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Familienrecht

Warum soll ich einen Anwalt bezahlen?

Ich erinnere mich immer an den Fachanwaltskurs Verkehrsrecht, den ich 2005 in Ulm besucht und erfolgreich absolviert hatte. Einer der dortigen Dozenten aus dem Strafrechtsbereich erzählte uns folgende Geschichte, was er in München am Stachus Mandant:Innen sagt, wenn diese fragen warum sie denn Vorkasse leisten müssten:

Ich habe einen Deal für Sie: Gehen Sie in die Galleria Kaufhof am Stachus und bringen mir einen 80 Zoll High Tech TV, aber ohne diesen zu bezahlen. Wenn die Ihnen den umsonst mitgeben, dann bin ich auch bereit für sie vorerst ohne Vorschuss zu arbeiten

Dr. Klaus Leipold, Rechtsanwalt, 2005

Ich habe die Geschichte nicht nur deshalb so behalten, weil ich mir damals so einen TV gewünscht habe. Nein, ich finde das Beispiel äußerst treffend. Nirgends, schon gar nicht im hochpreisigen Segment, gibt es Leistung für umsonst. Aber den Anwalt, den will keiner bezahlen. Warum eigentlich nicht? Da hört man immer wieder die folgenden Aspekte:

  • ich habe einen Anspruch auf kostenlosen Anwalt
  • der verdient doch eh genug
  • ich bekomme doch PKH/VKH
  • wofür will er tausende Euro, der hat doch nix gemacht

Ich würde dann doch dazu neigen zu fragen:

  • bezahlst du Fleisch, Brot, Getränke?
  • reparierst du Auto und Waschmaschine selber?
  • hast Du Dein Handy geschenkt bekommen?
  • wer bezahlt Deine Wohnung und Heizung?

Richtig, es gibt in diesem Land Menschen, die für ihre Hände Arbeit Geld verlangen. Eigentlich jeder. Selbst die 10%, die von staatlichen Hilfen leben, legen doch wert darauf dass ihnen ein Anderer („der Staat“) das Leben bezahlt. Wieso sollte es dann für eine Selbstständigen anders sein? Ich kenne ausreichend Helfer in diesem System, die Schwarz die Hand neben dem Hartz IV aufhalten. Und auch bei Strafverfahren sind Vorschüsse zwischen 5.000 € und 10.000 € kein Problem – da ist der Druck zu bezahlen da, wenn Freiheitsentzug droht oder U-Haft besteht. Aber im Familienrecht, da ist erstaunlicherweise kein Geld da.

Ich möchte Euch einfach mal ein bisschen sagen, warum das Schade ist, dass Eltern das so sehen. Weil ich immer noch den folgenden Spruch am besten finde:

Was nichts kostet, ist nichts wert.

Lebensweisheit

Der BGH hat es sogar nocheinmal in einer Mietsache krasser formuliert:

Geld hat man zu haben.

 BGH VIII ZR 175/14 

Natürlich sind Anwälte privilegiert. Zumindest einige. Andererseits dauert die Ausbildung auch mindestens 6 Jahre. 6 Jahre, in denen Handwerker schon sehr gutes Geld verdienen dürfen. Zudem verdienen Anwälte im Schnitt auch „nur“ 55.000 € brutto, wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind, so dass statistisch unten erheblich weniger über bleibt.

Ein normales VKH Sorgerechtsverfahren mit einem Streitwert 3.000 € Hauptsache mit Gutachten bringt dem Anwalt ca. 684,25 €. Dafür gibt es mindestens 3 Besprechungstermine a 1 Std. (am Anfang, vor dem Gerichtstermin, nach Gutachtensersattung), 2 Gerichtstermine a 2 Std. jeweils inkl. Fahrzeiten, 2 Std. Aktenstudium, 3 Std. Gutachtenstudium, 2 Std. Schriftsätze erstellen. Und 2 Std. Beschluss besprechen und beraten. Das heisst, es fallen in einem durchschnittlichen Fall mindestens 16 Std. reine Nettoarbeitszeit an. Das wären rein rechnerisch auf Nettobasis 34,75 €. Davon sind nicht bezahlt Miete, Technik, Angestellte usw,
Und dann reden wir eben auch von den Kosten, die ein vergleichbarer Handwerker für entsprechende Zeit verlangen würde.

