Einer der häufigsten Fehler in Familiensachen ist es, dass keine Beweisaufnahme stattfindet. Das Gericht ist im Rahmen der Amtsermittlung verpflichtet, die notwendigen Ermittlungen selbst auszuführen. Das Gericht, nicht der Sachverständige, hat Zeugen zu hören und deren Aussagen zu bewerten – unter Beteiligung der Parteien. Oft aber bekommt nur der Sachverständige die ganze Akte. Er macht dann Beweisaufnahmen, wie er es für richtig hält und schreibt quasi das Urteil
Keine Beweisaufnahme: Fehler in Familiensachen
Hiergegen muss man sich so schnell wie möglich wehren, je früher, desto besser. Ein Gutachten, das auf ungeklärten Anknüpfungstatsachen herrührt, ist unverwertbar (BGH XII ZB 68/09)
Eine weiterer Fehler ist es, wenn der Beschluss nicht durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird, sondern durch Jugendamt oder Polizei oder beide. Denn dies ist unzulässig, das Gesetz sieht hier eine eindeutige Regelung vor:
Diese Fehler in Familiensachen dürft ihr nicht hinnehmen!