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Durchsuchung bei Schiffmann

Durchsuchung bei Schiffmann durch die StA Heidelberg, die bereits im Vorgang Beate Bahner eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Ich durchleuchte die rechtlichen Voraussetzungen und erkläre, warum es rechtlich wie politisch ein Fehler ist, was die StA macht.

Warum Durchsuchung bei Schiffmann?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachtes auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse:

Datum: 28.10.2020
Kurzbeschreibung: 
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim 
Verdacht auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse; Polizei durchsucht Praxisräume eines Arztes; Ermittlungen dauern an 


Sinsheim: 


Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxisräume eines Sinsheimer Arztes. 


Dieser steht in Verdacht, in mindestens drei Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Diese befreiten aus medizinischen Gründen von der derzeit bestehenden Pflicht, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. 
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnen die Personen mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, so dass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden. 
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. 

PM StA Heidelberg

§278, ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse lautet:

§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse


Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§278 StGB

Ist die Befreiung von der Maskenpflicht ein Gesundheitszeugnis i.S. §278 StGB?
Die Rechtsprechung argumentiert hier wie folgt:

Gesundheitszeugnisse im Sinne dieser Vorschrift sind Urkunden, in denen der Gesundheitszustand eines Menschen beschrieben wird.

Strafrecht Siegen

Man kann also vortrefflich darüber streiten, ob die Befreiung von der Maskenpflicht ein solches Gesundheitszeugnis ist. Ich würde sagen nein, weil nur bescheinigt wird dass aufgrund einer Krankheit das Tragen der Maske nicht zumutbar ist. Damit einhergehen muss gerade nicht die Prüfung, ob die Ausgangsdiagnostik als Grundlage der Befreiung richtig war. Natürlich kann man auch argumentieren, dass die Befreiungsattestierung eine inzidente Prüfung des Gesundheitszustandes voraussetzt. Ich denke aber, dass dies im vorliegenden Fall zu weit gehen würde. Zudem sind „Sympthome“ wie Schwindel, Übelkeit, Atemnot nicht zwingend subjektivierbar oder reproduzierbar.

Wann ist ein Attest dann unrichtig?

Unrichtig ist ein ärztliches Zeugnis regelmäßig, wenn es über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat (LK, StGB, 12. Aufl., 278 Rn. 7; Münchener Kommentar, StGB, 27. Aufl., § 278 Rn. 4; Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 278 Rn. 2; OLG Frankfurt, StV 2006, 471-473; BGH, NStZ-RR 2007, 343-345); denn ein ärztliches Zeugnis begründet gerade das Vertrauen, dass die fachlichen Ausführungen auf einer tragfähigen Grundlage beruhen. Wollte man ärztliche Zeugnisse, die ohne Untersuchung ausgestellt werden, vom Tatbestand ausnehmen, hätte dies zur Folge, dass die Vorschrift bei einem Arzt, der unbesehen beliebige Gefälligkeitsatteste ausstellt, nicht anwendbar wäre, weil dieser sich von der Unrichtigkeit der medizinischen Ausführungen keine positive Kenntnis verschafft und insoweit nicht wider besseres Wissen handeln kann.

Strafrecht Siegen aaO

Wenn aber das Attest das Vertrauen in fachliche Ausführungen und tragfähige Grundlage begründet, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob dies bei dem Fall Maskenbefreiung so ist. Denn dort wird ja nur die Frage dass eine Maskenbefreiung notwendig ist, thematisiert, eben nicht zwingend auch die Ursache derselben. Hierin liegt meines Erachtens der Teufel begraben. Schiffmann und viele andere glauben daran, dass eine Maske unnötig ist. Daher kann eine Maskenbefreiung sowieso schon per se kein falsches Gesundheitszeugnis darstellen, weil dieser wissenschaftlich fundierten oder unfundierten Sichtweise eben nichts entgegengehalten werden kann, was die Falschheit angeht.

Annahme ohne Untersuchung fehlerbehaftet

Daher kann im vorliegenden Fall auch die grundsätzlich richtige Annahme „ohne Untersuchung“ keine Frucht tragen. Denn für diesen Schluss ist eben nicht zwingend eine medizinische Untersuchung möglich.

Weiter ist für die Frage der Unrichtigkeit der Gesundheitsatteste eine falsche Meinung notwendig:

Unrichtig ist ein ärztliches Zeugnis dann, wenn es in einem wesentlichen Punkt den Tatsachen oder medizinischen Erfahrungen oder Erkenntnissen widerspricht (LK, StGB, 12. Aufl., § 277 Rn. 2; Lackner, StGB, 27. Aufl., § 278 Rn. 2). Die Unrichtigkeit kann sich auf den Befund oder die Beurteilung beziehen (LK, StGB, 12. Aufl., § 278 Rn. 6).

