Die Regelsätze SGB II sind seit dem 01.01.2013 verfassungswidrig. Das habe ich in meinem ältesten Video am 26.03.2013 veröffentlicht. Und leider hat sich seitdem, trotz der diversen Entscheidungen des Bundessozialgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert.
Ich möchte Euch trotzdem oder gerade deshalb mein erstes Video als „YouTuber“ nicht vorenthalten, damals noch aus meinem kleinen Büro in Donauwörth und mit bei weitem noch nicht soviel Routine wie heute.
Das Erste Video vom Langhans zu Sozialrecht
Warum sind die Regelsätze SGB II verfassungswidrig?
Formell sind sie nicht verfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht sich weigert, dies auszuurteilen.
Liest man aber die erste Entscheidung zu rechtswidrigen Regelsätzen und wendet diese auf die neuen Regelsatzberechnungen von 2013 an, ergibt sich eben jene Rechts- und Verfassungswidrigkeit. Wenn nämlich der Gesetzgeber von seinem Statistikmodell abweicht und einzelne Positionen einfach herausstreicht, ohne dies zureichend zu kompensieren, dann liegt genau der Fall vor, den das BVerfG damals als verfassungswidrig kritisierte.
Beispiel:
Ein Mensch hat 500 €. Davon gibt er 300 € für Lebensmittel aus, 100 € für Kleidung, 50 € für Blumen und 50 € spart er. Ein anderer gibt von seinen 500 € ebenfalls 300 € und 100 € für Kleidung/Lebensmittel aus, 50 € für Handy und 50 € für Internet. Ein Dritter gibt von seinen 500 € 400 € aus für Kleidung/Lebensmittel, 50 € für Tabak und 50 € für seinen Hund.
Der Staat sagt, Blumen und Tabak und Hund sind nicht nötig. Also erkennt er statistisch an bei Mensch 1 450 €, Mensch 2 500 € und Mensch 3 400 €. Im Schnitt brauchen die Menschen unseres Microsystems daher 1.350 € / 3 = 450 €. Das soll das Existenzminimum sein, berechnet der Staat. Problem: Es gibt keinen Menschen, der tatsächlich von 450 € lebt ausser Person 1 (weil diese spart), eigentlich geben alle 500 € aus.
Statistisch wird einfach angenommen, dass die Menschen sparen würden, wenn sie unnötige Ausgaben nicht hätten. Verkannt wird, dass Menschen Prioritäten setzen. Wer also nicht raucht, der gibt vielleicht mehr für Essen oder andere Gadgets aus. Die Annahme, Menschen brauchen daher diese unnötigen Gelder nicht zum Leben ist falsch und weicht das gewählte Statistikmodell auf. Daher sind die so ermittelten Sätze immer falsch.
Ich hab das in diesem neueren Video nochmal erklärt:
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Hartz IV ist verfassungswidrig. Die Regelsätze SGB II sind verfassungswidrig. Der Staat will nur Geld sparen.
Wer sich mehr für das Thema interessiert, der sollte die Verbraucherstichproben nachlesen und sich anhand des oben dargelegten seine eigenen Gedanken machen. Ihr werdet überrascht sein, welche Daten der Staat erhebt und wie er sie interpretiert. Leider machen sich viele Richter diese Mühen nicht. Ohne diese Kenntnis wird es aber schwer, zu argumentieren.
Link:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/neue-regelsaetze-bedarfsermittlungsgesetz.html