Lego gewinnt vor EuGH. Dies ist ein harter Schlag für den freien Markt und neues Öl in das Feuer des Monopolverhaltens von LEGO. Zwar verbleibt es bei ausgelaufenen Patenten, doch eine Nichtigerklärung eines Geschmacksmusters ist unrichtig, hat der EuGH heute festgestellt.
LEGO Bausteinkrieg: Von Abmahnungen über Zollbeschlagnahme zum EuGH
Aus den wesentlichen Gründen gemäß EuGH Pressemitteilung i.S. LEGO gegen EuIPO
Die wesentlichen Gründe:
„Das Gericht führt sodann aus, dass ein Geschmacksmuster für nichtig zu erklären ist, wenn alle Merkmale seiner Erscheinung ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses, auf das es sich bezieht, bedingt sind, dass aber das fragliche Geschmacksmuster nicht für nichtig erklärt werden kann, wenn zumindest eines der Erscheinungsmerkmale des von einem angefochtenen Geschmacksmuster erfassten Erzeugnisses nicht ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt ist. Der fragliche Baustein weist jedoch auf zwei Seiten der viernoppigen Reihe auf der Oberseite eine glatte Oberfläche auf, und dieses Merkmal gehört, wie das Gericht feststellt, nicht zu den von der Beschwerdekammer ermittelten Merkmalen, obwohl es sich um ein Erscheinungsmerkmal des Erzeugnisses handelt. Das Gericht fügt hinzu, dass es Sache des Antragstellers des Nichtigkeitsverfahrens ist, nachzuweisen, und Sache des EUIPO, festzustellen, dass alle Erscheinungsmerkmale des von dem angefochtenen Geschmacksmuster erfassten Erzeugnisses ausschließlich durch die technische Funktion dieses Erzeugnisses bedingt sind. Es gelangt zu dem Schluss, dass die Beschwerdekammer gegen die Bestimmungen der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster verstoßen hat, da sie nicht alle Erscheinungsmerkmale des von dem angefochtenen Geschmacksmuster erfassten Erzeugnisses ermittelt und erst recht nicht festgestellt hat, dass alle diese Merkmale ausschließlich durch die technische Funktion dieses Erzeugnisses bedingt waren. “
Deshalb gewinnt LEGO vor dem EuGH
Ein also handwerklich falsches Verfahren, das die so wichtige Frage offen lässt: Sind nun Klemmbausteine technisch bedingt oder nicht? Diese eigentlich geklärte Frage wird nun bei diesem Geschmacksmuster neu aufgeworfen. Hat damit LEGO die Macht, gegen andere Hersteller vorzugehen oder nicht? Tatsächlich betraf es ja nur einen Stein, aber werden die Auswirkungen am Markt sein? Einen Schutz kann es nur geben, wenn das Geschmacksmuster nicht alleine technisch bedingt ist. An diesen Anforderungen fehlt es laut EUGH bisher, so dass die Nichtigerklärung unzulässig war.
Wird dies nun auch für andere LEGO Steine gelten? Wird der dänische Hersteller noch mehr gegen Konkurrenten vorgehen?
Rheinland-Pfalz ist so ein Bundesland, wo der Küngel fast so gut ist wie in Bayern. Das Pfalz Kompott Unrecht quasi, das auch die Justiz druchdringt. Ich erzähle Euch eine rein hypothetische Geschichte, die so passiert sein könnte 2020, im Herbst. Michael ist lieb. Und weil das so ist, wird er von Markus mit einer eMail bedroht. Als Michael sich an die Polizei wendet, um die Bedrohung anzuzeigen, wird er gebeten, weitere Informationen wie den sogenannten eMail Header hereinzugeben. Weil Michael auch eine Aufklärung möchte, kommt er dem nach.
Original E-Mail Text
Langhans, du psychisch kranker Volldepp.
Lebst dein Hund eigentlich noch die perverser Hundeficker.
Du weißt ja, was man mit Hundefickern macht.
Schnipp und Schnapp und Eier ab. Ein paar gute Freude.
