Ich zitiere mal die Stuttgarter Zeitung https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fridi-miller-gilt-als-nicht-prozessfaehig-klage-gegen-ob-wahl-zurueckgewiesen.3ece56f5-970e-4656-9a44-70c86dcfaaa2.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1Xb808jvF51M9DwFNWMGFwKlC50LLpIU9zfnM1gj6DToJpTzKfM_GJYXw#Echobox=1557493027
„Der Verwaltungsgerichtshof räumte zwar ein, dass es bei der Oberbürgermeisterwahl durchaus Fehler gegeben habe. Die Stadt Böblingen habe zweimal gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Kandidaten verstoßen, teilen die Mannheimer Richter mit. Die Verwaltung habe nämlich während des Wahlkampfes die Plakatierungsrichtlinie geändert. Außerdem habe die Betriebsratsvorsitzende der Stadtwerke Böblingen in einer Mail an alle Mitarbeiter der Stadtwerke gegen einen der Kandidaten Stellung bezogen. „Diese Wahlfehler haben sich jedoch nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt“, schreibt der Gerichtshof.“
Wie kann jemand der recht liegt mit seiner Einschätzung dann verhandlungsunfähig sein?
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Euer Michael Langhans mit Team