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Familienrecht

Darf ich noch einen Anwalt für das Kind bestellen?

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Der Bundestag hatte unter dem Deckmantel, Kinder vor Missbrauch zu schützen, den alten §158 FamFG ersetzt und dabei den Absatz ersetzt, der regelt dass wenn das Kind einen Anwalt hat dann kein Verfahrensbeistand bestellt wird. Die Verunsicherung ist groß. Darf man als Eltern nun noch einen Anwalt für das Kind bestellen?

Bestellen des Anwalts für das Kind ist nicht mehr explict geregelt

Damit ist die einzige Regelung für einen Anwalt für das Kind (außer dem Verfahrensbeistand, der diese Rolle ja einnimmt), nicht mehr im Gesetz geregelt. Ist es damit verboten?
Nein. Dann gelten erst einmal die normalen Regeln.

Beteiligte des Verfahrens nach §7 FamFG können sich durch einen Anwalt vertreten lassen, §10 FamFG. Beteiligt ist jeder, der durch ein Recht betroffen ist. Allerdings kommt es dann auch auf die Verfahrensfähigkeit an, die gem. §9 FamFG geregelt ist. Damit sind eigentlich nur die Kinder ab 14 gemeint. In §9 II FamFG ist geregelt, dass dann diejenigen handeln, die das Kind vertreten. Das sind damit die Eltern oder nach Entziehung der Sorge der Ergänzungspfleger oder Amtsvormund. Hier hat sich zur bisherigen Rechtssprechung nichts geändert.

Es bleibt daher bei der Empfehlung, so schnell wie möglich einen Anwalt für das Kind zu bestellen, wenn dieses unter 14 Jahre ist, solange man es noch kann.

Was hat sich also geändert?

Die Änderung ist sehr viel diffiziler. Denn der Gesetzgeber hat nunmehr den Automatismus abgeschafft, dass bei einem Anwalt der Verfahrensbeistand in der Regel zu entlassen ist. Das heisst, dass der Verfahrensbeistand immer bestellt wird und damit neben dem Anwalt den die Eltern bestellt haben für das Kind immer auch der VB bestellt bleibt.

Damit gibt es also 2 Personen, die die Interessen des Kindes zu vertreten behaupten. Und was denkt ihr, wem wird das Gericht folgen? Richtig, demjenigen, dem das Gericht mehr vertraut. Und das wird der „eigene“ Verfahrensbeistand sein. Was das Gericht für richtig hält, wird meist auf Grund der richterlichen Unabhängigkeit unanfechtbar sein.

Was heißt das konkret?

Vorbehaltlich der neuen Rechtsprechung zum Thema wird es daher oft so laufen, dass wenn ein Anwalt bestellt wird, das keine großen Auswirkungen auf das Verfahren mehr haben wird. VKH wird das Gericht auch nicht mehr bewilligen müssen, weil ja bereits eine Vertretung erfolgt und damit ein Anwalt wirtschaftlich nicht notwendig ist. Man hat also Kosten ohne einen wirklichen nutzen. Und die taktische Chance, den Verfahrensbeistand durch einen Anwalt rauszukicken als Regelfall, fehlt vollends. Eltern und Kinder haben damit de facto, wenn auch nicht de iure, keine Möglichkeit mehr das Verfahren zu beeinflussen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Meiner Meinung nach dürfte diese Entwicklung verfassungsrechtlich bedenklich sein. Denn wie wir alle wissen, soll der Verfahrensbeistand dem Kind Stimme und Hilfe im Verfahren geben, damit das Kind nicht Objekt des Verfahrens ist. Die jetzige Regelung sieht aber vor, dass fremde Dritte, die das Kind nicht kennen, hierüber mitentscheiden: Auch wenn der Verfahrensbeistand dem Wohl des Kindes verpflichtet ist, kann dies mangels Kenntnis kaum erfüllt werden. Eine Regelung der Mitentscheidung von Eltern oder Kindern (wie von den Grünen gewünscht), hätte hier sicher die Situation verbessert. Ob das Verfassungsgericht aber eingreift, dem jegliche Prozesserfahrung mit Verfahrensbeiständen fehlt, bleibt abzuwarten. Die Politik möchte jedenfalls die Eltern ausschalten, und das gilt auch für die Grünen.

Bonmont am Rande: In meinem Petitionsvorschlag hatte ich die Beteiligung der Eltern gefordert. Abgelehnt wurde dieser ja, weil bereits die Forderungen weitgehend erfüllt wären. Ein Hohn, den Sie da an uns richten!

Der Skandal in bewegten Bildern

Alles wesentliche zu dem skandalösen und unnötigen Abschaffen dieser Rechte der Eltern bzw. des Kindes findet ihr hier:

Vergesst bitte auch nicht, welche Parteien Euch das eingebrockt haben:

Aktiv gegen Eltern gestimmt haben

  • CDU
  • CSU
  • SPD
  • AFD

Stillschweigend gegen Eltern gestimmt haben

  • FDP
  • LINKE

Die FDP hat sich nur mit den Strafrechtlichen Komponenten in Ihrem Antrag auseinandergesetzt https://dserver.bundestag.de/btd/19/279/1927932.pdf und die Abschaffung des §158 Abs. 5 FamFG insoweit zugelassen. Auch auf den halbwegs ordentlichen Vorschlag der Grünen hat man sich enthalten https://dserver.bundestag.de/btd/19/205/1920540.pdf – wie man es von den freien „Demokraten“ eben gewöhnt ist.

Nur die Grünen wollten Kinder stärken

Die Grüne haben als einzige versucht, die Mitspracherechte der Kinder zu verbessern (erinnert an meinen Petitionsvorschlag 2017 :D) und insoweit §158 V FamFG unverändert gelassen. Egal was Euch Weinberg, Lambrecht, Brandner oder Lindner sagen: Jeder von Ihnen hat sich gegen Eltern entschieden. Ihr wisst, wen ihr zu wählen habt…

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