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Familienrecht by Michael Langhans

Die familienrechtlichen Beiträge werden langsam auf den Neuen Themenblog umziehen.

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EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit

Der aktuelle 2021er EU-Bericht der europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ist heraus. Und es ist wenig überraschend, dass die Kommission unter Ursula von der Leyen nur wenig zu bekritteln hat.

Wir werden uns heute Abend in einem Livestream damit noch gesondert auseinandersetzen, ich würde mich freuen wenn Ihr hereinschaut:

Was spricht die EU im Bericht Rechtsstaatlichkeit an?

Eine Zusammenfassung findet ihr hier.

Warum der Bericht nicht neutral ist, ergibt sich aus dem folgenden Textbaustein:

Der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit beruht auf einem intensiven Dialog mit den nationalen Behörden und Interessenträgern und beleuchtet alle Mitgliedstaaten objektiv und unparteiisch zu identischen Sachverhalten.

Pressmitteilung der EU

Ein neutraler Bericht kann nicht im Dialog erstellt werden. Zudem fehlt konsequent die Befragung von Betroffenen, Opfern wie Tätern. Objektiv und Unparteiisch heißt für mich, dass Statistiken und Akten ausgewertet werden, nicht dass man Gespräche führt. Die wenigsten Politiker sind ja in der Lage, einen Misstand auszudrücken.

  • Justizwesen
  • Korruptionsbekämpfung
  • Medienfreiheit und -vielfalt
  • Gewaltenteilung

Allgemeines zur Rechtsstaatlichkeit des EU-Berichtes

Die EU bewertet die Gewaltenteilung insbesondere während der Covid-Krise als gut. Ich teile diese Auffassung nicht. Vollkommen verkannt wird einerseits, dass mit Taschenspielertricks (zeitlich befristete Regelungen) gerichtliche Überprüfbarkeit ausgeschalten wurde. Die Unzufriedenheit mit den (teils überzogenen, teils unnötigen) Einschränkungen der Grundrechte wird ebensowenig thematisiert wie die Tatsache, dass zum Beispiel in den Schulen einfach Einschränkungen des Bildungsrechtes erfolgt sind, weil man schlicht keine zweiten Konzepte hat.

Die Drohungen von Jugendämtern, Kinder wegen Nichtbeschulung in Obhut zu nehmen, obwohl es keine Beschulung ohne (unnötige) Grundrechtseinschränkungen gab, wird ebenfalls nicht thematisiert.

Unabhängigkeit von Justiz und Medien wird erwähnt, ohne die teils verbitteten Grabenkämpfe gegen andere Meinungen und Fakenews zu erwähnen (Affäre Reitschuster und Bundespressekonferenz, Vertreiben von Onlinemedien ins Ausland). Ich nehme hier nicht Fake-News-Producer wie Schiffmann in Schutz. Aber das wir in Deutschland strukturelle Probleme haben, auch durch Heiko Maas NetzDG und die FB Zensur, muss in so einen Bericht.

Bei der Korruption wird nicht die Masken-Affären des Bundestages erwähnt. Das Lobbyregister und Lücken bei der Parteienfinanzierung werden erwähnt – immerhin.

Dies vorausgeschickt zu den einzelnen Punkten:

Justizwesen

Weil 80% der Menschen und 69% der Firmen mit der Justiz und deren Unabhängigkeit zufrieden sind, ist alles in Ordnung. Unabhängig davon, dass man nur als Betroffener die Justiz einschätzen kann, halte ich die Zahlen für zu hoch. Fragt mal bei SGB II Beziehern, Krankenkassenproblemen nach. Von Betroffenen des Familiengerichts will ich gar nicht erst reden. Fragt Querdenker usw.
Ich halte die Zahlen für zu Hoch. Sie sind aber, wenn richtig, der deutschen Mentalität geschuldet, dass es „ja nur die anderen betrifft“.

