Was ist das Elternschutzkonzept?
Das Elternschutzkonzept versteht sich als Gegenpol zum Kinderschutzkonzept. Es ist ein Konzept zur Rückführung und Zusammenführung von durch Amt und Gericht getrennten Eltern bzw. zur Vermeidung einer solchen Trennung.
Wir bekennen uns bedingungslos zum Kindeswohl und Kindesschutz. Man muss aber realistischerweise sagen, dass heute Kinderschutz beinahe nur in Form von Inobhutnahmen stattfindet. Eltern und Familien bleiben zerstört zurück. Hier setzt unser Konzept an.
Elternschutzkonzept wird erarbeitet
Durch professionelle Beratung wird ein individuelles Elternschutzkonzept erstellt. Wie in einem konkreten Fall eine Inobhutnahme vermieden wird oder wie eine Rückführung gefördert werden kann, erklären wir, indem wir Euch an Profis verweisen, die mit Euch die tatsächlichen Probleme beseitigen.
Dazu werten unsere Juristen Beschlüsse und Gutachten und sonstige negative Dokumente aus auf die benannten konkreten Probleme. Rechtsberatung ist hiermit nicht verbunden.
Richter und Jugendamt können es oft nicht artikulieren, was genau Eltern erreichen müssen, um ihr Kind zurückzuholen. In Beschlüssen und Gutachten, selbst sogenannten lösungsorientierten, ist ebenfalls keine verständliche Handlungsweisung vorhanden. Wir übernehmen diesen Part und füllen diese Lücke. Sollte sich der Bedarf einer rechtlichen Beratung ergeben, vermitteln wir Euch gern an Anwälte, die diesen Part übernehmen.
Wir werten die Verfahrensakte aus
Mit dem Konzept erhalten Sie Ansprechpartner, mit denen sie die notwendigen Schritte zur Erlangung des Zieles einleiten können.
Hierzu werten wir, so nötig, die vollständige Verfahrensakte inkl. Gutachten, Beschlüssen, Jugendamtsberichten und sonstigen Stellungnahmen aus. Diese besorgen Sie bitte über Ihren Anwalt.
Nach Auswertung erhalten Sie eine Zusammenfassung mit Auswertungsergebnissen einerseits und andererseits eine Liste mit Adressen und Handlungsanweisungen, die für eine positive Prognose zu erfüllen sind. Diese Liste arbeiten Sie ab und wenden sich dann nach Erledigung an uns.
Persönliche Besprechung nicht nötig
Es ist dabei nicht nötig, dass Sie uns persönlich besuchen. Notwendige Besprechungen können telefonisch – oder präferiert auch per Skype – erfolgen. Die notwendigen Unterlagen senden Sie uns bitte vorab als .PDF zu.
Die Unterstützung unserer Fachkräfte wird nicht kostenlos sein.
7 Antworten auf „Elternschutzkonzept/ Familienschutzkonzept“
Hallo,wohin darf man sich bei solchem Problemen wenden um die Kinder wieder zurück bekommen zu können?
An uns. Wir brauchen noch ein wenig bis wir die Offiziellen Rahemndaten beieinander haben 🙂
Hallo Herr Langhans…Das hört sich gut an..Aber wie ist es es dann?..wenn Sie dieses Konzept erarbeiten und man hat alles erfüllt?!…Wird dies vom Gericht, Jugendamt ect akzeptiert?!…Das ist doch für diese garantiert nicht akzeptabel…Ich habe, abgesehen davon das ich sowieso die schlimmste und gefährlichste Mutter bin, seit Monaten keine Auflagen oder ähnliches…Die arbeiten seit der Inobhutnahme ,nur darauf hin das die Kinder nicht nach Hause sollen..Sie machen sich die Mühe und erarbeiten ein Konzept und wir Eltern sind motiviert, arbeiten es ab und dann?..
VG Ch. Schöwe
Dann muss man einen Antrag auf Rückführung stellen. Das Konzept ist nur so gut wie die Mitarbeit der Eltern. Und die Qualität der Belege für die Situationsänderung. Aber es ist eine Chance.
