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GdB und Sozialrecht

Hartz IV Nachzahlungen unpfändbar

Hartz IV Nachzahlungen unpfändbar: Leistungen nach dem SGB II / Hartz IV sind unpfändbar. Soweit, so gut. Gilt das aber auch für Nachzahlungen, bei denen ja doch höhere Summen zusammenkommen können? Nein, das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Denn diese Beträge sind auf die Vergangenheit aufzuteilen und dieser zuzurechnen, so dass kein den Freibetrag übersteigender Betrag vorhanden ist. Natürlich braucht es trotzdem ein P-Konto, um die Pfändung zu verhindern.

 

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P-Konto einrichten um Pfändung zu umgehen: Wir erklären das wie

Das Konto ist gepfändet und man kommt nicht an sein Geld: P-Konto (Pfändungsfreies Konto) heisst das Zauberwort: mit diesem kommt ihr umgehend, auch rückwirkend an das Geld. Ich erlkläre Euch die rechtlichen Probleme und Aspekte