Logischerweise kann man aus diesem Text nicht herauslesen, wer diese Nachricht versandt hat. Was für ein Schlamassel, was für ein Pfalz Kompott. Aber genau deshalb wird von der Polizei der E-Mail-Header angefordert. Den kann man in Gmail via der drei Punkte und Originalnachricht anzeigen einblenden:
Das Ergebnis schaut dann so aus. Ich hab Euch mal ein paar wichtige Details mit Fettdruck und Kursiv markiert (Return-Path und Recieved) markiert, nähere Infos findet Ihr z.B. bei den Verbraucherzentralen oder :
Original E-Mail Header
Delivered-To: activinews@gmail.com
Received: by 2002:aa6:c62d:0:b029:b3:624b:75f6 with SMTP id d13csp363500lkq;
Thu, 25 Feb 2021 02:06:03 -0800 (PST)
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X-Received: by 2002:a7b:c157:: with SMTP id z23mr2436945wmi.176.1614247563625;
Thu, 25 Feb 2021 02:06:03 -0800 (PST)
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ARC-Authentication-Results: i=1; mx.google.com;
dkim=pass header.i=@gmx.net header.s=badeba3b8450 header.b=WRHi9gt5;
spf=pass (google.com: domain of anonymisiert@gmx.de designates 212.227.17.21 as permitted sender) smtp.mailfrom=anonymisiert@gmx.de;
dmarc=pass (p=NONE sp=NONE dis=NONE) header.from=gmx.de
Return-Path: <anonymisiert@gmx.de>
Received: from mout.gmx.net (mout.gmx.net. [212.227.17.21])
by mx.google.com with ESMTPS id p5si4938698wrw.495.2021.02.25.02.06.03
for <activinews@gmail.com>
(version=TLS1_3 cipher=TLS_AES_256_GCM_SHA384 bits=256/256);
Thu, 25 Feb 2021 02:06:03 -0800 (PST)
Received-SPF: pass (google.com: domain of anonymisiert@gmx.de designates 212.227.17.21 as permitted sender) client-ip=212.227.17.21;
Authentication-Results: mx.google.com;
dkim=pass header.i=@gmx.net header.s=badeba3b8450 header.b=WRHi9gt5;
spf=pass (google.com: domain of anonymisiert@gmx.de designates 212.227.17.21 as permitted sender) smtp.mailfrom=anonymisiert@gmx.de;
dmarc=pass (p=NONE sp=NONE dis=NONE) header.from=gmx.de
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/simple; d=gmx.net; s=badeba3b8450; t=1614247563; bh=5nAifcvp8jSelKsoeZKn7pXqaNx+HmIrcX0KfPyOa8M=; h=X-UI-Sender-Class:Reply-To:From:To:Subject:Date; b=WRHi9gt5V9ufiXv7b7/vyxEE8m5ObAz5P7B/xYg+bb+10Br+Jw7h/7ce2G+O1OWbo
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X-UI-Sender-Class: 01bb95c1-4bf8-414a-932a-4f6e2808ef9c
Received: from LAPTOP17112301 ([179.7.190.129]) by mail.gmx.net (mrgmx105 [212.227.17.168]) with ESMTPSA (Nemesis) id 1N2E1G-1lxni10UpS-013eS4 for <activinews@gmail.com>; Thu, 25 Feb 2021 11:06:03 +0100
Message-ID: <C45335A18E2145EF8141EEF4C091B278@LAPTOP3I1DC511>
Reply-To: "M. K." <anonymisiert@gmx.de>
From: "M. K." <anonymisiert@gmx.de>
To: Michael Langhans <activinews@gmail.com>
Subject: kranker Volldepp
Date: Thu, 25 Feb 2021 11:06:00 +0100
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative; boundary="----=_NextPart_000_0017_01D70B66.33271CD0"
X-Priority: 3
X-MSMail-Priority: Normal
Importance: Normal
X-Mailer: Microsoft Windows Live Mail 16.4.3528.331
X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V16.4.3528.331
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X-Spam-Flag: NO
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Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
Langhans, du psychisch kranker Volldepp.
Lebst dein Hund eigentlich noch die perverser Hundeficker.
Du wei=DFt ja, was man mit Hundefickern macht.
Schnipp und Schnapp und Eier ab.
Ein paar gute Freude.
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Content-Type: text/html; charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
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<DIV>Langhans, du psychisch kranker Volldepp.</DIV>
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<DIV>Du wei=DFt ja, was man mit Hundefickern macht.</DIV>
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<DIV>Schnipp und Schnapp und Eier ab.</DIV>
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<DIV>Ein paar gute Freude.</DIV></DIV></DIV></BODY></HTML>
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Delivered to oder Envelope to ist die E-Mail-Adresse, an die die eMail ausgeliefert wurde.
Recieved from ist der Weg, den die eMail genommen hat. Dieser Bereich kann mehrfach vorkommen, der unterste Eintrag wäre dann der letzte.