Hallo Herr Langhans, wir gehen seit drei Jahren durch die hölle wir haben keine Inobhutnahme aber seit drei Jahren wird diese Manipulation und Willkür in diese Richtung geführt es hat angefangen mit den SPFH die wir nach anderthalb Jahren nicht mehr akzeptieren wollten weil uns gesagt wurde dass wir sie nur für drei Monaten braucht danach wurde ein Gutachten bestellt das eigentlich prüfen sollte ob eine SPFH noch notwendig ist daraus wurde eine Kindeswohlgefährdung so hat der Richter auch die Frage an den Gutachter gestellt und ob unser Kind in unserer Familie gut aufgehoben ist der Gutachter hat daraus gemacht dass es eine Kindeswohlgefährdung ist und das Kind in einer Inobhutnahme besser aufgehoben ist dieses gutachten hat anderthalb Jahre gedauert das muss man sich mal vorstellen eigentlich heißt es sechs bis acht Monate und ist im März erstellt worden die SPFH haben bei uns angefangen im Februar 2017 im August 2017 wurde die Gutachterinnen bestellt die ihre Arbeit erst im Januar 2018 angefangen hat wir haben Beschwerde eingelegt daraus ist entstanden dass das Amtsgericht uns teilweise das Sorgerecht entzogen hat jetzt haben wir erneut Beschwerde dagegen eingelegt und sind vor dem OLG also es läuft seit drei Jahren weil ich 2016 aufgrund meiner schlechten Ehe eine Ausnahme Situation hatte und zweimal versucht habe mir das Leben zu nehmen das ist Vergangenheit für das Kind tun wir alles und es kann nicht sein das daraus ein Akt von 3 Jahren gemacht wird und immer weiter gesucht und gesucht wird das ist die absolute Hölle weil wir sitzen seit drei Jahren auf dem Pulverfaß wird das Kind rausgenommen wird es nicht rausgenommen das ist eine Situation wo ich wirklich sagen muss entschuldigung wenn ich das so sage Inobhutnahmen sind schlimm aber da kann er anders agieren da kann man richtig dagegen vorgehen will sitzen auf einem Pulverfass müssen dementsprechend passend agieren seit drei Jahren weil wir so eine Angst haben dass uns das Kind weggenommen wird und sie Schrauben die Schraube immer fester zu das ist eine Situation wo wir Eltern langsam psychisch nicht mehr können die Großeltern lieber uns mit dem Haus leben in ihrem hohen Alter Therapie nötig sind und unser Sohn durch diese vielen Besucher und Anhörung vor Gericht natürlich langsam angespannt und geschädigt ist wir haben einen Ergänzungspfleger bekommen der sitzt auch mit im Boot ich kenne dass ich studiere seit 3 Jahren ihre Seite Herr Langhans und studiere seit 3 Jahren alle möglichen Gruppen auf Facebook ich weiß was das Jugendamt macht aber diese Situation seit drei Jahren auf dem Pulverfass zu sitzen ist der absolute Härtefall uns ist auferlegt worden dass das Kind eine Psychotherapie Macht von der Gutachter wenn das ist fertig gestellt worden das Gutachten im März 2019 es ist uns auferlegt worden eine Paartherapie zu machen die führen wir auch durch auch die Therapie für unser Kind dann wollte die Gutachter wenn das unser Kind nachmittags in eine Tagesgruppe kommt unser Kind ist dieses Jahr erst eingeschult worden und wir haben als Eltern gesagt dass das für ihn eine Überforderung ist vor allen Dingen verliert er den Kontakt zu seinen Mitschülern des Weiteren ist diese Tagesgruppe nie besprochen worden was eigentlich den Gutachterinnen vorhatte uns darüber zu informieren was so eine Tagesgruppe bedeutet vor Gericht ist nur auf dieser Tagesgruppe rum gehackt worden dass die sinnvoll für das Kind wäre
Ich hoffe Sie verstehen Herr Langhans was ich Ihnen sagen möchte ich spreche text und ich kann momentan nicht auch noch auf die Grammatik achten Punkt und Komma setzen
Das ist ein abartiges manipulatives willkürliches Spiel was mit uns gemacht wird die Eltern so weit zu treiben dass sie nicht mehr können seit drei Jahren sitzen wir auf einem Pulverfass und wissen nicht wie es weitergeht und sie Schrauben die Schraube immer enger Verfahrensbeistand redet gegen uns obwohl der eigentlich uns unterstützen soll sechsseitige Beurteilungen über uns und unser Kind obwohl er das Kind das letzte Mal vor 3 Jahren gesehen hat was sollen wir tun bitte helfen Sie uns
Bitte eMail activinews@gmail.com
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