Krasse Rechtsfälle dokumentiere ich auf GefahrvonInnen.de

Natürlich wird das Problem der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten angesprochen. Aber hieran will die Politik nichts ändern. Hier liegen Verstöße gegen EU Regeln vor, die man aber nicht angeht. Nur gegen Polen und Ungarn will man vorgehen:

Kritisiert wird nur bei der Richterwahl von Vorsitzenden, dass man die Erfahrungsvoraussetzungen gestrichen hat. Das Hochloben von Politikern ans BVerfG als Verstoß gegen die Gewaltenteilung bleibt ebensowenig unerwähnt wie die Eingriffe der Politik auf das BVerfG, wie die Merkelsche Abendessenaffäre mit dem Bundesverfassungsgericht belegt.

Die Causa Harbarth, ohne Richtererfahrung und als Merkelfreund Verfassungsrichter geworden, müsste hier angesprochen werden. Wird es aber nicht. Von der Leyen schützt hier Merkel und die CDU.

Die Qualität der Rechtsprechung wird kaum angesprochen, diese würde aber auch Detailkenntnisse wie im Fall Markus König oder Carola Koch fordern. Und Digitalisierung als Rechtsstaatlichkeitssymbol ist ein schlechter Witz. Wir haben ganz andere Probleme als Digitalisierung, unter anderem die Einschränkung von Elternrechten, schlecht qualifizierte Richter, überlastete Justizverwaltung.

Effizienzuwachs wird positiv gesehen, ohne die Frage der Qualität der Entscheidungen zu hinterfragen. Ein abgeschlossenes Verfahren reicht nicht aus, um eine gute Justiz zu begründen. Hier bleibt der Bericht der EU Kommission oberflächlich.

Rechtsstaatlichkeit der Justiz in Deutschland

Meiner Meinung nach ist Deutschland hier negativ zu beurteilen. Die bestehenden Probleme werden negiert und von außen nicht erkannt. Oberflächliche Änderungen, um die EU Kommission zu besänftigen, reichen nicht aus. Wir brauchen dringende Reformen, auch der Verantwortlichkeiten für Fehler des Systems.

Anti-Korruption in Deutschland

Bei der Frage der Korruption wird verkannt, dass durch die Bundesländer eigene Verfehlungen selbst ermittelt werden – und das in Relation zu abhängigen Staatsanwälten. Natürlich hat Deutschland keine Korruptionskultur wie andere Länder, aber die Pandemie hat doch gezeigt, wie sehr sich einige die Taschen vollmachen, wenn die Gelegenheit günstig ist. Dies wird zwar angesprochen, aber das reicht eben nicht aus.

Vetternwirtschaft spielt nach wie vor, auch auf kommunaler Ebene, eine Rolle. Insoweit sind die Schlüsse auf einen verringerten Schaden meiner Meinung nach nicht zulässig und vorschnell getroffen.

Das Lobbyregister wird positiv bewertet, ohne Kritik hieran zu berücksichtigen. Es wird auch – ohne weiterführende Kritik – erwähnt, dass nur auf Druck die Parteien das Lobbyregister einführen, man also schlicht keine Eigeneinsicht hat.

Medienpluralismus und Rechtsstaat

Es wird die Unabhängigkeit der Landesmedienanstalten im EU-Bericht Rechtsstaatlichkeit angesprochen, ohne die Frage der Jobbesetzungen zu besprechen. Leider sind hier auch, wie allernorts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, keine Unabhängigkeiten aufgrund Kompetenz, sondern die bekannte Bewerbung aufgrund Bekenntnissen zur Politik, erwähnt.

Probleme mit der Unabhängigkeit der Presse, insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Verflechtung zu Parteien wie der SPD oder institutionell aufgrund der öffentlich-rechtlichen Finanzierung, bleiben unerwähnt. Probleme neuer Tendenzmedien, in Deutschland zu berichten, Sperren von Konten und Serverumzüge (Beispiel Reitschuster) bleiben unerwähnt, dabei muss inabhängige Presse dies aushalten.

Erwähnt wird auch, dass der Informationsfluss an Reporter, insbesondere neue Medien und unabhängige Medien, schwierig ist. Die Wiedereinführung des „Presseausweises“ nur durch bestimmte Medienverbände auch als Akkreditierungsmerkmal wird nicht erkannt. Wie im gesamten Bericht fehlen eigene Recherchen, nur Zitate Dritter sind für einen Bericht nicht ausreichend.