Ich will nicht jammern, weil es in dem Bereich sicher auch bessere Kosten-Nutzen-Rechnungen gibt. Aber das muss eben nicht immer so sein. Jeder hat hier eben auch das Recht, selber Geld zu verdienen. So wie ein Bedürftiger das Recht hat, Leistungen nach dem SGB II zu erhalten.

Soll ich also meinen Anwalt bezahlen?

What you pay is what you get. Das was zu bezahlst, bekommst Du auch. Wenn Du also sagst so billig wie möglich, dann bitte wundere Dich nicht, wenn das Ergebnis „zeitsparend“ ist.

Ein Beispiel: Wenn ich eine kritische Gutachtensrezension, mein juristischen Pendant zu Gutachtensprüfungen. Dort verlange ich für normale Gutachten bis maximal 80 Seiten ca. 350 €, weil ich weiss dass ich mindestens 10 Std. Zeit investiere (ohne Vor- und Nachgespräche), um vollständig ein Gutachten zu widerlegen. Wem das zu teuer ist, muss sich eben alles wissen selber aneignen. Auch in der VKH ist das nicht mit drin.

Erkläre, warum Dein Gegenüber seine Zeit kostenlos für Dich aufwenden soll. Und was Du kostenlos für Deinen Gegenüber tust und getan hast. Vielleicht verstehst Du das dann.

Kostenlos

Trotzdem helfe ich vielen umsonst. Aber eben weil ich es will. Nicht weil ich es muss. Und auch nur in einem Rahmen, der meiner kostenlosen Tätigkeit angemessen ist. Wieso sollte ich den Wert anwaltlicher Leistung herunterrechnen? Ich wurde selbst um ausreichend Beträge betrogen. Ich muss das nicht mehr haben. Auch ich habe einen Anspruch auf Freizeit.

Deshalb gibt es ja auch den Kanal. Wer kostenlos will, der muss sich aus den Videos das wichtigste Zusammenschreiben und -hören.

In diesem Sinne. Bis bald!

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Familienrecht

Was soll dieses Video helfen?

Diesen sinnvollen Kommentar habe ich auf Facebook von einer Astrid Schriefer erhalten, und ich finde den so gut, dass ich ihn hier diskutieren möchte. Natürlich kommen dann die üblichen Vorwürfe, dass es mir nur ums Geld geht. Intellekt wäre es freilich, den Widerspruch zwischen „was soll ein (kostenloses) Video helfen“ (btw. eines von inzwischen 600 Fachvideos und „dem geht es nur ums Geld“ zu erkennen. Wäre letzteres zutreffend, gäbe es ersteres nicht.

Was soll dieses Video helfen

Es ist eine spannende Frage. Viele Betroffene gehen an ihren Fall mit der Fehlvorstellung heran, dass es „die“ Lösung für jeden Fall gibt. Den Kniff, der immer funktioniert. Profis wissen, dass dem nicht so ist. Wer Euch also „die“ Lösung anbietet, hat schlicht keine Ahnung. Fälle sind unterschiedlich, alleine von die Eltern haben nichts gemacht bis hin zu schwersten bewiesenen Misshandlungen ist leider alles vorhanden. Hätte ich fürs Familienrecht „den“ Lösungsansatz, würde ich ihn allerdings auch nicht verschenken. Mir schenkt auch niemand etwas, und wisst ihr was? Ich finde das gut. Das nennt sich Unabhängigkeit.

Jedes Video ist ein Denkansatz. Manche bieten Lösungen für spezifische Situationen an, andere sind nur Denkanregungen. Dass mit letzterem nicht jeder klar kommt, war zu erwarten. Genau deshalb bestehen ja die Probleme, genau deshalb hat man ja das Amt im Haus.

Gute HIlfe kann nur Lösungsansätze aufzeigen. Zugreifen oder Nachdenken muss man selber. Schließlich ist man ja auch selber Betroffener. 600x Nachdenken auf meinen Seiten. Und natürlich auch die Meinungen Dritter einholen oder sich selber einlesen in Kommentare und Co. Ich finde, das ist ein stolzes Angebot. Aber zum Lesen oder Verstehen zwingen kann ich niemandem, zum nachdenken auch nicht.