Die Return-Path Email ist einfach fälschbar. Man kann also verschiedene Informationen herauslesen, und das ist auch gut so. Deshalb wollte man ja die Informationen in unserem hypothetischen Fall, wie er im Pfälzer Wald wohl ohne Probleme sich ereignen könnte, da hinten, wo sich Wolf und die Geisslein nach drei Schoppen gute Nacht sagen.
Lustigerweise wusste die Polizei schon vorher, wenn die Aktensortierung stimmen sollte und falls im Pfälzer Wald die selbe Nummerierung gilt wie in Deutschland, dass der eMail-Header manipuliert sein könnte und wies darauf hin. Natürlich behauptet das die Creme de la Creme der Justizopferverfolgung nicht einfach so, sondern lässt sich dies dann noch beweisen, durch ein Gutachten. Und in dem findet sich doch glatt ein Screenshot des E-Mail-Headers.
Pfalz Kompott Fake Header
Da hat also jemand das c durch ein k ersetzt. Das erkennt man daran, dass sich dieser Header von der Zeile oben im Header unterscheidet.
Und wenn man schon dabei ist, dann screenshottet man aus versehen noch den Cursor, der beim Copy und Paste und Ausschneiden in Word leider mit ins Bild gerutscht ist (ich habs mehrfach getestet, die Chance ist 50:50 dass er drauf ist…)
Hier unten wurde dann bei Recieved die IP Adresse rausgelöscht. Das ist natürlich ein gehöriges Indiz auf Fälschung – und wer fälscht, muss Täter sein, so die Logik der Staatsmacht. Und deshalb durchsucht man mit diesem Fälschungsvorwurf eine Wohnung, ein Haus und beschlagnahmt alle Technik. Das Gericht hatte die Akte offenkundig nur oberflächlich gelesen und nimmt sogar Bezug auf die Fälschung. Gefälscht aber haben soll der nunmehr Beschuldigte: So ist es im Pfalz Kompott Unrecht eben üblich, Opfer zu Tätern machen.
Wahrheit oder Elvetrittsche?
Glaubt Ihr nicht? Ich auch nicht.
Disclaimer: Aus rechtlichen Gründen darf ich die Originalunterlagen weder veröffentlichen noch wörtlich wesentlich zitieren, §353d StGB. Ihr glaubt mir also oder auch nicht, ihr haltet es für möglich oder auch nicht.
Wir werden morgen mit einem IT Experten, der die beschlagnahmten Rechner untersuchte, sowie dem Betroffenen im Livestream uns austauschen. Ratet mal, was sich jetzt alles auf der Technik findet…
Schaut rein in Pfalz Kompott Unrecht am 02.03.2021 21 Uhr!
Wie sich das Ministerium eingelassen hat? Was sagen die beteiligten Polizisten unter vorgehaltener Hand?
Was macht der/die/das federführende Staatsanwaltschaftchen?
Vor einem Jahr erschien Amtshaftungsklage, meine beiden Bücher bzw. der Sammelband. Heute Abend also zur Feier dieses Anlasses einAmtshaftung Special auf YouTube:
Ich würde mich freuen, wenn Ihr reinschaut und Euch einbringt. Zum ersten Mal wird unser Jitsi-Meet Kanal möglich sein: Ihr könnt einfach telefonisch oder per App Video und Ton Fragen stellen usw., wenn ihr wollt.
Wann ist eine Amtshaftungsklage nicht erfolgreich? Wie schreibt man keine erfolgreiche Amtshaftungsklage? Nun, das allgemein zu schreiben ist schwer. Amtshaftung und Amtshaftungsklage ist immer Einzelfallbezogen. Nur im Einzelfallbezug kann man ausreichend beraten. Aber: Ich kann Euch vor typischen Fehlern oder Irrtümern warnen. Und einer davon ist ein typischer Fehler, der auch bei Berufungseinlegungen erfolgt.
Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage bei nur anderer Beweiswürdigung
Keine erfolgreiche Amtshaftungsklage kann es geben, wenn man nur die Beweiswürdigung angreift. Hier könnt Ihr Euch analog zu den Regeln der Berufung orientieren. Zwar muss man abweichende Meinungen durchaus zur Kenntnis nehmen, wie der BGH mehrfach festgestellt hat, um den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zu verletzen:
a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Berücksichtigt das Berufungsgericht den Vortrag in der Berufungsbegründung aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt, verstößt dies gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die rechtlichen Überlegungen des Berufungsgerichtes im Prozessrecht keine Stütze finden. b) So liegt es hier. Die Klägerin hat mit ihrer Berufungsbegründung dargelegt, welche Umstände die Beweiswürdigung des Landgerichtes in Frage stellen und deshalb beantragt, das landgerichtliche Urteil abzuändern und der Klage stattzugeben. Diesen Vortrag hat das Berufungsgericht tragend nur unter dem Gesichtspunkt in seine Erwägungen einbezogen, ob damit Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Landgerichtes zutreffend gerügt sind. Damit hat das Berufungsgericht den Prüfungsmaßstab von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundlegend verkannt und die nach dem Gesetz erforderliche eigene Beweiswürdigung unter Einbeziehung der Argumente der Berufungsbegründung unterlassen.
Bundesgerichtshof mit Urteil v. 04.09.2019 – VII ZR 69/17
Das formelle berücksichtigen ist das eine.
Wann Beweiswürdigung angreifen und wie?
Doch wann ist eine Berufung bzw. Würdigung angreifbar? Dazu einfach diese Entscheidung weiter lesen:
Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinne sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen. Derartige konkrete Anhaltspunkte können sich unter anderem aus dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus dem Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz ergeben. Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse – nicht notwendig überwiegende – Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (…). Bei der Berufungsinstanz handelt es sich daher um eine zweite – wenn auch eingeschränkte – Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (…). Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (…).
Bundesgerichtshof mit Urteil v. 04.09.2019 – VII ZR 69/17
Unlogisches angreifen
Eine Entscheidung des Richters muss also mindestens unlogisch sein. Wenn er zwischen verschiedenen Varianten eine logische und nachvollziehbare wählt, die mit den Beweismitteln im Einklang steht, dann ist dies nicht angreifbar, auch wenn es subjektiv oder sogar objektiv falsch sein sollte. Die richterliche Unabhängigkeit geht vor. Dies gilt insbesondere, wenn das Gericht einer Seite oder einer Aussage folgt. Solche anderen Ansichten sind weder in einer Berufung noch in einer Amtshaftungsklage wirklich angreifbar.
Andere Ansicht rechtfertigt keine erfolgreiche Amtshaftung
Das ist Fakt, aber eben auch schwer zu verstehen. Deshalb ist erfolgreiche Amtshaftungsklage eben auch Detailarbeit. Es muss alles an Fehlern ausgearbeitet werden. Wir vertreten die Auffassung, dass man nicht auf einem Bein eine solche Klage stellen sollte, weshalb diverse Argumente einzubeziehen wären.
Rechtsbeugung
Zur Rechtsbeugung als weitere problematische Hürde lest ihr hier mehr:
Für alle, die sich unsicher sind, bieten wir im Schutzschirm.shop ein kostengünstiges Rechtsgutachten zur Klärung der Frage von Erfolgsaussichten einer Amtshaftungsklage an.
Amtshaftung ist die Antwort, das ist mein Motto, um Unrecht in der Bundesrepublik zum Nachteil der Eltern abzustellen. Ein Arzt hat sich in Niedersachsen nicht einschüchtern lassen und in erster Instanz ein positives Urteil erstritten. In der Berufung schaut es nun gut für ihn aus, berichtet die LTO.
Warum kam es zur Amtshaftungsklage?
Es geht um den Göttinger Transplantationsskandal. Ein Arzt hatte Transplantationslisten so manipuliert, dass seine Patienten bevorzugt behandelt wurden. Dies stellt aber nach Meinung des Bundesgerichtshofs weder eine Körperverletzung noch einen versuchten Totschlag dar. Auch wenn andere Kranke deshalb länger auf die Transplantation warten müssten, liege darin kein strafbares Verhalten. Es könne schlicht nicht bestätigt werden, dass der Arzt den Tod von Menschen in Kauf nehmen würde.
Trotzdem saß der Arzt in U-Haft
Ein Jahr saß der Arzt in U-Haft. Da er freigesprochen wurde, ist es unstreitig dass er für diese U-Haft zu entschädigen ist. Bisher erhielt der Arzt allerdings nur 8.500 €.
Dagegen klagte der Arzt. Hintergrund ist, dass die bisherigen und die neuen Haftentschädigungen nicht ansatzweise Lohn- und sonstigen Schaden ausgleichen. Der EGMR hat hier pro Tag mindestens 125 € für relevant gehalten. Dies entspräche bei 365 Tagen 45.625 €. Der Arzt hingegen fordert ein entgangenes Monatseinkommen von 50.000 € und erhob Klage.
