorge kann ggf. auch betroffen sein, auch bei unnötigen Behandlungen durch das JA.

Art. 28 Recht auf Bildung wird oft in Obhut vernachlässigt- Auch dies ist ein klassischer Petitionsgrund, zumal in Deutschland für das Jugendamt keine Schulpflicht zu gelten scheint.

Art. 30 Minderheitenschutz dürfte in Art. 20 und Art. 14 aufgehen und daher kein eigenständiger Schutz sein, außer jemand meldet sich der etwas anders lebt.

Art. 37 Folter ist bei Time Out Räumen in Heimen gang und gebe.

Das sind nur Beispiele, die Auswahl werden wir sicherlich bald treffen, worauf sich die Petitionen fokussieren.

Nächste Woche gehts über die Behindertenrechtskonvention

Lest bitte auch den Beitrag zur EU Grundrechtscharta durch:

Eltern wehren sich gegen das Jugendamt: Project Petition

Playlist zu CEED Project Petition EU

Die Playlist mit allen Videos findet ihr hier:

Wer interesse hat, kann eine eMail an Olivier oder mich senden unter ceed.international.petitions@gmail.com

Ihr könnt Euch auch für die Arbeitsgruppe bewerben https://www.facebook.com/groups/668804833672295/

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Typische Fehler wenn das Jugendamt vor der Tür steht

Das Jugendamt vor der Tür: Da ist guter Rat teuer. Hier ein paar Tips, wie Ihr Euch verhalten solltet und welche Konsequenzen dies nach sich ziehen kann.

Welche Rechte habe ich in dem Augenblick, wenn die Damen und Herren vom Jugendamt vor der Tür stehen?

Darf das Jugendamt meine Kinder ohne richterlichen Beschluss mitnehmen?

Ja. Es ist falsch zu glauben, dass das Jugendamt nicht das Recht hat, ohne richterlichen Beschluss, die Kinder mitzunehmen.

Nach SGB VIII hat es die verwaltungsrechtliche Befugnis, wenn die Gründe unberechtigt sind, widersprecht der Inobhutnahme schriftlich (beim Jugendamt einreichen( und beantragt Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht. Somit ist das Jugendamt gezwungen schnellstmöglich das Familiengericht einzuschalten.

Muss ich einer Herausnahme zustimmen?

Nein. Habt Ihr Euch überreden lassen, der Herausnahme zuzustimmen, könnt Ihr diese Zustimmung widerrufen.

Brauche ich einen Anwalt für so ein Verfahren?

Nein. Aber es ist ratsam. Besorgt nicht nur einen Anwalt für Euch, wobei es viele schwarze und untätige Schafe gibt, sondern besorgt auch einen für die Kinder. Um seine Kinder zu kämpfen, ist nicht billig, aber zahlt sich aus.

Woher erkenne ich, ob mein Rechtsanwalt gut ist?

Um die Kompetenz Eures Rechtsanwaltes zu prüfen, fragt ihn ob Ihr einem Gutachten verweigern könnt, und welche Vor-und Nachteile dies für Euch haben könnte. Schlechte Rechtsanwälte raten immer zu Gutachten, oder sind immer gegen Gutachten.

Gute können Euch zu jedem Punkt einige Vor- und Nachteile nennen.

Muß ich selber Beweise bringen?

Zeugen: Vertraut nicht, auf die Amtsermittlung, also die Beweisermittlung durch das Gericht.

Besorgt selber Zeugen, schriftliche Zeugenaussagen, Arztatteste, Entwicklungsberichte, Kindergarten und Schule.

Wenn es bisher ungeklärte Situationen gibt, die man auch als Vernachlässigung der Sorgepflichten der Eltern interpretieren kann, dann arbeitet an einer Aufklärung mit und bietet an Euch freiwillig beraten zu lassen, um noch besser zu werden. Sturrheit allein gewinnt keine Prozesse. Es ist immer wichtig, auch der Gegenseite eine gesichtswahrende Lösung zu ermöglichen.

Wenn Ihr noch ein Kommunikationstips:

Wie rede ich mit dem Jugendamt? Was darf ich sagen, was nicht?

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Fördern. Fordern. Freilernen.

