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Die Schutzschrift

Wie wehre ich mich präventiv dagegen, dass meine Kinder entzogen werden? Habe ich überhaupt eine Chance gegen die Vorgehensweise des Jugendamtes (viele sagen hier „Lügen“)? Die Schutzschrift ist die Lösung.

Was ist eine Schutzschrift?

Eine Schutzschrift ist eine Verteidigungsschrift, die man bei Gericht hinterlegt, bevor (!) es einen Antrag oder eine Entscheidung des Gerichtes gibt. Früher musste man hier ggf. mehrere Gerichte eine Schutzschrift hinterlegen, heute gibt es ein zentrales Schutzschriftregister am Oberlandesgericht in Frankfurt, bei dem man eine solche Schutzschrift hinterlegt. Geht nun ein Antrag gegen den Schutzschrifthinterlegenden ein, wird automatisch die Schutzschrift dem Richter vorgelegt und im Idealfall eine einstweilige Anordnung verhindert.

Verhindert die Schutzschrift eine eA?

Doch Vorsicht! Nicht immer verhindert eine Schutzschrift auch wirklich eine einstweilige Anordnung. Manchmal wird sie schlicht nicht zugeordnet, falsch registriert oder vom Richter übergangen.

Läuft alles normal, dann wird eine mündliche Anhörung angesetzt. Das Gericht wird selten bei einer Schutzschrift ohne Anhörung entscheiden.

Meine You Tube Playlist zeigt Euch alles wesentliche zur Schutzschrift.

Die Schutzschrift ist also keine Garantie. Aber sie erhöht Eure Chancen. Sie vervielfacht diese. Deshalb sollte man die Schutzschrift sorgfältig schreiben und viele Beweismittel vorlegen. Die Schutzschrift sollte umfangreich sein. Beweismittel müssen direkt vorliegen, Zeugen oder Sachverständigenbeweis ist unzulässig (wie bei einer einstweiligen Anordnung eben. Vorlegen muss man präsente Beweismittel. Das sind Beweismittel, die unmittelbar ihr Ergebnis verdeutlichen).

Wie sieht so eine Schutzschrift aus?

Sie ist wie eine Antragserwiderung aufgebaut. Nur leider müsst Ihr die Argumente der Gegenseite voraussehen. Das ist nicht immer einfach. Und trotzdem kommt man um diese hellseherische Aufgabe nicht herum.

Durchsucht daher Eure Unterlagen und bisherigen Schriftverkehr. Ihr könnt hieraus sicherlich viele Infos lesen, was man Euch vorwirft. Und das ist meist auch einiges von dem, was man Euch in einem Antrag vorwirft.

Legt soviele Belege bei wie möglich. Wenn Ihr Freunde habt die die Kinder kennen, sollen diese eidesstattliche Versicherungen schreiben, wie sie Euch und die Kinder erlebt haben. Wenn es um Alkoholprobleme geht, legt einen Blutwert (ETG-Wert) vor. Geht es um unsaubere Wohnungen, legt eine Aussage einer Reinigungsfrau vor usw., Bilder.

Seit kreativ. Das Gericht kennt Euch nicht. Daher muss man ein überzeugendes und rundes Bild zeichnen. Und dazu gehören eben lieber mehr als zu wenige Informationen. Fehler oder Probleme würde ich übrigends immer ansprechen. Damit man nicht später Euch damit einholt.

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Langhans Live vom 24.11.19: Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt, wird das schon einen Grund haben

Der Volksmund sagt: Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt, wird das schon einen Grund haben. Doch ist dem wirklich so? Gibt es nicht dutzende, wenn nicht gar hunderte Fälle, in denen es keinen Grund gibt und Gründe danach willkürlich erfunden werden? Wir besprechen gemeinsam einen Fall aus Rheinland-Pfalz in allen Facetten, von der Wegnahme des Kindes ohne Grund bis zu erfundenen, unsubstantiierten Gründen die man nachschiebt, aufgehobenen Entscheidungen durch das OLG und Richterinnen, die denselben Fehler ein weiteres mal machen.

Verschiedene Eltern und Betroffene kamen zu Wort und riefen live in der Sendung an. Wie empfinden Sie es? Grundlose Inobhutnahmen? Sinnlose? Ehrliche? Wir diskutieren miteinander.

Das Jugendamt braucht einen Grund, um ein Kind wegzunehmen

Ohne einen, und sei es nur vorgeschobenen Grund, wird kein Kind in Obhut genommen oder herausgenommen. Das ist klar. Deshalb ist es wichtig, bevor ihr Euch an die Verteidigung macht, möglichst viele Argumente zu sammeln.

Nur wer weiss, was einem vorgeworfen wird, der kann sich dagegen auch wehren.

Darf das Jugendamt Kinder grundlos den Eltern wegnehmen?

Nein, das Gesetzt sagt sowieso dass fast immer erst das Gericht anzurufen ist. Eine sofortige verwaltungsrechtliche Inobhutnahme ist nur zulässig, wenn es dringende Gründe gibt, bei denen man nicht weiter abwarten kann (drohende schwerste Schädigungen).

Kann man sich gegen eine Wegnahme des Kindes wehren?

Natürlich, auch wenn der Weg lang und steinig ist.

Niemand glaubt mir, was kann ich tun?

Schaffe Zeugen und Beweismittel heran.

Such die folgende Seite auf, dort sind dutzende Videos zum Familienrecht versammelt, die Dir helfen können:

Familienrechtliche Videos auf YouTube

Meine Familie verrät mich

Informiere alle und zeige ihnen meine Videos. Es kommt oft vor, dass Familien gegeneinander ausgespielt werden.

Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt

Ein Fazit bleibt: Das Jugendamt und Juristen sind oft schnell mit Entziehungen bei der Hand. Doch keiner ist willens und in der Lage, eigene Fehler einzuräumen. Weshalb eigentlich nicht? Auch dem gehen wir in diesem Video nach.
Wer vergleichbare Probleme insbesondere in der Pfalz hat, soll sich bei uns melden in der Whatsapp-Gruppe 0176/41688777 oder per Mail activinews@gmail.com

Insbesondere

  • wenn (wiederholt) kein Verfahrensbeistand bestellt wurde
  • wiederholt die Gefahr für das Kind nicht konkret benannt ist
  • Formularausführungen im Beschluss ohne Sinn bestehen
  • Beiden Eltern alle Rechte entzogen werden
  • entlastende Belege unberücksichtigt bleiben

Ich empfehle auch meinen Schutzschirm.shop für Hilfe für Betroffene