Kann ein Video helfen

Nein, wenn Du „die“ Lösung suchst.
Ja, wenn Du verstehst, dass viele Lösungsansätze ein Gesamtbild und eine Gesamtstrategie darstellen. Es gibt hunderte Lösungsansätze. Den richtigen zu finden ist entweder viel Arbeit für Dich – oder Du bedienst Dich professioneller Hilfe. Und ja, gute Hilfe kostet. Zeit. Energie. Lebensfreude. Deine oder die eines anderen.

Letztlich muss niemand meine Videos ansehen. Es sind die Synergien von 15 Jahren Tätigkeit in diesem Bereich. Aber ich finde es ein wenig absurd wenn man dem Geschenkten Gaul ins Maul schaut.

Was genau hilft jetzt dieses eine Video

Konkret ging es um dieses Video:

Ich habe einfach nur 5 Argumente gegen einen Anwalt zusammengefasst. Übrigends genau die, die eh oft kolportiert werden. Gerade von den Sparfüchsen. Jetzt ist es wieder falsch.

Aber: Der tatsächliche Clou ist der folgende: Es gibt noch ein weiteres Video:

Es gibt nämlich immer zwei Seiten der Medallie. Und genau das ist der Punkt: Um im Familienrecht zu bestehen, sollte man nicht nur aus einem Blickwinkel den Fall sehen, sondern aus vielen.

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Politik und News

Gefahr von Innen – Projekt

Ihr Lieben, viele von Euch haben ja sicher schon meine neue Projekt-Seite „Gefahr von Innen“ mitbekommen:

Gefahr von Innen
Die neue Hilfeseite mit Communityaktionen

Was ist Gefahr von Innen?

Gefahr von Innen ist eine Projektseite. Wir stellen Fälle vor, Unrecht., und zeigen Fehler des Staates aus dessem Inneren heraus auf. Wir sind der Meinung, dass unsere grundgesetzliche Ordnung etwas sehr gutes ist. Wir sind auch der Meinung, dass es diese zu bewahren gilt und nur wachsame Bürger Fehlentwicklungen verhindern können, einen Staat der sich selbst wichtiger nimmt als die Menschen, denen er dient. Polizisten und Staatsanwälte, die sich selbst über das Gesetz stellen und erheben.

Die Ideen

Gefahr von Innen ist aus den unzählen Livestreams erwachsen:

Was können wir gemeinsam gegen das Jugendamt tun?

Braucht richterliche Unabhängigkeit Kontrolle?

Aus diesen Impulsen entstand unser Projekt. Die ersten beiden Fälle waren von Activinews aus bekannt:

Der Fall Markus König, nochmals hier geschildert „Unrecht mit System„.

Der Fall Carola Koch.

Die Fälle

Hieraus entstanden die ersten Fälle, die ersten Forderungen und die ersten Spendenaktionen. Und wir sind stolz, dass dutzende Menschen Unterschriften leisten, um Solidarität zu bekunden und Geld spenden. In einer seit Jahren kontroversen Community kann Gefahr von Innen eine Chance auf Verbesserung sein – solange wir alle gemeinsam tätig sind.

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Familienrecht

Familienrecht by Michael Langhans

Ich habe meinen YouTube Auftritt neu strukturiert bzw. bin gerade dabei. Das bisherige Activinews wird nur noch für politische, soziale und Meinungsthemen genutzt werden, während die Familienrechtlichen Beiträge und Videos ab sofort in einem neuen Kanal veröffentlicht werden: Familienrecht by Michael Langhans. Die bisherigen Videos werden peu à peu umziehen, bis alle nur noch auf dem neuen Kanal zu finden sind:

Die Videos werden daher einige Zeit doppelt auf YouTube zu finden sein. Weiter werden in diesem Zuge einige ältere Videos neu erstellt und verbessert werden.