Fördern. Fordern. Freilernen. Das war eine Sondersendung, die ich im Zusammenarbeit mit unserer Schwesterseite Elternlobby.org am Freitag, den 19.06.2020 durchgeführt habe. Eigentlich war es als CallIn-Show mit mehreren telefonischen Interviews gedacht gewesen, doch leider sagten die Anrufer alle kurzfristig ab. Viele haben hier zu viel Angst, mit ihren Ideen und Wünschen Reaktionen von Jugendamt und Schulamt zu provozieren.

Ausgangspunkt unserer Betrachtungen war das Schulgesetz NRW und dort insbesondere §1:

Recht auf Bildung und individuelle Förderung

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

Es ist ein wissenschaftlicher Fakt, dass in Deutschland die Beschulung sehr wohl auf Basis der wirtschaftlichen Lage und Herkunft herrührt. Fördern. Fordern. Freilernen. bleibt da oft Fehlanzeige.

Fördern. Fordern. Freilernen: Corona hat diese Aspekte erst ins Zentrum gerückt

Eltern wollen sich nicht damit begnügen, dass die Schulen in bestimmten Problemvierteln schlecht und unengagiert das Maß der Bildung nicht mehr individuell, sondern eben an einem schlechten Drittel orientiert. Gerade die Corona-Krise hat verdeutlicht, dass Fördern und Fordern nicht stattfindet und daher Freilernen oder Homeschooling eine Alternative darstellen. Fördern ist dabei eine individuelle und damit am Bedarf des Kindes orientiert. Doch viele Eltern berichten, dass Lehrer freimütig einräumen, keine individuelle Förderung durchzuführen. Weder personell noch tatsächlich habe man hier die Möglichkeiten. Verkannt wird dabei in Deutschland auch, dass Fördern nicht nur das Ausmerzen von Schwächen beinhaltet, sondern auch das Fordern, das Stärken von Wissensstärken. Individuelle Förderung würde also dazu führen, dass ein Kind in seinen Stärken und Schwächen unterstützt wird. Stattdessen findet in Deutschland nur eine Schwächenkaschierung statt. In Brennpunktschulen bemisst sich dies zumeist auch eher an der deutschen Sprachkenntnis von Kindern als an sonstigen Fähigkeiten. Wo Lehrer oftmals nicht verstanden werden, ist keine Chance auf Individualität da.

Durch Corona erfuhren Eltern positiv, dass sie unterrichten können. Homeschooling war plötzlich Alltag. Alle Eltern konnten dies und mussten dies können. Gleichzeitig wurde das mangelnde Engagement der Lehrer deutlich, die sich kaum bei Schülern meldeten.

Doch was sind die Alternativen und wie erreicht man sie?

Schulpflicht in NRW und Homeschooling

Das Deutsche Recht kennt nur die Schulpflicht. Dieser §35 in NRW lautet:

§ 34 (Fn 26)
Grundsätze

(1) Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Besteht eine Meldeadresse in Nordrhein-Westfalen, wird dort der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt widerlegbar vermutet.

Art. 7 GG lautet

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Das Grundgesetz verbietet also kein Homeschooling. Dies ist nur das Ergebnis der Landesschulgesetze. Denn Aufsicht über das Schulwesen beinhaltet auch Freilernen und Homeschooling.

Für die Einhaltung der Schulpflicht sind übrigends nur die Eltern verantwortlich, nicht der Staat.

Unterschied Freilernen und Homeschooling

Eltern, die mit der Betreuung während der Pandemiezeit nicht zufrieden waren, haben sich mit anderen Schulformen beschäftigt. Diese sind Freilernen und Homeschooling. Anbieter gibt es sogar, die für Schausteller und Diplomatenfamilien Homeschooling anbieten. Homeschooling ist dabei Schule nur zu Hause, also nach festem Stunden- und Lehrplan, nach vorgegebenen Büchern und Materialien. Die Eltern oder Dritte werden dabei zum Lehrer. Freilernen hingegen unterscheidet sich von diesem Ansatz. Beim Freilernen hingegen steht das Kind im Vordergrund. Was das Kind interessiert, wird unterstützt. Wissen eignet sich das Kind selbst an oder jemand vom Fach, der dieses Wissen vermittelt. Eltern besorgen notwendige Bücher, wenn Kinder dies wollen, Informationen und mehr. Der Zeitaufwand ist daher umso größer, die Planbarkeit geringer. Der schulische Ansatz ist, dass die Kinder sich selbst ihr Wissen in der Welt, nicht in einem Klassenzimmer suchen.