Das für die Amtshaftung zuständige Landgericht verurteile nun das Land Niedersachsen zum Schadensersatz. Bemerkenswert ist dies deshalb, weil bei Richterfehlern gem. §839 BGB immer auch die Rechtsbeugung zu begründen ist. Dies scheint dem Landgericht gelungen zu sein.
Das Land Niedersachsen legte Berufung gegen die Amtshaftungsklage ein
Das Land Niedersachsen wollte es nun also wissen und legte, nachvollziehbar, Berufung ein. Somit wollte man die Amtshaftungsklage zu Fall bringen. Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichtes scheint dies aber nicht zu funktionieren.
Am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig begann nun am Montag die Berufungsverhandlung in dem Schadensersatzprozess (Az.: 11 U 149/19). Ein früherer Termin hatte wegen der Corona-Pandemie verschoben werden müssen. Bereits zu Beginn der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Chancen des Landes, der Zahlung zu entgehen, nicht gut stehen. Das OLG halte die Berufung des Landes Niedersachsen im Wesentlichen für unbegründet, ließ die Vorsitzende Richterin durchblicken.
Ein durchgreifender Erfolg für den Arzt, wenn es sich bewahrheiten sollte. Und ein Beleg dafür, dass die von mir vorgeschlagene Welle von Amtshaftungsklagen.
Amtshaftungsklage zeigt dem Staat seine Fehler auf
Amtshaftungsklagen zeigen dem Staat seine Fehler auf. Ich empfehle diese insbesondere bei der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB, aber auch in familiengerichtlichen Verfahren, soweit offenkundige Umstände vorliegen. Diese werden in der Regel auch von Rechtsschutzversicherungen bezahlt.
Wer sich für eine Amtshaftungsklage interessiert, dem empfehle ich meine Seite Amtshaftung.org und meine Bücher:
Update
Jetzt hat das OLG entschieden. Das Urteil wurde bestätigt, das Land Niedersachen muss über eine Million bezahlen. Wehren lohnt sich. Wie ich schon seit Jahren predige…
Kostenlos, das zieht fast immer. Und doch ist diese Videoreihe aus meiner Nürnberger Zeit unterschätzt. Dabei wird dort kostenlos die Patientenverfügung erklärt und erläutert und kostenfrei zum Download ein Formular angeboten. Jeder sollte eine Patientenverfügung haben. Denn nur mit einer solchen seid ihr im Krankheitsfall nicht der Willkür von Dritten ausgeliefert.
Patientenverfügung in der Praxis
Ich habe es selbst erlebt. Ärzte, die totkranken Menschen noch Unterschriften abverlangen. Einverständniserklärungen unterschreiben lassen, die die Menschen gar nicht verstehen oder lesen können. Medikamentös und emotional belastete Menschen, die in den Mühlen des Systems gefangen sind.
Natürlich meinen es viele Ärzte nur gut. Doch bei der Frage nach der richtigen Behandlung geht es oft auch um persönliche Aspekte. Will ich lieber länger leben, dafür aber keinen freien Willen mehr haben? Solche Fragestellungen werden mit einer Patientenverfügung vom Betroffenen geklärt. Diese sind verbindlich für Ärzte!
Vorteile der Patientenverfügung
Euer Wille wird ausgeführt
Eure Angehörigen haben Hilfe bei Entscheidungen, weil Euer Wille fixiert ist
Im Diskussionsfall wissen Angehörige, was der Betroffene wirklich will
Niemand hat mehr Angst falsche Entscheidungen zu treffen
Niemand muss mehr verzagen, weil er falsche Entscheidungen traf
Wer also sollte eine Patientenverfügung haben?
Kurz: Jeder. Denn diese fixiert nur Euren freien Willen, sie hat keinerlei Nachteile, weil jederzeit abänderbar und im Falle meiner Webseite ist sie sogar kostenlos (!)
Muss ich die Verfügung registrieren lassen?
Man kann, muss aber nicht, seine Patientenverfügung registrieren lassen. Je besser der Kontakt zu den Bevollmächtigten in der PatVerf sind, desto unwichtiger wird die Registrierung.
Was kostet eine solche Patientenverfügung beim Anwalt?
Viel Geld. Meine wurde von mir entwickelt und jahrelang für günstige 250 € inkl. USt. und 2 Besprechungen angeboten. Der Lehrgang hier ist die Quintessenz dieser Tätigkeit und spart Euch also 250 € !