Der aktuelle 2021er EU-Bericht der europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ist heraus. Und es ist wenig überraschend, dass die Kommission unter Ursula von der Leyen nur wenig zu bekritteln hat.
Wir werden uns heute Abend in einem Livestream damit noch gesondert auseinandersetzen, ich würde mich freuen wenn Ihr hereinschaut:
Was spricht die EU im Bericht Rechtsstaatlichkeit an?
Eine Zusammenfassung findet ihr hier.
Warum der Bericht nicht neutral ist, ergibt sich aus dem folgenden Textbaustein:
Der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit beruht auf einem intensiven Dialog mit den nationalen Behörden und Interessenträgern und beleuchtet alle Mitgliedstaaten objektiv und unparteiisch zu identischen Sachverhalten.
Pressmitteilung der EU
Ein neutraler Bericht kann nicht im Dialog erstellt werden. Zudem fehlt konsequent die Befragung von Betroffenen, Opfern wie Tätern. Objektiv und Unparteiisch heißt für mich, dass Statistiken und Akten ausgewertet werden, nicht dass man Gespräche führt. Die wenigsten Politiker sind ja in der Lage, einen Misstand auszudrücken.
- Justizwesen
- Korruptionsbekämpfung
- Medienfreiheit und -vielfalt
- Gewaltenteilung
Allgemeines zur Rechtsstaatlichkeit des EU-Berichtes
Die EU bewertet die Gewaltenteilung insbesondere während der Covid-Krise als gut. Ich teile diese Auffassung nicht. Vollkommen verkannt wird einerseits, dass mit Taschenspielertricks (zeitlich befristete Regelungen) gerichtliche Überprüfbarkeit ausgeschalten wurde. Die Unzufriedenheit mit den (teils überzogenen, teils unnötigen) Einschränkungen der Grundrechte wird ebensowenig thematisiert wie die Tatsache, dass zum Beispiel in den Schulen einfach Einschränkungen des Bildungsrechtes erfolgt sind, weil man schlicht keine zweiten Konzepte hat.
Die Drohungen von Jugendämtern, Kinder wegen Nichtbeschulung in Obhut zu nehmen, obwohl es keine Beschulung ohne (unnötige) Grundrechtseinschränkungen gab, wird ebenfalls nicht thematisiert.
Unabhängigkeit von Justiz und Medien wird erwähnt, ohne die teils verbitteten Grabenkämpfe gegen andere Meinungen und Fakenews zu erwähnen (Affäre Reitschuster und Bundespressekonferenz, Vertreiben von Onlinemedien ins Ausland). Ich nehme hier nicht Fake-News-Producer wie Schiffmann in Schutz. Aber das wir in Deutschland strukturelle Probleme haben, auch durch Heiko Maas NetzDG und die FB Zensur, muss in so einen Bericht.
Bei der Korruption wird nicht die Masken-Affären des Bundestages erwähnt. Das Lobbyregister und Lücken bei der Parteienfinanzierung werden erwähnt – immerhin.
Dies vorausgeschickt zu den einzelnen Punkten:
Justizwesen
Weil 80% der Menschen und 69% der Firmen mit der Justiz und deren Unabhängigkeit zufrieden sind, ist alles in Ordnung. Unabhängig davon, dass man nur als Betroffener die Justiz einschätzen kann, halte ich die Zahlen für zu hoch. Fragt mal bei SGB II Beziehern, Krankenkassenproblemen nach. Von Betroffenen des Familiengerichts will ich gar nicht erst reden. Fragt Querdenker usw.
Ich halte die Zahlen für zu Hoch. Sie sind aber, wenn richtig, der deutschen Mentalität geschuldet, dass es „ja nur die anderen betrifft“.
Krasse Rechtsfälle dokumentiere ich auf GefahrvonInnen.de
Natürlich wird das Problem der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten angesprochen. Aber hieran will die Politik nichts ändern. Hier liegen Verstöße gegen EU Regeln vor, die man aber nicht angeht. Nur gegen Polen und Ungarn will man vorgehen:
Kritisiert wird nur bei der Richterwahl von Vorsitzenden, dass man die Erfahrungsvoraussetzungen gestrichen hat. Das Hochloben von Politikern ans BVerfG als Verstoß gegen die Gewaltenteilung bleibt ebensowenig unerwähnt wie die Eingriffe der Politik auf das BVerfG, wie die Merkelsche Abendessenaffäre mit dem Bundesverfassungsgericht belegt.
Die Causa Harbarth, ohne Richtererfahrung und als Merkelfreund Verfassungsrichter geworden, müsste hier angesprochen werden. Wird es aber nicht. Von der Leyen schützt hier Merkel und die CDU.
Die Qualität der Rechtsprechung wird kaum angesprochen, diese würde aber auch Detailkenntnisse wie im Fall Markus König oder Carola Koch fordern. Und Digitalisierung als Rechtsstaatlichkeitssymbol ist ein schlechter Witz. Wir haben ganz andere Probleme als Digitalisierung, unter anderem die Einschränkung von Elternrechten, schlecht qualifizierte Richter, überlastete Justizverwaltung.