Bekannte Freilernquellen

Freilernerquellen gibt es wie Sand am Meer. Ich stelle hier einige vor:

  1. Freilerner Solidargemeinschaft: Ein Verein, der Eltern unterstützt und berät
  2. Antworten auf häufige Fragen
  3. Presse auf Zeit und Deutsche Welle

Insbesondere den Artikel der Deutschen Welle lege ich Euch ans Herz. Er berichtet über die Familie Wunderlich, die im Homeschooling es geschafft hat, dass ein Oberlandesgericht es anerkennt, dass es wichtig ist ob Kinder wissen erhalten, bevor man Sorgerecht entzieht. Diese Entscheidung ist ein Meilenstein.

Fördern. Fordern. Freilernen: Eine Zwickmühle

Für Eltern ist es eine Zwickmühle. Staatliche Schulen sind Schrott, Lehrer unengagiert und nicht bereit Kritik anzunehmen. Oft fehlt auch die Zeit, auf individuelle Bedürfnisse eines Kindes einzugehen. Manchmal hat man auch die Kapazitäten nicht oder erhält nur Fördermittel zur Sprachförderung von Migranten. Trotzdem sind Eltern diejenigen, die für das Wohl des Kindes garantieren müssen. Wie also reagieren, wo doch einerseits eine Freilernerei die Lösung sein könnte, andererseits aber verboten ist?

Eltern lassen sich einiges einfallen. Manche werden bei der Einschulung vergessen, andere ziehen auf dem Papier oder tatsächlich um. Wieder andere schaffen es, mit medizinischen Gutachten eine Einzelfallbehandlung zu erreichen. Allen diesen Lösungen ist es immanent, dass es zeitaufwendig und kräftezehrend ist. Denn der Staat räumt seine Fehler ungern ein. Deshalb hat man ja auch aus Homeschooling oder Heimbeschulung das Lernen auf Distanz gemacht, um den Eltern als Lehrer keinen Adelstitel zu verpassen.

Eltern gehen also Risiken ein – außer sie gehen ins Ausland, wo Homeschooling weit verbreitet ist. Wir dürfen nämlich nie vergessen: In Deutschland reicht es aus, um die Schulpflicht zu erfüllen, dass man anwesend ist. Teilnehmen, Aufpassen oder Mitarbeiten muss man nicht. Lernen muss man auch nichts.

Freilernen oder Homeschooling für Jedermann?

Sicherlich sind Homeschooling und Freilernen nichts für jedermann. Man muss sich Zeit nehmen, Materialien vorbereiten, auch das Geld haben um sein Kind zu fördern. Die Arbeit wird dabei sicher kräftezehrender sein als bereits während der Pandemie erkennbar.

Eltern sehen sicherlich, dass sie etwas erreichen können und wo die Probleme liegen. Der Staat argumentiert ja immer mit den sozialen Fähigkeiten und Kontakten. Verkannt wird dabei, dass man diese auch in Vereinen und Lerngruppen erwerben kann. Heimschule heisst nicht einsame Schule. Eltern sollten einfach die freie Wahl haben, für ihr Kind bzw. ihre Kinder jeweils das individuell beste zu fordern und zu erreichen. Der staatliche Einheitsbrei kann unter dieser Prämisse keine Zukunft haben, zumal der Staat bewiesen hat, dass er  die Schulpflicht nicht garantieren kann. Pandemiepläne gab es nie, Digitalisierung ist im Jahr 2020 immer noch ein Fremdwort.

Daher Eltern an die Macht, und wenn es nur die Macht ist alles beim Alten zu lassen.

 

 

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Wie rede ich mit dem Jugendamt? Was darf ich sagen, was nicht?

Es geht um das Wichtigste in unserem Leben. Um unsere Kinder. Um mein Ein und Alles. Das Jugendamt hat endlich einen Termin gegeben und möchte mit der Mutter/Vater sprechen. Es geht um das Kind. Um das Verhalten des Kindes oder der Kinder, um die Trennung/Scheidung, ums Sorgerecht, die schulischen Leistungen oder aber auch um das Umgangsrecht.

