Corona und Umgang: Ich hatte mich ja bereits in diesem Video damit auseinandergesetzt, dass Bayern, das die stärksten Ausgangsbeschränkungen hat, nicht nur ausdrücklich Umgang ausnimmt von diesen Beschränkungen, sondern sich auch deutlich zum Kindesumgang als Aspekt des Kindswohles bekennt. Dies ist nachzulesen in den Handlungsempfehlung Coronavirus, Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Az. V2/6521-1/933 und II4/0021.06-3/234 vom 20.03.2020. Auf diese Schreiben könnt Ihr Euch beziehen, ich darf die aber nicht herausgeben.
Corona und Umgang
Kurz zusammengefasst: Corona ändert nichts, was Umgang und Kontakte von Kindern angeht. Soweit ist das nichts besonderes, es ist aber auch kein Allerweltheilmittelchen. Corona ist kein Argument für eine Rückführung – wenn ohne Corona diese nicht erfolgt. Corona ist nur insoweit ein Argument, wenn die Rückführung sowieso ins Haus steht und eine erhöhte Gefahr mit Ansteckung im Heim besteht. Dann kann Corona ein Argument sein, die Gerichte oder den Ergänzungspfleger muss man freilich schon noch fragen, was erlaubt ist und was nicht.
Wie immer gilt also die Frage:Wer hat das Umgangsbestimmungsrecht? Wer es hat, der kann bestimmen, wo das Kind hin soll, wer es nicht hat, kann nur Überreden versuchen. Insoweit ändert dieser Virus also nichts.
Corona-Mediation für Umgang
Deshalb ist für mich Mediation ein wichtiger Punkt: Eltern, die Miteinander streiten, brauchen dringend einen Vermittler, um die Probleme zu lösen. Man kann Corona nicht als Waffe verwenden, dem anderen zu schaden. Deshalb ist es eben sehr, sehr wichtig, jetzt die richtigen Schritte einzulegen, um nicht noch alles schlimmer werden zu lassen.