Wann muss ich ein P-Konto einrichten? Das Konto ist gepfändet und man kommt nicht an sein Geld: P-Konto (Pfändungsfreies Konto) heisst das Zauberwort: mit diesem kommt ihr umgehend, auch rückwirkend an das Geld. Ich erkläre Euch die rechtlichen Probleme und Aspekte, die damit einhergehen.
P-Konto auch rückwirkend
Früher konnte man Pfändungen im Einzelfall pfandfrei stellen lassen, um an das soziale Minimum zu kommen. Das ist mit der Einführung des P-Kontos so nicht mehr möglich. Nur das P-Konto stellt Euch die Beträge pfandfrei, die ihr zum Überleben braucht. Wichtig dabei ist, dass dies auch rückwirkend möglich ist. Wenn das Konto gesperrt ist, dann muss schnellstens zur Bank, um ein solches Konto einzurichten. In zwei Tagen könnt Ihr dann auf das Geld wieder zugreifen.
Diese Reihe erklärt alles wichtige, Ausnahmen, Besonderheiten:
Das P-Konto einrichten
Das Erste Video erklärt die Einrichtung. Zur Einrichtung reicht grundsätzlich ein Antrag. Besondere Kosten dürfen hierzu nicht erhoben werden. Eure Hausbank MUSS Euch ein pfändungsfreies Konto einrichten. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.133,80 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Weitere Beträge können freigegeben werden, dazu muss ein spezielles Formular von Schuldnerberatungsstellen usw. verwendet werden.
Jeder darf nur ein Pfändungsfreies Konto haben. Dies muss gegenüber der Bank versichert werden.
Kinder und unterhaltspflichtige Personen können einen eigenen Freibetrag erhalten. Dazu braucht ihr das Formular der Schuldnerberatung. Auch Anwälte können das Ausfüllen fordern aber oft unverhältnismäßig viel Geld.
Wichtig: Wenn das Gehalt gepfändet ist, muss der Arbeitgeber Euch den pfandfreien Betrag überweisen. Dann ist aber trotzdem das P-Konto nötig um Euch diese Beträge zur Verfügung zu stellen. Rechtlich ohne P-Konto funktioniert eine Doppelpfändung! Verpasst also nicht die Frist: Beantragt das P-Konto rückwirkend immer in dem Monat, in dem ihr von der Pfändung erfahren habt.