Effizienzuwachs wird positiv gesehen, ohne die Frage der Qualität der Entscheidungen zu hinterfragen. Ein abgeschlossenes Verfahren reicht nicht aus, um eine gute Justiz zu begründen. Hier bleibt der Bericht der EU Kommission oberflächlich.
Rechtsstaatlichkeit der Justiz in Deutschland
Meiner Meinung nach ist Deutschland hier negativ zu beurteilen. Die bestehenden Probleme werden negiert und von außen nicht erkannt. Oberflächliche Änderungen, um die EU Kommission zu besänftigen, reichen nicht aus. Wir brauchen dringende Reformen, auch der Verantwortlichkeiten für Fehler des Systems.
Anti-Korruption in Deutschland
Bei der Frage der Korruption wird verkannt, dass durch die Bundesländer eigene Verfehlungen selbst ermittelt werden – und das in Relation zu abhängigen Staatsanwälten. Natürlich hat Deutschland keine Korruptionskultur wie andere Länder, aber die Pandemie hat doch gezeigt, wie sehr sich einige die Taschen vollmachen, wenn die Gelegenheit günstig ist. Dies wird zwar angesprochen, aber das reicht eben nicht aus.
Vetternwirtschaft spielt nach wie vor, auch auf kommunaler Ebene, eine Rolle. Insoweit sind die Schlüsse auf einen verringerten Schaden meiner Meinung nach nicht zulässig und vorschnell getroffen.
Das Lobbyregister wird positiv bewertet, ohne Kritik hieran zu berücksichtigen. Es wird auch – ohne weiterführende Kritik – erwähnt, dass nur auf Druck die Parteien das Lobbyregister einführen, man also schlicht keine Eigeneinsicht hat.
Medienpluralismus und Rechtsstaat
Es wird die Unabhängigkeit der Landesmedienanstalten im EU-Bericht Rechtsstaatlichkeit angesprochen, ohne die Frage der Jobbesetzungen zu besprechen. Leider sind hier auch, wie allernorts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, keine Unabhängigkeiten aufgrund Kompetenz, sondern die bekannte Bewerbung aufgrund Bekenntnissen zur Politik, erwähnt.
Probleme mit der Unabhängigkeit der Presse, insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Verflechtung zu Parteien wie der SPD oder institutionell aufgrund der öffentlich-rechtlichen Finanzierung, bleiben unerwähnt. Probleme neuer Tendenzmedien, in Deutschland zu berichten, Sperren von Konten und Serverumzüge (Beispiel Reitschuster) bleiben unerwähnt, dabei muss inabhängige Presse dies aushalten.
Erwähnt wird auch, dass der Informationsfluss an Reporter, insbesondere neue Medien und unabhängige Medien, schwierig ist. Die Wiedereinführung des „Presseausweises“ nur durch bestimmte Medienverbände auch als Akkreditierungsmerkmal wird nicht erkannt. Wie im gesamten Bericht fehlen eigene Recherchen, nur Zitate Dritter sind für einen Bericht nicht ausreichend.
Erwähnt wird zu Recht das fortschreitende Angreifen von Pressevertretern bei Protesten und Demos.
Zensurmechanismen wie Faktenchecks und das NetzDG werden nicht erwähnt.
Allgemeines im EU-Bericht Rechtsstaatlichkeit
Nicht erwähnt wird die fortschreitenden Einflüsse von Großkanzleien als Ministerialberater. Diese sind ein wesentliches Problem der Rechtsstaatlichkeit, durchbrechen sie doch weitgehend die demokratische Legitimation von Entscheidungsprozesse.
Steueraspekte werden kurz erwähnt, sowie der Streit des BVerfG mit dem EuGH.
Schlüsse des EU-Bericht Rechtstaatlichkeit
Unüblich für einen Bericht kommt der EU-Bericht Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu keinem Ergebnis. Das ist erstaunlich. Denn so wird eine wesentliche Komponente weggelassen, die den Bericht erst legitimiert. Man kann die Einleitung als Zusammenfassung entsprechend interpretieren. Dazu fehlen mir dann aber die klare Benennung der Defizite in dieser einleitenden Zusammenfassung.
Aufgrund der reinen Sammlung von Informationen ohne eigene Recherche und weil die Infos auf Lobbyorganisationen und Ministerialinfos beruhen, sind selbst nicht neutral.
Die zunehmende Radikalisierung der Meinungen in Deutschland wird ebenso übersehen wie die Vorgehensweise gegen Richter, die sich Pandemiekritikerfreundlich zeigen. Medienkritik und Druck gegen tendenziell rechte oder Coronakritische Medien wird wird wirklich erhoben.
Für mich ist das ein Gefälligkeitsgutachten von Uschi an Angie.
Die von mir recht gut überblickten Probleme im Familienrecht zeigen, dass das Vertrauen auf den Rechtsstaat absolut in Frage steht.
Wie seht Ihr es? Diskutierts mit mir.