Wer zu lange an einer Klausur schreibt fällt durch. Das hat das VG Koblenz entschieden. Geklagt hatte ein Student, der nicht sofort abgab, als es hieß „Stifte weg“. Das überschreiten der Arbeitszeit für die Klausur war aber für das VG erheblich. Obwohl nur 90 Sekunden zuviel gearbeitet wurde bei 90 Minuten Arbeitszeit = 5.400 Sekunden, sei der Vorteil erheblich gewesen, den sich der Student erschlichen hatte.
So ist das mit den unbestimmten Rechtsbegriffen. Ein erheblicher Vorteil bei 90 Sekunden oder eben 1,6% mehr Bearbeitungszeit ist für mich eher nicht viel. Aber das VG hat entschieden. Also lieber besser zuhören…