Strafrecht Siegen aaO

Gibt es eindeutige medizinische Erkenntnisse

Zu klären ist also, gibt es wesentliche Erkenntnisse und Erfahrungen, die eindeutig sind?

Manche meinen, dass es nur wenige Menschen gibt, die keine Maske tragen können. Und dann gibt es noch regional unterschiedliche Regelungen für z.B. Hör- und Sehgeschädigte. Gerade Baden-Würtemberg, zu dem auch die skurile Staatsanwaltschaft Heidelberg gehört, macht das Maskentragen nicht nur von medizinischen Gründen abhängig.

„Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“ Quelle: Staatsministerium Baden-Würtemberg

Aktion Mensch

Wer bescheinigt nun diese sonstigen Gründe, die de jure gerade keine gesundheitlichen, medizinischen Gründe sind? Genau. Eigentlich niemand.

Handelt es sich also bei der Befreiung von der Maskenpflicht um ein Gesundheitszeugnis oder ein sonstiges? Genau daran wird man sich messen lassen müssen, und natürlich wird es darauf ankommen, was genau im konkreten oder den drei konkreten Attesten steht.

Reicht das für Durchsuchung bei Schiffmann

Reicht es jetzt also, um eine Durchsuchung bei Schiffmann durchzuführen? Ich sage nein. Weil insbesondere aufgrund der lokalen Besonderheiten bereits kein Gesundheitszeugnis vorliegen dürfte und weil darüber hinaus meiner Meinung nach nicht der Gesundheitszustand, sonder nur das Tragen einer Maske aufgrund einer gegebenen Gesundheitssituation attestiert wird und damit kein Gesundheitszeugnis vorliegt.

Damit kann aber auch keine Durchsuchung begründet werden, weil kein Anfangsverdacht besteht und darüber hinaus von der Durchsuchung bei Schiffmann keine weiteren Erkenntnise zu erwarten sind. Es handelt sich nämlich um relevante Rechtsfragen bei klarem Tatkomplex (Atteste sind sichergestellt, Wohnort der Betroffenen ist sichergestellt usw.)

Voraussetzungen §102 StPO

Der §102 StPO ist hier gut erklärt.

Man braucht

  • Durchsuchungsziele:
    • Ergreifen des Beschuldigten
    • Auffinden von Beweismitteln
    • Beschlagnahme
  • Durchsuchungsvoraussetzungen:
  • Anordnungsbefugnis:
    • Richter

Letzteres unterstelle ich mal als gegeben, meiner Erfahrung nach unterschreiben Richter sowieso fast alles, egal wie absurd es sich nach Lesen der Akte darstellt (über den Fall Markus König werde ich in einem gesonderten Artikel noch berichten, weil hier nur mit falschen und verfälschten Beweismitteln eine Durchsuchtung erschlichen wurde, allerdings im Nachbarbundesland).

Mein Video zum Thema

Auffinden von Beweismitteln nicht zu erwarten

Auffinden von Beweismitteln? Dass KEINE Untersuchung stattgefunden hat wird schwer zu belegen sein. Schließlich kann eine solche Untersuchung auch am Rande einer Demonstration erfolgen oder im Corona Info Tour Bus. Die Atteste hat man ja schon, sonst gäbe es keinen Anfangsverdacht (und diese sind auch Denklogisch nicht in der Praxis, sondern beim Inhaber des Attestes, was das Original angeht.

Zum Anfangsverdacht in rechtlicher Hinsicht habe ich oben schon ausgeführt. Den kann es nicht geben. Aber ich verkenne nicht, dass man es auch anders sehen kann. Und deshalb ist relevanter, ob eine Vermutung besteht, mit der Durchsuchung von Schiffmann sein Untersuchungsziel zu erreichen. Und das ist definitiv zu verneinen.

Ich vertrete hier auch die Auffassung, dass Probleme beim Maskentragen nicht zu kategorisieren sind. Ich hatte auch schon einmal Würgereflex mit einer Maske. Auf Dauer wäre das sehr anstrengend. Zumal man auch anderer Meinung sein darf. Und hier schließt sich der Kreis. Gibt man Schiffmann nicht die Chance, zu Beweisen dass die Masken nichts bringen und bietet ihm daher die Bühne, die er sucht?