Als Eltern hat man sowieso viel zu viel um die Ohren und dann kommen die vom Amt auch noch erschwerend hinzu.

Manche Jugendamtsmitarbeiter sind wohlwollend und bei manchen haben wir das Gefühl, dass sie nicht aufrichtig und ehrlich sind.

Jugendamt reden: Da bleibt ein flaues Gefühl im Magen

Woran liegt das, dass wir Menschen ein komisches Gefühl manchmal im Bauch spüren?

  • Es kann Angst sein
  • Es kann sein, dass wir nicht so viel Selbstwert haben
  • Es kann sein, dass was schlimmes passiert ist und wir uns verteidigen müssen und dann sitzt man dort wie ein kleines Kind.
  • Es kann sein, dass falsche Behauptungen im Raum stehen und wir uns verteidigen müssen. Vielleicht auch Beweise bringen müssen
  • Es kann sein, dass wir wirklich in einer Situation sind, in dem wir Hilfe brauchen und uns dafür schämen?

Und woran liegt das, dass wir manchmal weiche Knie bekommen?

Ganz einfach: weil wir Menschen sind. Weil wir unsere Kinder lieben. Weil wir auch Schwächen haben dürfen.

Nun gut, aber wie rede ich jetzt mit dem Jugendamt.

Argumentationstips im Jugendamts-Gespräch

Hier ein paar Tips, die Euch vielleicht helfen können, etwas sachlicher und ruhiger zu argumentieren:

TIP 1. Lassen Sie die Mitarbeiterin und Mitarbeiter reden. Fragen Sie! Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen durch den Kopf gehen. Hören Sie mehr zu und stellen Sie die Fragen.

TIP 2. Wenn Sie sich angegriffen fühlen und antworten müssen; dann holen Sie tief Luft und zählen innerlich, wie bei dem Stop-Schild der Fahrprüfung 21, 22, 23 und antworten erst dann.

TIP 3. Um sicher zu gehen, dass Sie auch alles richtig verstanden haben, sollten Sie wiederholen, was gesagt wurde. Ein Beispiel:

Mitarbeiter des Jugendamtes: „Das Kind kommt immer zu spät in die Schule, warum Frau Mutter?“

Sie als Mutter antworten: „Zunächst, möchte ich sicher stellen, dass ich Sie richtig verstanden habe. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Behauptung die ist, dass das Kind häufig zur Schule zu spät kommt oder immer? Wann genau soll das gewesen sein?“

Mitarbeiter des Jugendamtes: „Dann und wann und die und der haben das gesagt, wir wissen das usw..“

Sie als Mutter antworten: „Ich kann Ihnen mit Gewissheit sagen, dass an den und den Tagen das Kind dann und wann in der Schule war.“ (Hier geht es darum, konkret zu sagen, wann-was-wie genau war.“

Es geht darum sachlich zu bleiben.!!!! Konkret zu benennen. Uhrzeit, Datum und Notizen. Doch dazu mehr, in einem anderen Betrag.

TIP 4: Verwendet die „Ich“-Botschaft.

Das bedeutet – hier ein Beispiel:  „Frau Jugendamtsmitarbeiterin, ich denke ich habe dort eine andere Meinung als Sie…ich sehe das so und so….“ Statt: „Frau Jugendamtsmitarbeiterin Sie sind aber mit Ihrer Meinung nicht richtig, das ist vollkommen falsch, was sie sagen.“

TIP 5: Vergisst das Wort ABER!!!

Sie möchten was erzählen und gehen in die Verteidigung. Das Wort aber kommt sofort, wenn wir was erzählen möchten? Vergessen Sie ABER:

Hier ein Beispiel, wie Sie das Wort aber ersetzen mit einem UND.

UND – statt – ABER

Es ist richtig, dass Sowieso das so sagt (ABER) – und – das stimmt leider nicht so.

Wenn Sie mehr über diese kleinen Feinheiten in der Kommunikation erfahren wollt, so teilt diesen Beitrag, kommentiert diesen mit „mehr davon bitte“ in Social Media.

Gerne kommt auch vorbei auf den Seiten der elternlobby.org. Hier finden sich Eltern, die sich mit Erfahrungsaustausch zusammen finden und viele wertvolle Tips sich gegenseitig geben können.

Bleibt Gesund,

Euer Aktivinews-Team