Gestern also wurde das Ermächtigungsgesetz IfSchG geändert, wie seine Kritiker meinen. Ich habe mich selber gestern morgen bereits in meinem Video „Ermächtigungsgesetz – meine Analyse“ dazu eingelassen.
Trotzdem möchte ich heute mit ein wenig Abstand nochmal das rechtliche und das tatsächliche zusammenfassen.
Ist die Änderung am IfSchG ein Ermächtigungsgesetz?
Die Änderungen des §28a IfSchG beinhaltet keine weiteren Befugnisse als bisher auch. Es ist also kein Ermächtigungsgesetz. Ziel des neuen §28a IfSchG ist es nur die bisher aus Generalklauseln hergeleiteten Befugnisse deutlicher zu formulieren, einzelfallbezogen und befristet. Zusätzliche Ermächtigungen sind nicht gegeben. Die Einschränkungsmöglichkeiten von Grundrechten sind bisher schon teils im Gesetz enthalten gewesen und von der Verfassung vorgesehen.
Warum nennen Kritiker es Ermächtigungsgesetz?
Die berechtigte Kritik zielt darauf ab, dass die Regierungsbefugnisse am Parlament vorbei manifestiert werden. Andererseits kam diese Kritik erst vor Kurzem auf, Anfang des Jahres haben quasi alle Parteien hier wenig rechtliche Probleme gesehen. Auch die bisherigen Entscheidungen sind eher auf die konkrete Abwägung was man tut abzielend als auf formelle Mängel.
Warum dieses Hau-Ruck-Verfahren
Zu Recht kritisieren die Menschen daher dieses Hau-Ruck-Verfahren. Man sollte nicht an einem Tag 2 Lesungen abhalten und dann noch eine Sondersendung des Bundesrates durchführen. Gerade weil sich die Ministerpräsidenten am Montag gegen Merkels Ideen positioniert haben, jetzt aber doch schnell zustimmen muss man sich schon fragen, ob das eine Scharade war oder ernst gemeint.
Immerhin, der Bundespräsident scheint sich doch nicht die Blöße gegeben zu haben, schnell blind zu unterschreiben.
Wie stehst Du zu den Demos um das Ermächtigungsgesetz?
Die Situation gestern war für mich wieder unerträglich. Ich stehe dazu, dass friedliche Proteste auch unter Einhaltung von Auflagen wie Maskenpflicht und Abstand möglich sein müssen.

Ich weiss, das ist für viele ein rotes Tuch. Für mich gehört aber zum demokratischen Konsens dass man sich an die Regeln hält. Egal ob Masken helfen oder nicht – die Einschränkungen sind hier nicht so schlimm wie die Angst vor einem Ermächtigungsgesetz glauben machen möchte. Man hält sich an Auflagen, ausser man ist auf Krawall aus. Was ja dann auch der Fall war.

Egal ob die Wasserwerfer zuerst eingesetzt wurden oder nicht: Wer Feuerwerk mitsich führt, der will Gewalt. Und davon sollten sich alle Demokraten distanzieren. Wer selber angeblich gegen Dikatorische Politik demonstriert, darf keine Gewalt anwenden.
Und der AFD Eklat im Bundestag?
Nun, warten wir ab, ob es sich herausstellt dass die AFD Krawallbürger in das Parlament geschleust hat. Wieso ist das überhaupt möglich, während der Pandemie? Für mich unverständlich. Angst vor Kameras und Wahlvolk sollte erst einmal kein Demokrat haben. Aber belästigen lassen muss man sich auch nicht.
Konklusion
Die Gewaltspirale dreht sich immer weiter und weiter. Die Polizei, der Mob, eigentlich gleich und gleich. Ich fordere alle Beteiligten auf, auf den demokratischen Boden zurückzukommen.