Erwähnt wird zu Recht das fortschreitende Angreifen von Pressevertretern bei Protesten und Demos.

Zensurmechanismen wie Faktenchecks und das NetzDG werden nicht erwähnt.

Allgemeines im EU-Bericht Rechtsstaatlichkeit

Nicht erwähnt wird die fortschreitenden Einflüsse von Großkanzleien als Ministerialberater. Diese sind ein wesentliches Problem der Rechtsstaatlichkeit, durchbrechen sie doch weitgehend die demokratische Legitimation von Entscheidungsprozesse.

Steueraspekte werden kurz erwähnt, sowie der Streit des BVerfG mit dem EuGH.

Schlüsse des EU-Bericht Rechtstaatlichkeit

Unüblich für einen Bericht kommt der EU-Bericht Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu keinem Ergebnis. Das ist erstaunlich. Denn so wird eine wesentliche Komponente weggelassen, die den Bericht erst legitimiert. Man kann die Einleitung als Zusammenfassung entsprechend interpretieren. Dazu fehlen mir dann aber die klare Benennung der Defizite in dieser einleitenden Zusammenfassung.

Aufgrund der reinen Sammlung von Informationen ohne eigene Recherche und weil die Infos auf Lobbyorganisationen und Ministerialinfos beruhen, sind selbst nicht neutral.

Die zunehmende Radikalisierung der Meinungen in Deutschland wird ebenso übersehen wie die Vorgehensweise gegen Richter, die sich Pandemiekritikerfreundlich zeigen. Medienkritik und Druck gegen tendenziell rechte oder Coronakritische Medien wird wird wirklich erhoben.

Für mich ist das ein Gefälligkeitsgutachten von Uschi an Angie.

Die von mir recht gut überblickten Probleme im Familienrecht zeigen, dass das Vertrauen auf den Rechtsstaat absolut in Frage steht.

Wie seht Ihr es? Diskutierts mit mir.

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Elternrechte eingeschränkt

Dieser Artikel ist auf unsere neue Schwesterseite Familienrecht by Michael Langhans umgezogen:

Unser Video zum Skandal im Bundestag:

Die aktuelle Rechtslage

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BGH: Umgangsrecht Samenspende Vater

Der Bundesgerichtshof hat mit heute veröffentlichtem Beschluss vom 16. Juni 2021 – XII ZB 58/20 eine Rechtsbeschwerde zurückverwiesen. Das Beschwerdegericht (OLG) wird nunmehr entscheiden müssen, ob ein Samenspender und damit Vater ein Umgangsrecht haben kann. Ein solches Umgangsrecht hatten das Amtsgericht und das Kammergericht Berlin abgelehnt. Es gäbe schlicht keine Rechtsgrundlage hierfür. Dies sieht der Bundesgerichtshof anders und stützt für den „nur“ Samenspender (und somit auch leiblicher Vater) den Anspruch auf Umgang im Sinne des § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gegeben.

Sachverhalt zu Umgangsrecht Samenspende Vater

Die Mutter des mittels einer sogenannten privaten Samenspende des Antragstellers gezeugten und im August 2013 geborenen Kindes lebt in eingetragener Lebenspartnerschaft mit der weiteren Beteiligten (Lebenspartnerin). Die Lebenspartnerin adoptierte das Kind 2014 mit Einwilligung des Antragstellers im Wege der sogenannten Stiefkindadoption. Der Antragsteller hatte zunächst bis 2018 Umgangskontakte mit dem Kind, die entweder im Haushalt der (rechtlichen) Eltern stattfanden oder die außerhalb von einer von ihnen begleitet wurden. Das Kind hat Kenntnis von der leiblichen Vaterschaft des Antragstellers. Im Sommer 2018 äußerte er gegenüber den Eltern den Wunsch, Umgang mit dem Kind in seiner häuslichen Umgebung und für einen längeren Zeitraum zu haben, was diese ablehnten. Nach zwei weiteren Treffen brach der persönliche Kontakt des Antragstellers zu dem Kind ab. Der Antragsteller hat eine Umgangsregelung dahin beantragt, dass er das Kind 14tägig dienstags um 13:30 Uhr aus der Kita abholt und es um 18:00 Uhr seinen Eltern übergibt. Das Amtsgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers ist vom Beschwerdegericht zurückgewiesen worden, weil für ein Umgangsrecht keine Rechtsgrundlage bestehe.