Ich hoffe mir damit eine bessere Auffindbarkeit der Videos. Viele gute Videos haben viel zu geringe Abrufzahlen. Das ist Schade, weil der Sinn des Kanals, Eltern zu helfen sich selbst zu helfen nur dann erreicht werden kann, wenn meine Videos auch gefunden werden.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr auch den neuen Kanal abonniert und die Glocke aktiviert, um auch ja nichts zu verpassen!

Kategorien und sonstige Hilfen für eine bessere Struktur werde ich in den nächsten Tagen und Wochen veröffentlichen – neben meinen anderen Projekten, meiner Arbeit und Hilfen. Ich bitte Euch um ein wenig Geduld, aber natürlich auch um gute Vorschläge und Ideen. Denn der (neue) Kanal ist natürlich auch für Euch gedacht.

Ob und wann es wieder Livevideos geben wird, möchte ich im Moment nicht versprechen. Gelegenheiten gibt es sicher viele, erst einmal gibt es wieder regelmäßig neuen Stoff. Gutachten, Amtshaftung, Verfahrensbeistand. Es gibt noch soviel zu sagen und noch mehr zu machen.

Wir sehen uns – auf Familienrecht by Michael Langhans.

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Familienrecht

Darf ich noch einen Anwalt für das Kind bestellen?

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Der Bundestag hatte unter dem Deckmantel, Kinder vor Missbrauch zu schützen, den alten §158 FamFG ersetzt und dabei den Absatz ersetzt, der regelt dass wenn das Kind einen Anwalt hat dann kein Verfahrensbeistand bestellt wird. Die Verunsicherung ist groß. Darf man als Eltern nun noch einen Anwalt für das Kind bestellen?

Bestellen des Anwalts für das Kind ist nicht mehr explict geregelt

Damit ist die einzige Regelung für einen Anwalt für das Kind (außer dem Verfahrensbeistand, der diese Rolle ja einnimmt), nicht mehr im Gesetz geregelt. Ist es damit verboten?
Nein. Dann gelten erst einmal die normalen Regeln.

Beteiligte des Verfahrens nach §7 FamFG können sich durch einen Anwalt vertreten lassen, §10 FamFG. Beteiligt ist jeder, der durch ein Recht betroffen ist. Allerdings kommt es dann auch auf die Verfahrensfähigkeit an, die gem. §9 FamFG geregelt ist. Damit sind eigentlich nur die Kinder ab 14 gemeint. In §9 II FamFG ist geregelt, dass dann diejenigen handeln, die das Kind vertreten. Das sind damit die Eltern oder nach Entziehung der Sorge der Ergänzungspfleger oder Amtsvormund. Hier hat sich zur bisherigen Rechtssprechung nichts geändert.

Es bleibt daher bei der Empfehlung, so schnell wie möglich einen Anwalt für das Kind zu bestellen, wenn dieses unter 14 Jahre ist, solange man es noch kann.

Was hat sich also geändert?

Die Änderung ist sehr viel diffiziler. Denn der Gesetzgeber hat nunmehr den Automatismus abgeschafft, dass bei einem Anwalt der Verfahrensbeistand in der Regel zu entlassen ist. Das heisst, dass der Verfahrensbeistand immer bestellt wird und damit neben dem Anwalt den die Eltern bestellt haben für das Kind immer auch der VB bestellt bleibt.

Damit gibt es also 2 Personen, die die Interessen des Kindes zu vertreten behaupten. Und was denkt ihr, wem wird das Gericht folgen? Richtig, demjenigen, dem das Gericht mehr vertraut. Und das wird der „eigene“ Verfahrensbeistand sein. Was das Gericht für richtig hält, wird meist auf Grund der richterlichen Unabhängigkeit unanfechtbar sein.

Was heißt das konkret?

