Wie wehre ich mich präventiv dagegen, dass meine Kinder entzogen werden? Habe ich überhaupt eine Chance gegen die Vorgehensweise des Jugendamtes (viele sagen hier „Lügen“)? Die Schutzschrift ist die Lösung.
Was ist eine Schutzschrift?
Eine Schutzschrift ist eine Verteidigungsschrift, die man bei Gericht hinterlegt, bevor (!) es einen Antrag oder eine Entscheidung des Gerichtes gibt. Früher musste man hier ggf. mehrere Gerichte eine Schutzschrift hinterlegen, heute gibt es ein zentrales Schutzschriftregister am Oberlandesgericht in Frankfurt, bei dem man eine solche Schutzschrift hinterlegt. Geht nun ein Antrag gegen den Schutzschrifthinterlegenden ein, wird automatisch die Schutzschrift dem Richter vorgelegt und im Idealfall eine einstweilige Anordnung verhindert.
Verhindert die Schutzschrift eine eA?
Doch Vorsicht! Nicht immer verhindert eine Schutzschrift auch wirklich eine einstweilige Anordnung. Manchmal wird sie schlicht nicht zugeordnet, falsch registriert oder vom Richter übergangen.
Läuft alles normal, dann wird eine mündliche Anhörung angesetzt. Das Gericht wird selten bei einer Schutzschrift ohne Anhörung entscheiden.
Meine You Tube Playlist zeigt Euch alles wesentliche zur Schutzschrift.
Die Schutzschrift ist also keine Garantie. Aber sie erhöht Eure Chancen. Sie vervielfacht diese. Deshalb sollte man die Schutzschrift sorgfältig schreiben und viele Beweismittel vorlegen. Die Schutzschrift sollte umfangreich sein. Beweismittel müssen direkt vorliegen, Zeugen oder Sachverständigenbeweis ist unzulässig (wie bei einer einstweiligen Anordnung eben. Vorlegen muss man präsente Beweismittel. Das sind Beweismittel, die unmittelbar ihr Ergebnis verdeutlichen).
Wie sieht so eine Schutzschrift aus?
Sie ist wie eine Antragserwiderung aufgebaut. Nur leider müsst Ihr die Argumente der Gegenseite voraussehen. Das ist nicht immer einfach. Und trotzdem kommt man um diese hellseherische Aufgabe nicht herum.
Durchsucht daher Eure Unterlagen und bisherigen Schriftverkehr. Ihr könnt hieraus sicherlich viele Infos lesen, was man Euch vorwirft. Und das ist meist auch einiges von dem, was man Euch in einem Antrag vorwirft.
Legt soviele Belege bei wie möglich. Wenn Ihr Freunde habt die die Kinder kennen, sollen diese eidesstattliche Versicherungen schreiben, wie sie Euch und die Kinder erlebt haben. Wenn es um Alkoholprobleme geht, legt einen Blutwert (ETG-Wert) vor. Geht es um unsaubere Wohnungen, legt eine Aussage einer Reinigungsfrau vor usw., Bilder.
Seit kreativ. Das Gericht kennt Euch nicht. Daher muss man ein überzeugendes und rundes Bild zeichnen. Und dazu gehören eben lieber mehr als zu wenige Informationen. Fehler oder Probleme würde ich übrigends immer ansprechen. Damit man nicht später Euch damit einholt.