Politischer Fehler

Letztlich ist die Durchsuchung bei Schiffmann vor allem ein politischer Fehler. Man gibt ihm die Chance, in den Medien sich als Opfer zu präsentieren. Der Spiegel berichtet zum Beispiel, der ihn sonst verschweigt. Und die üblichen Kanäle können ihren Helden feiern. Wir schaffen hier eine neue Dolchstoßlegende. Und bieten ihm die Chance, in einem fairen Verfahren seine Thesen zu belegen. Das kann nach hinten losgehen.

Kritik an Schiffmann

Ich habe viele Kritikaspekte an Schiffmann bereits mitgeteilt. Ich sehe hier auch strafrechtliche Ansätze, was das Aufhetzen des Volkes angeht oder das Verleumden von angeblichen oder tatsächlich verstorbenen Kindern. Natürlich kann man auch fragen, ob er sich berufsrechtlich richtig verhält. Ansätze gäbe es sehr, sehr viele. Und dann nimmt der Staat den einen, der offenbar unbegründet und eine Chance für ihn ist. Das ist Dumm.

Fazit

Die Durchsuchung ist Mist, rechtswidrig und falsch. Politisch nutzt es ihm und seiner Bewegung. Der versagende Staat hat noch weiteres versagen geschaffen. Chapeau.

Ich werde weiter berichten.

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Die an Masken gestorbenen vier Kinder – Analyse

So, nachdem meine letzten Bodo-Videos erwartetermaßen stark kritisiert wurden, nunmal der zusammenfassende Ansatz. Die an Masken gestorbenen vier Kinder dominieren da doch die Nachrichten. Deshalb möchte ich in dem folgenden Video nicht nur auf die gesamten vier Fälle eingehen, sondern mache mir die Mühe, die relevantesten Quellen zusammenzufassen.

Mein Video zu den an Masken gestorbenen vier Kindern

Fall 1 Büchberg/Germersheim

Der erste Fall wurde vorallem durch eine AFD Politikerin bekannt gemacht. Birgit Malsak-Winkemann twitterte unter anderem:

https://twitter.com/MalsackWinkeman/status/1303253462059307009

Bezug genommen wurde dabei auf die Rheinpfalz, die schon sehr als regierunstreue Zeitung auch von mir zu bezeichnen ist. Die Rheinpfalz distanzierte sich dann aber auch medienwirksam hiervon und benennt „Menschen, die keinen Anstand haben„. Ob das im politischen Diskurs sein muss, mag sich jeder selber fragen. Warum die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt, wenn der Tatort auf Rheinland-Pfälzischem Boden liegt, mag sich auch jeder selber fragen.

Aktuell meint die zuständige StA Landau, deren rechtliche und moralische Kompetenz insbesondere bei Kinderschutz zweifelhaft erscheint, dass immer noch kein eindeutiges Ergebnis vorliegen solle des Falles vom 09.09.2020:

Auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landau am Montag, dass nach der durchgeführten Obduktion weiterhin von einer unklaren Todesursache auszugehen sei. “Zur Ermittlung der Todesursache wurden daher weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis liegt noch nicht vor”, heißt es weiter.

Das Gerücht, das Mädchen sei aufgrund seines Mund-Nase-Schutzes im Bus gestorben, basiert derzeit also ausschließlich auf dem Facebook-Post einer AfD-Politikerin. Gegenüber dem Portal t-online.de gibt Malsack-Winkelmann kurz nach Veröffentlichung zu, sie habe “nichts behauptet, sondern nur eine Frage gestellt”.

Ich gehe mit jedem d’accord, der diesen Vorgang hinterfragt, weil keine Details (vermutete Todesursachen, Art der Probleme der Bestimmung der Eindeutigkeit usw.) veröffentlicht sind. Fakt ist aber auch, dass zumindest dieser Fall samt 30 Zeugen und Presseberichten als Todesfall verifiziert ist. Ob es einen Rückschluss auf Verantwortlichkeit der Maskenpflicht geben kann, ob also Masken diese 13 jährige getötet haben, ist nach wie vor offen.

Nicht nur das Redaktionsnetzwerk äußert sich in einem Faktencheck kritisch und verneint dies eher.

Auch Mimikama setzt sich sehr umfangreich mit dieser Problematik auseinander und verneint einen Zusammenhang Maske und Tod:

Aufgrund der Gerüchte wandte sich die Tagesschau ebenfalls an Experten und berichtet über die Erkenntnisse von Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und den Kinder- und Jugendarzt Edwin Ackermann, Sprecher für den Bereich Nordrhein des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BKJV).

So könne es zwar in Ausnahmefällen problematisch sein, eine Schutzmaske zu tragen, beispielsweise bei Vorerkrankungen wie schweren Asthma, auch psychologische Reaktionen sollten nicht unterschätzt werden, halten die Fachleute eine CO2-Vergiftung durch eine Atemschutzmaske für sehr unwahrscheinlich – noch unwahrscheinlicher ist die plötzliche Häufung.

Nichts desto trotz sind für „Fachleute“ wie Schiffmann solche Bedenken unbedeutend. Denn selbst wenn die Obduktionsergebnisse nicht vorliegen, ist die Todesursache klar – was in sich bereits ein Widerspruch ist.

Fall 2 Aurich/Ostfriesland

Der zweite Fall soll sich dann in Ostfriesland zugetragen haben, wobei zuerst der Ort nicht genannt wurde. Verbreitet wird es vom Schwindelbodo, Leiter einer Schwindelambulanz und daher HNO Facharzt, in Personalunion aber auch Aufklärer und Messias der Corvid-Leugner:

Am 26. September postet der Sinsheimer Arzt Bodo Schiffmann auf seinen Social-Media-Kanälen ein Video, in dem er behauptet, ein weiteres Kind sei aufgrund der Maskenpflicht verstorben. Schiffmann ist in der Szene der Corona-Leugner ein prominenter Sprecher. Schon seit Beginn der Pandemie verbreitet er auf seinen Kanälen, darunter auf Youtube und Bitchute, umstrittene Thesen zu Covid-19.

Die Faktenlage seiner Erzählung ist derweil noch dünner als im ersten Fall. Schiffmann berichtet, er habe eine “Nachricht von einem ärztlichen Kollegen” bekommen. Innerhalb “kurzer Zeit” sei ein zweites Kind gestorben. “Auch dieses Kind ist ohne Vorerkrankung. Es wird gerade obduziert, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es ist wieder ein Kind, das mit großer Wahrscheinlichkeit dadurch gestorben ist, dass es diese Maske getragen hat.

(via Faktencheck)

T-Online zitiert die Staatsanwaltschaften Aurich und Oldenburg, die für Ostfriesland zuständig sind. Beide kennen einen solchen Vorfall aber nicht:

Von ihm stammte am vergangenen Wochenende auch die Information vom angeblichen Tod eines zweiten Kindes. Weder die Staatsanwaltschaft in Aurich noch in Oldenburg wissen aber von einem entsprechenden Fall oder einer Obduktion, wie sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland bestätigten. Schiffmann hatte behauptet, in Ostfriesland sei ein Kind wegen der Maske gestorben.

Beweise legt Schiffmann nicht vor. Und deshalb macht er dreist weiter, diesmal mit seinem Heulvideo:

Fall 3 Schweinfurt

Nicht nur von Schiffmann, sondern von diversen Seiten werden hier Infos verbreitet:

Konkret heisst es

3. totes Kind wegen der Maske. Am Montag, den 28.09.2020 brach ein 6-jähriges Mädchen aus der Nähe von Schweinfurt auf dem Heimweg im Schulbus ebenfalls mit Mund-Nasenbedeckung Bewusstlos zusammen. Sie sackte auf die neben ihr sitzende Schülerin, die laut zu schreien begann. Der Busfahrer hielt an und legte das Mädchen in den Gang des Busses und ließ leider dem Mächen die Maske auf und rief per Handy die 112. Der Rettungswagen kam und nahm erst dann die Maske ab und versorgte das Kind SOFORT mit Sauerstoff und brachten sie in die Klinik. Von dort aus wurden die Eltern informiert, die kurze Zeit später eintrafen und am Bett des Kindes sitzen blieben und warteten auf das erneute Aufwachen des Kindes. Noch am Abend verstarb das Kind, ohne wieder das Bewusstsein zu erlangen… Lt. behandelndem Arzt, der mit dem betreffenden Kinderarzt der Eltern telefonierte, lag keine Vorerkrankung vor und teilte den Eltern nach seiner eigenen Beschau mit, des es sich um eine “CO2-Vergiftung” handele und somit kreuzte der Arzt auch die “unnatürliche Todesursache” an! Daraufhin wird gerade eine 2te Beschau (Obduktion) des Kindes in der Rechtsmedizin durchgeführt. Bereits am Morgen wollte das Mädchen nicht mehr mit dem Bus in die Schule fahren, da es ihr immer schlecht wurde und sie sehr wenig Luft bekam. Sie berichtete schon Tage zuvor von “Flimmernden Bilder”, die sie sehe, aber sie dürfe die Maske niemals abnehmen. Die Schülerin der 1. Klasse klagte bereits nach einer Woche Schule über die Nebenwirkungen der Maske. Dabei kauften die Eltern dem Mädchen vor der Einschulung extra eine besonders “hübsche” Mund-Nasen-Bedeckung, da sie auch im Unterricht und Sportunterricht getragen werden musste!!! … die Einschulung war erst vor ein paar Tagen!

Die Informationen stammen von der besten Freundin der Mutter des betroffenen Kindes.

Wie immer bei solchen Verschwörungstheorien sind es Freunde von den Eltern, nie aber direkt betroffene. Zeugen wie 30 Schulkinder (wir erinnern uns an Fall 1) werden nicht benannt, der Busfahrer nicht usw.

Für die Polizei ist auch hier schnell klar: Es gibt keinen Todesfall.

Weil Corona Leugner ja grundsätzlich nicht aufgeben, wird natürlich nach Gegenbeweisen gefragt. Das veranlasst die Polizei zu folgendem Tweet:

Und weil man dann mit anderen Orten und anderen Aspekten argumentiert (gestorben im Bett)

Es gibt eben kein totes Kind in Unterfranken, das auf die Behauptungen von Schiffmann passt. Anders als ich es zuerst aufgefasst habe ist aber nicht ausgeschlossen, dass es ein totes 6 jähriges Kind gibt in Unterfranken.

Auch dieser Fall ist also offenkundig ein Fake. Das hindert Schiffmann aber nicht daran, andere anzugreifen, freilich ohne selbst Belege für seine (widerlegten) Behauptungen vorzubringen. Angriff ist doch die beste Verteidigung, da sind sich Aluhutträger und Regierungspolitiker selten einig…

Schiffmann hält es da mit Donald Trump: Was nicht passt wird passend gemacht, und alle die andere Sichten haben produzieren Fake News…

Fazit: Fall 3 ist erlogen, auch wenn Schiffmann, der Schwindelbodo, immer noch weitermacht. Inzwischen mag er sogar einen Totenschein in Händen halten, sagt er wohl im letztem Livestream. Vorlegen freilich will er nichts…

Fall 4 Wiesbaden

Und dann starb angeblich noch ein Mädchen in Wiesbaden, Quelle: „eine befreundete Ärztin aus Weinheim“. Doch auch der Fall ist der dortigen Polizei unbekannt, es wird spekuliert, dass man einfach Orte verwechselt hat

Die Polizei Wiesbaden hat dazu keinerlei Erkenntnisse und wies das gegenüber dem Portal „Volksverpetzer“ zurück: „Fake und absoluter Schwachsinn“. Möglicherweise handelte es sich um eine Verwechslung mit dem Landauer Kind: Vor zwei Wochen bei einer „Querdenken“-Demonstration befragte ein Teilnehmer mit Kamera ein Mädchen, wie es wäre, wenn seine Schwester an der Maske sterben würde „wie das Kind“ im Bus „in Wiesbaden“.

und eigentlich auf den Germersheimer Fall verweisen wollte (Quelle).

Zusammenfassung

Zu keinem einzigen Fall gibt es belastbare Informationen. Der Fall Germersheim ist insoweit durchaus kritisch zu hinterfragen, als dass der Tod eines Kindes sicher ist. Obduktionsergebnisse lassen aber zweifel offen. Die anderen Fälle sind nach dem klassischen System aufgebaut: Große Lügen, Infos immer heimlich von jedem der es aus erster Hand hat oder aus erster Hand von nahestehenden Menschen. Objektive Beweismittel gibt es nicht (keine Interviews, Bilder, Zeugenaussagen der Mitfahrer im Bus oder Busfahrer usw), keine Belege für einen tot, keine Nachweise für solche Fälle ausser eben das Wort von Bodo Schiffmann. Der war aber weder dabei noch klärt er (im Moment) auf.

Maskentragen zu kritisieren ist demokratisch normal und wohl auch angezeigt. Dies aber mit Mitteln der Lüge zu tun halte ich für falsch. Damit verwässert man nämlich das eigentliche Anliegen, nämlich die Risiken von Masken zu diskutieren.

Der Aufruf von Eugen Janzen wäre doch mal ein Betätigungsfeld für den Spendensammler Schiffmann und für dessen Expertise als Fachmann. Janzen möchte eine Studie machen zu den Auswirkungen, bekommt aber keine Unterstützung (laut eigener Aussage)

https://www.youtube.com/watch?v=E4aA9Z8-uiA

Wäre nicht dies der richtige Weg des Widerstandes, harte Zahlen als Beleg für die Regierungslügen zu schaffen?