Vorbehaltlich der neuen Rechtsprechung zum Thema wird es daher oft so laufen, dass wenn ein Anwalt bestellt wird, das keine großen Auswirkungen auf das Verfahren mehr haben wird. VKH wird das Gericht auch nicht mehr bewilligen müssen, weil ja bereits eine Vertretung erfolgt und damit ein Anwalt wirtschaftlich nicht notwendig ist. Man hat also Kosten ohne einen wirklichen nutzen. Und die taktische Chance, den Verfahrensbeistand durch einen Anwalt rauszukicken als Regelfall, fehlt vollends. Eltern und Kinder haben damit de facto, wenn auch nicht de iure, keine Möglichkeit mehr das Verfahren zu beeinflussen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Meiner Meinung nach dürfte diese Entwicklung verfassungsrechtlich bedenklich sein. Denn wie wir alle wissen, soll der Verfahrensbeistand dem Kind Stimme und Hilfe im Verfahren geben, damit das Kind nicht Objekt des Verfahrens ist. Die jetzige Regelung sieht aber vor, dass fremde Dritte, die das Kind nicht kennen, hierüber mitentscheiden: Auch wenn der Verfahrensbeistand dem Wohl des Kindes verpflichtet ist, kann dies mangels Kenntnis kaum erfüllt werden. Eine Regelung der Mitentscheidung von Eltern oder Kindern (wie von den Grünen gewünscht), hätte hier sicher die Situation verbessert. Ob das Verfassungsgericht aber eingreift, dem jegliche Prozesserfahrung mit Verfahrensbeiständen fehlt, bleibt abzuwarten. Die Politik möchte jedenfalls die Eltern ausschalten, und das gilt auch für die Grünen.

Bonmont am Rande: In meinem Petitionsvorschlag hatte ich die Beteiligung der Eltern gefordert. Abgelehnt wurde dieser ja, weil bereits die Forderungen weitgehend erfüllt wären. Ein Hohn, den Sie da an uns richten!

Der Skandal in bewegten Bildern

Alles wesentliche zu dem skandalösen und unnötigen Abschaffen dieser Rechte der Eltern bzw. des Kindes findet ihr hier:

Vergesst bitte auch nicht, welche Parteien Euch das eingebrockt haben:

Aktiv gegen Eltern gestimmt haben

  • CDU
  • CSU
  • SPD
  • AFD

Stillschweigend gegen Eltern gestimmt haben

  • FDP
  • LINKE

Die FDP hat sich nur mit den Strafrechtlichen Komponenten in Ihrem Antrag auseinandergesetzt https://dserver.bundestag.de/btd/19/279/1927932.pdf und die Abschaffung des §158 Abs. 5 FamFG insoweit zugelassen. Auch auf den halbwegs ordentlichen Vorschlag der Grünen hat man sich enthalten https://dserver.bundestag.de/btd/19/205/1920540.pdf – wie man es von den freien „Demokraten“ eben gewöhnt ist.

Nur die Grünen wollten Kinder stärken

Die Grüne haben als einzige versucht, die Mitspracherechte der Kinder zu verbessern (erinnert an meinen Petitionsvorschlag 2017 :D) und insoweit §158 V FamFG unverändert gelassen. Egal was Euch Weinberg, Lambrecht, Brandner oder Lindner sagen: Jeder von Ihnen hat sich gegen Eltern entschieden. Ihr wisst, wen ihr zu wählen habt…

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Live

Der 24h Livestream #2

Der 24h Livestream kommt, diesmal in der zweiten Auflage. Bald ist es wieder soweit. Und ich habe mir überlegt, das diesmal vom 1.5. auf den 2.5. zu machen.

Was ist der 24h Livestream

Wir versuchen 24h am Stück zu streamen, wobei kleine Pausen dabei sein werden, also meist ca 45 min. Streaming, dann um voll gehts weiter.

Wie war der 24h Livestream 2020?

Der erste Tag verlief so:

Der zweite Tag verlief so:

Ihr könnt die einzelnen Livestream-Mitschnitte auch gesondert auf meinem Kanal sehen.

Die Themen damals waren recht bunt:

Es ging um Krisenvorsorge und eine Pflegemama. Corona und Schule und CEED International und Olivier Karrer. Ich unterhielt mich mit Martin Heidingsfelder und Joe und Christa. Horst Weiberg sprach über Jugendamt und wir machten einen zwei Stunden Lehrgang zu Gutachtensprüfung samt Abschlussprüfung.

Und worum gehts im 24h Livestream 2021?

Ich suche noch Themen und Gesprächspartner. Schaut einfach regelmäßig hier rein bzw. auf diesen öffentlichen Kalender.