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Inobhutnahme Jugendamt widersprechen

Einer Inobhutnahme Jugendamt widersprechen wird von vielen Anwälten und Betroffenen versäumt. Dabei ist es recht einfach. Die eigentliche Inobhutnahme, also ohne richterlichen Beschluss, ist ein Verwaltungshandeln nach SGB VIII. Die Regelungen hierzu sind in §8a SGB VIII niedergelegt.

Einen weit besseren und aktuelleren Artikel zur Inobhutnahme ohne richterlichen Beschluss findet Ihr auf dem neuen Familienrechtsblog:

Widerspruch ist in §42 SGB VIII geregelt

§42 SGB VIII hat hier insbesondere neben weiteren Voraussetzungen das Widerspruchsrecht geregelt. Bei Widerspruch muss das Kind herausgegeben werden, es sei denn eine Gefahr besteht fort.

Viele Eltern lassen sich zu einer Zustimmung überreden. Auch dann ist noch nicht das Ende aller Tage erreicht: Man kann eine Zustimmung jederzeit widerrufen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn nur ein Elternteil die Zustimmung widerruft.

Verwaltungsklage gegen Inobhutnahme

Jedenfalls muss das Jugendamt dann, wenn einer Inobhutnahme widersprochen wurde, das ganze Verfahren ans Familiengericht zur Klärung abgeben. Und in dieser Zeitspanne ist Eure Chance, über eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes insbesondere bei formellen Mängeln eine Herausgabe des Kindes zu fordern und zu erreichen.

Schutzschrift nicht vergessen

Diese sollte natürlich nur mit einer Schutzschrift an das Familiengericht einhergehen, um eine einstweilige Anordnung ohne Eure Mitwirkung zu verhindern.

In beiden Schriftsätzen würde ich zudem Problemlösungen anbieten, um eine Inobhutnahme als Ultima Ratio auszuschalten. Eigene Lösungen vorschlagen ist alleine deshalb wichtig, weil es das Gericht blockiert, zu sagen es gäbe keine anderen milderen Mittel. Und es macht deutlich, dass ihr mit dem Amt zusammenarbeitet.

Eigene Lösungen vorschlagen

Wie widersprechen?

Dabei ist widersprechen einfach. Schreibt einfach an das Jugendamt:

Wir widersprechen der Inobhutnahme

Activinews.tv

Dieses Schreiben sollten beide Eltern unterzeichnen und dann an das Jugendamt senden. Ich empfehle

  • vorab per Fax senden oder per eMail eingescannt samt Unterschriften
  • Original persönlich durch eine Vertrauensperson vorbeibringen beim Jugendamt
  • in der Verwaltungsklage nochmals widersprechen

Wichtig! Nur eine eA Verwaltungsklage reicht nicht aus!

Ihr müsst der Inobhutnahme immer auch widersprechen, da sie ein Verwaltungsakt ist und damit die Widerspruchsfristen laufen!

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Langhans Live vom 24.11.19: Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt, wird das schon einen Grund haben

Der Volksmund sagt: Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt, wird das schon einen Grund haben. Doch ist dem wirklich so? Gibt es nicht dutzende, wenn nicht gar hunderte Fälle, in denen es keinen Grund gibt und Gründe danach willkürlich erfunden werden? Wir besprechen gemeinsam einen Fall aus Rheinland-Pfalz in allen Facetten, von der Wegnahme des Kindes ohne Grund bis zu erfundenen, unsubstantiierten Gründen die man nachschiebt, aufgehobenen Entscheidungen durch das OLG und Richterinnen, die denselben Fehler ein weiteres mal machen.

Verschiedene Eltern und Betroffene kamen zu Wort und riefen live in der Sendung an. Wie empfinden Sie es? Grundlose Inobhutnahmen? Sinnlose? Ehrliche? Wir diskutieren miteinander.

Das Jugendamt braucht einen Grund, um ein Kind wegzunehmen

Ohne einen, und sei es nur vorgeschobenen Grund, wird kein Kind in Obhut genommen oder herausgenommen. Das ist klar. Deshalb ist es wichtig, bevor ihr Euch an die Verteidigung macht, möglichst viele Argumente zu sammeln.

Nur wer weiss, was einem vorgeworfen wird, der kann sich dagegen auch wehren.

Darf das Jugendamt Kinder grundlos den Eltern wegnehmen?

Nein, das Gesetzt sagt sowieso dass fast immer erst das Gericht anzurufen ist. Eine sofortige verwaltungsrechtliche Inobhutnahme ist nur zulässig, wenn es dringende Gründe gibt, bei denen man nicht weiter abwarten kann (drohende schwerste Schädigungen).

Kann man sich gegen eine Wegnahme des Kindes wehren?

Natürlich, auch wenn der Weg lang und steinig ist.

Niemand glaubt mir, was kann ich tun?

Schaffe Zeugen und Beweismittel heran.

Such die folgende Seite auf, dort sind dutzende Videos zum Familienrecht versammelt, die Dir helfen können:

Familienrechtliche Videos auf YouTube

Meine Familie verrät mich

Informiere alle und zeige ihnen meine Videos. Es kommt oft vor, dass Familien gegeneinander ausgespielt werden.

Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt

Ein Fazit bleibt: Das Jugendamt und Juristen sind oft schnell mit Entziehungen bei der Hand. Doch keiner ist willens und in der Lage, eigene Fehler einzuräumen. Weshalb eigentlich nicht? Auch dem gehen wir in diesem Video nach.
Wer vergleichbare Probleme insbesondere in der Pfalz hat, soll sich bei uns melden in der Whatsapp-Gruppe 0176/41688777 oder per Mail activinews@gmail.com

Insbesondere

  • wenn (wiederholt) kein Verfahrensbeistand bestellt wurde
  • wiederholt die Gefahr für das Kind nicht konkret benannt ist
  • Formularausführungen im Beschluss ohne Sinn bestehen
  • Beiden Eltern alle Rechte entzogen werden
  • entlastende Belege unberücksichtigt bleiben

Ich empfehle auch meinen Schutzschirm.shop für Hilfe für Betroffene