Amtshaftung ist die Antwort, das ist mein Motto, um Unrecht in der Bundesrepublik zum Nachteil der Eltern abzustellen. Ein Arzt hat sich in Niedersachsen nicht einschüchtern lassen und in erster Instanz ein positives Urteil erstritten. In der Berufung schaut es nun gut für ihn aus, berichtet die LTO.
Warum kam es zur Amtshaftungsklage?
Es geht um den Göttinger Transplantationsskandal. Ein Arzt hatte Transplantationslisten so manipuliert, dass seine Patienten bevorzugt behandelt wurden. Dies stellt aber nach Meinung des Bundesgerichtshofs weder eine Körperverletzung noch einen versuchten Totschlag dar. Auch wenn andere Kranke deshalb länger auf die Transplantation warten müssten, liege darin kein strafbares Verhalten. Es könne schlicht nicht bestätigt werden, dass der Arzt den Tod von Menschen in Kauf nehmen würde.
Trotzdem saß der Arzt in U-Haft
Ein Jahr saß der Arzt in U-Haft. Da er freigesprochen wurde, ist es unstreitig dass er für diese U-Haft zu entschädigen ist. Bisher erhielt der Arzt allerdings nur 8.500 €.
Dagegen klagte der Arzt. Hintergrund ist, dass die bisherigen und die neuen Haftentschädigungen nicht ansatzweise Lohn- und sonstigen Schaden ausgleichen. Der EGMR hat hier pro Tag mindestens 125 € für relevant gehalten. Dies entspräche bei 365 Tagen 45.625 €. Der Arzt hingegen fordert ein entgangenes Monatseinkommen von 50.000 € und erhob Klage.
Das für die Amtshaftung zuständige Landgericht verurteile nun das Land Niedersachsen zum Schadensersatz. Bemerkenswert ist dies deshalb, weil bei Richterfehlern gem. §839 BGB immer auch die Rechtsbeugung zu begründen ist. Dies scheint dem Landgericht gelungen zu sein.
Das Land Niedersachsen legte Berufung gegen die Amtshaftungsklage ein
Das Land Niedersachsen wollte es nun also wissen und legte, nachvollziehbar, Berufung ein. Somit wollte man die Amtshaftungsklage zu Fall bringen. Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichtes scheint dies aber nicht zu funktionieren.
Am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig begann nun am Montag die Berufungsverhandlung in dem Schadensersatzprozess (Az.: 11 U 149/19). Ein früherer Termin hatte wegen der Corona-Pandemie verschoben werden müssen. Bereits zu Beginn der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Chancen des Landes, der Zahlung zu entgehen, nicht gut stehen. Das OLG halte die Berufung des Landes Niedersachsen im Wesentlichen für unbegründet, ließ die Vorsitzende Richterin durchblicken.
Ein durchgreifender Erfolg für den Arzt, wenn es sich bewahrheiten sollte. Und ein Beleg dafür, dass die von mir vorgeschlagene Welle von Amtshaftungsklagen.
Amtshaftungsklage zeigt dem Staat seine Fehler auf
Amtshaftungsklagen zeigen dem Staat seine Fehler auf. Ich empfehle diese insbesondere bei der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB, aber auch in familiengerichtlichen Verfahren, soweit offenkundige Umstände vorliegen. Diese werden in der Regel auch von Rechtsschutzversicherungen bezahlt.
Wer sich für eine Amtshaftungsklage interessiert, dem empfehle ich meine Seite Amtshaftung.org und meine Bücher:
Update
Jetzt hat das OLG entschieden. Das Urteil wurde bestätigt, das Land Niedersachen muss über eine Million bezahlen. Wehren lohnt sich. Wie ich schon seit Jahren predige…