Polizeigewalt wird wie folgt definiert:
Wikipedia:
„Der Begriff Polizeigewalt wird in der Kriminologie und den Medien verwendet, um körperliche und psychische Gewalt zu beschreiben, die von Polizisten ausgeübt wird. „
Für mich gibt es keine legale Polizeigewalt. Alles, was die Gesetze abdecken, ist legal und daher keine Gewalt. Der Begriff der illegalen Polizeigewalt verschlechtert nur die Verständlichkeit.
Ich fasse unter diesem Bericht jede rechtswidrige Polizeihandlung zusammen, die einem Dritten Schaden oder Schmerz zufügt.
Keine legale Polizeigewalt
Bei Polizeigewalt kommt es nicht nur auf Gewalt an, die ausgeübt wird. Ein weiteres Problem ist nach wie vor die fehlende Kenntlichmachung von Beamten im Einsatz.
Der obige Fall ist fast keine Polizeigewalt: Denn Polizisten in einem fremden Bundesland ausserhalb des Dienstes sind eben keine besseren Menschen. Und trotzdem zeigt dieses Verfahren, woran solche Aufklärung scheitert: Am Korpsgeist.
In Nürnberg soll ein Mann verhaftet werden und wehrt sich. Tatvorwurf soll Beleidigung sein. Und dann wird daraus eine Prügelorgie sonders gleichen…
Soll man sowas zeigen, darf oder muss man es?
Gerade Nürnbergs Polizei scheint ja ein Gewaltproblem zu haben, wie die Fälle Ubrich
und Widerstand 31. Mai
zeigen. Der bayrische Staat (aber das ist in anderen Bundesländern ähnlich) ist nicht willens und in der Lage, etwas dagegen zu tun. Aber was ist ein Rechtsstaat wert, wenn manche gegen dessen Regeln verstoßen dürfen?
Eine Antwort auf „Polizeigewalt“
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