Quelle BGH Pressemitteilung

Ein Umgangsrecht aus §1684 BGB bestünde nicht, weil der leibliche Vater nicht rechtlicher Vater wurde.

Umgangsrecht für Samenspender Vater aus §1686a BGB

Ein Umgangsrecht als enge Bezugsperson i.S. §1685 II BGB scheide aus, weil keine tatsächliche Verantwortungsprägung vorliegen würde, begleiteter Umgang stehe dem entgegen. Aber das Umgangsrecht aus §1686 a I Nr. 1 BGB könne vorliegen, soweit der Samenspender ein echtes Interesse am Kind zeigen würde. Dann sei wie in §167 a I FamFG zu verfahren, die „private“ Samenspende hindere insoweit nicht die Feststellung als Vater (anders als §1600 d IV BGB).

Das Wichtige an dieser Samenspender Umgangsentscheidung

Das Bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist doch, dass ein Kind, das Kontakt mit seinem Vater oder „Erzeuger“ hatte, plötzlich in seinem Lebenskontakt eingeschränkt sein soll. Wer macht sowas? Moralisch wäre es verständlich gewesen, wenn das Kind nie seinen Vater kennengelernt hätte. Aber im erst den Vater präsentieren und dann wegnehmen bzw. vorenthalten? Muss man da wirklich noch Beweis erheben zum Umgangsrecht Samenspende Vater?
Für mich wieder eine Entscheidung, die die Welt nicht braucht: Das Ergebnis ist richtig, der Skandal ist es, dass es überhaupt eine Entscheidung gab.

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Carola Koch, Bremerhaven, klagt!

Nun ist es perfekt: Wegen Amtspflichtverletzungen klagt Carola Koch, Bremerhaven. Danke allen Supportern unseres Projektes auf Gefahr von Innen:

Mehr Infos:

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Beschlagnahme bei kriminelle Justiz in Landau/Pfalz?

Ermittelt eine unabhängige Justiz endlich gegen Machtmissbrauch und kriminelle Juristen in Landau in der Pfalz? Dies legen neue Informationen nahe, die unserem Schwesterprotal „Gefahr von Innen“ zugespielt wurden. Es soll eine Beschlagnahme von Akten in Landau in der Pfalz gegeben haben:

Aus gewohnt gut unterrichteten Kreisen der Justiz in Landau erfuhren wir, dass heute morgen mehrere Personen sich mit einem Ausweis ausgewiesen haben und die sofortige Herausgabe von Akten verlangten. Angeblich soll es sich um Mitarbeiter des LKA gehandelt haben, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz die Akten in Sachen Markus König an Amts-, Landgericht und Staatsanwaltschaft gefordert haben. Angeblich wollten sich die Richter weigern, die Akten herauszugeben, wovon sich die Beamten aber nicht abhalten liesen.

Ein Gerücht, dass auch bei einer Staatsanwältin eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, konnte bisher nicht verifiziert werden.

Presseanfragen sind bisher nicht beantwortet worden. Wir müssen daher hinter alle Informationen ein kleines Fragezeichen stellen. unser/unsere Informant:Innen haben uns bisher aber nie belogen oder enttäuscht, die Autenthizität wurde sogar vom Vizepräsidenten ausdrücklich bestätigt.

Update: Herr Burmeister vom Justizministerium meint, er wäre nicht zuständig für diese Auskunft, weil die Zuständigkeit des MInisteriums bei solchen Beschlagnahmen nicht betroffen wäre. Die Frage ist dann, warum Herr Schumacher aus dem Haus des Ministeriums heute nach Landau fahren muss… Ihr könnt Euch selber Eure Gedanken machen.

Wir werden weiter berichten.
Wer mehr zum Fall König wissen möchte, kann sowohl diese Verfassungsbeschwerde lesen:

Ihr könnt aber auch diese Beiträge auf dieser Seite bzw. dem YouTube-Kanal nachlesen:

Die Aufklärung könnt Ihr auch auf Gefahr von Innen mit einer Spende unterstützen: