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Stunde Null: Rechtsanwältin Beate Bahner zwangspsychiatrisiert für Kritik am Staat – Klebt Blut an den Händen des BVerfG?

Gestern Abend nach meinem Livestream schlug für mich und für Euch alle die Stunde Null: Rechtsanwältin Beate Bahner zwangspsychiatrisiert, so offenkundig für Staatskritik ruhiggestellt, das kennen wir doch aus dem Fall Mollath, oder? Ich möchte Euch ein paar rechtliche Infos und meine freie Meinungsäußerung mitteilen, denn es ist im Moment genug: Wir dürfen hier nicht länger zusehen!

Anwältin Bahner zwangspsychiatrisiert

Doch im Einzelnen: Am Samstag haben wir im Livestream noch thematisiert, dass der Verfassungsschutz nicht die Verfassung schützt.

Wir haben sehr umfangreich diskutiert, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes sein kann, Kritiker mundtot zu machen und Homepages vom Netz nehmen zu lassen. Das Abschalten der Homepage von Bahner war bereits ein Test auf das, was kommen würde. Richter hat niemand benötigt.

Die meisten Systemmedien blieben stumm, wie immer wenn es um unbequeme Wahrheiten geht. Auch die Videos von Wolfgang Wodarg  wurden teils zensiert, die eMailadresse von Prof. Dr. Bhakdi zeitweise lahmgelegt, damit er seine Fragen (!) an Frau Merkel (vgl hier https://www.youtube.com/watch?v=UxaAgqBtn7A) nicht weiter verbreiten sollen kann.

Stunde Null nach Zwangspsychiatrisierung Bahnert: Klebt Blut am BVerfG?

Gestern dann setzte ich mich nochmals mit Bahners Verfassungsbeschwerde und der Entscheidung, diese aus formellen Gründen nicht anzunehmen, auseinander:

Ich diskutierte mit Euch, ob auch das BVerfG Rechtsbeugung durch Unterlassen begehen kann und ob nicht die Nichtentscheidung in der Sache so deutlich für sich spricht. Vieles spricht leider dafür, muss ich nach reichtlicher Überlegung und Prüfung der Beschwerde von Bahner sagen.

Hat das BVerfG Angst, liegt es an der neuen politischen Linie unter (Baldpräsident) Harbarth, dem das Handelsblatt nachgegangen ist?

Eine Entscheidung ist unabdingbar, wenn jemand die Verletzung einer Vielzahl von Grundrechten rügt und dies auch öffentlich bekannt ist. Dass die Grundrechte nicht eingeschränkt sind, behauptet ja die Regierung nicht ernstlich. Also muss sich ein Verfassungsgericht damit auseinandersetzen. Alles andere wäre eine Argumentation, dass man auf dem Weg von der Rampe zum Duschen doch bitte erst einmal Klage erheben müsse und deren Ergebnis abzuwarten ist- Das ist zynisch und nicht hinnehmbar. Genau deshalb wurden die Grundrechte doch so eingeführt und das BVerfG so stark positioniert. Als ich ein junger Student war, zweifelte niemand an der Expertise des Gerichtes in Karlsruhe. Heute ist es mehr ein politisches Gericht wie der Amerikanische Oberste Gerichtshof, dessen Reputation sehr gesunken ist. Tagespolitik ist dort inzwischen mehr ein Thema als der Schutz der BÜrger. Oder wie seht ihr das?

Verletzte Amtspflichten in der Corvid19-Krise

Für mich liegen jedenfalls eine Vielzahl von Amtspflichtverletzungen (siehe hierzu auch die Seite Amtshaftung.org)  der Regierung vor, unter anderem die zum verhältnismäßigem Handeln – Kirchenschließungen schiessen über das Ziel hinaus, es würde reichen, Mindestabstand zu fordern), der Pflicht zur ordentlichen Erforschung des Sachverhalts(es wurde zuerst geschossen, obwohl eigentlich keiner irgendetwas weis, oder man mehr weiss als man uns sagt), Pflicht zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung (Bhakdi bekam keine Antwort, stattdessen wurde seine Mailaddy lahmgelegt), konsequentes Verhalten (erst kein Shutdown, dann doch, keine Mundschutzpflicht, dann die Empfehlung, kein Ausgangssperren, aber unprüfbare Kontaktsperren) und natürlich die Pflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen wie Sperren von Webseiten ohne richterlichen Beschluss, Unterbinden von Meinungen usw.).

Die Verfassungsbeschwerde von Beate Bahnert war so unbegründet nicht, auch wenn sie natürlich sehr bildlich-drastisch formuliert hatte. Ob ein Widerstandsrecht zusteht gegen die Grundrechtseinschränkungen hätte ich vor der Entscheidung des BVerfG, das Feigheit vor dem Verfassungsfeind darstellt, verneint. Nun sehe ich es aber anders: Bahners Weg scheint der einzig richtige zu sein, um Aufzurütteln.

Widerstand, wie es Bertold Brecht formuliert hat, wird so zur Pflicht. Und wäre das alles nicht schon schlimm genug gewesen, platzte dann eben die Bombe:
Beate Bahner wurde gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesen. Weil, so O-Ton Polizei, sie verwirrt gewirkt habe.

Beate Bahner verwirrt: Das ist kein Grund für Zwangspsychiatrisierung

Eine Zwangseinweisung nimmt sowieso nicht die Polizei vor, sondern muss medizinisch nach den PsychKGs indiziert sein. Aber es geht ohne Richter, zumindest für die erste Nacht. Dreh und Angelpunkt ist dabei aber immer eine Fremd- und Eigengefährdung. Ohne diese Voraussetzungen kann niemand eingewiesen werden. Verwirrung? Da war wohl die Polizei verwirrt und kennt das Gesetz nicht, Stichwort Amtshaftungsklage. Remonstrationsrecht und Remonstrationspflicht, die sich aus dem Beamtenstatusgesetz und anderen Beamtengesetzen ergeben, sind ebenso unbekannt wie damals Skrupel im Heer unbekannt waren.

Der eigentliche Rechtsskandal ist, dass noch nicht vor allzulanger Zeit das BVerfG das Recht auf Suizid postuliert hat. Wenn der Selbstmord erlaubt ist, muss es auch die Verwirrung sein, und die Meinungsfreiheit sowieso. Aber wie schon beim Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen Hartz IV Sanktionen interessiert niemand der Verfassungsbruch. Bahner hat Recht: Der Bestand unseres Rechtsstaates ist gefährdet, seit Gustl Mollath und seidem Millionen Menschen in ihrer Würde durch Sanktionen der Jobcenter degradiert wurden. Die Würde des Menschen ist antastbar, die von Anwälten und Systemkritikern sowieso. Lassen Sie uns dies nicht einfach so hinnehmen. Stimmen Sie mit uns in die deutliche Kritik gegen das Merkelregime ein. Und schalten Sie doch in meinen Livestream ein zum Thema Ken Jebsen, Beate Bahner, Thomas Tischer, Wolfgang Wodarg, Prof. Bhakdi und Gustl Mollath – Polizeistaat Incoming?

Stunde Null: Rechtsanwältin Beate Bahner zwangspsychiatrisiert? Es ist ein trauriger Höhepunkt einer Situation, die abzusehen war.