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Die Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung ist ein Instrument, um im Fall des Sorgerechtsverlustes oder Todes oder Krankheit vorzusorgen, staatlichen Eingriff auszuschließen und gerichtliche Entscheidungen zu verhindern bzw. zu steuern.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung

Wenn ein Elternteil stirbt, dann wird beinahe automatisch der andere Elternteil alleiniger Träger elterlicher Sorge. Sterben beide, wird ein Amtsvormund erstellt. Beides ist nicht immer gut für das Kind. Da der Gesetzgeber ein Vorrecht der Eltern bei Vormundsbenennung installiert hat, gibt es mit der Sorgerechtsverfügung, auch Elterntestament genannt, ein Instrument, das ich im folgenden Video vorstelle.

Mein Video zur Sorgerechtsverfügung

https://www.youtube.com/watch?v=RadQH8yD2c8

Das Formular meiner Sorgerechtsverfügung

Das Formular könnt Ihr hier kostenlos downloaden:

Beachten

Achtung: zur vollen Wirksamkeit auch bei Tod ist das Formular nur handschriftlich vollständig ab- und unterschrieben wirksam. Es reicht nicht, Namen einzufügen und auszudrucken!

Vorsicht auch, was ihr über andere Menschen schreibt, die als Vormund nicht geeignet sind. Diese Informationen sind nicht für jeden positiv. Sie können im Sorgerechtsverfahren auch gegen Euch ausgelegt werden! Überlegt also gut, wem ihr diese Infos zur Verfügung stellt, nicht jeder ist Euer Freund…

Oft werden Sorgerechtsverfügungen vom Gericht ignoriert. Das ist ein Fall einer Amtshaftungsklage. Denn der Wille der Eltern ist zu befolgen.

Von der Sorgerechtsverfügung zu trennen ist die Frage der normalen Vollmacht für Geschäfte des täglichen Lebens bei Verhinderung oder zur Vermeidung von Sorgerechtsstreiten. Ich selber habe mich in diesem Video mit dem Thema auseinandergesetzt. Vollmachten können verhindern, dass es zu Sorgerechtsstreiten kommt.

https://www.youtube.com/watch?v=FcVdqSTbFE8

Eine Kombination aus beiden Vollmachten stellt die optimale Absicherung der Kinder dar. Sie müssen beide – Ausnahme oben – keiner besonderen Form unterliegen. Sie sind jederzeit frei abänderbar oder widerrufbar. Gerade wenn bereits Verfahren laufen, sind diese gute Möglichkeiten, den Streit zu beseitigen. Bitte vergesst nicht die Videos zu liken und zu teilen, um eine weitere Verbreitung zu ermöglichen! Denn damit wird mein Kanal auf YouTube aufgewertet.

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Familienrecht

5 Irrtümer über Jugendamt und Familiengericht

Wir hatten Euch ja unlängst 5 Dinge erzählt, die für den Umgang mit dem Jugendamt wichtig sind, damit ihr diese Fehler vermeidet. Jetzt wollen wir Euch die 5 Irrtüme über Jugendamt und Familiengericht benennen. Viele von Euch werden überrascht sein, weil es immer wieder falsch gedacht und ab und zu falsch gemacht wird. Also schaut rein und erzählt es weiter!

  • Das Jugendamt kann mir das Sorgerecht entziehen
  • Das Jugendamt entscheidet, wann ich Umgang haben darf und wann nicht
  • Gegen das Jugendamt kann man kein Ordnungsgeld beantragen
  • Das Jugendamt entscheidet, was das Gericht zu beschließen hat
  • Das Gericht muss sich auf die Meinung des Jugendamtes verlassen

5 spannende Themen, findet Ihr nicht? Doch was genau ist gemeint bei diesen 5 Irrtümern über Jugendamt und Familiengericht?

 

Das Jugendamt kann mir das Sorgerecht entziehen

Das wird oft falsch gesagt. Richtig ist, dass das Jugendamt ein Kind herausnehmen kann, wenn Gefahr im Verzug besteht. Es muss sich dann aber die Voraussetzungen des §8a SGB VIII berücksichtigen, insbesondere Satz 2 in Absatz 2:

Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

In diesem Fall muss das Jugendamt das Kind sogar in Obhut nehmen, es darf nicht abwarten. Davon unberührt ist aber das elterliche Sorgerecht. Dieses kann nur durch das zuständige Familiengericht (in der Regel am Wohnort der Familie bzw. des Kindes) vornehmen. Eine Entscheidung des Familiengerichtes ist dann durch das Jugendamt herbeizuführen, außer Ihr stimmt der Inobhutnahme zu. Diese Zustimmung ist aber jederzeit frei widerruflich. Wenn die Eltern gemeinsame Sorge haben, müssen beide Zustimmen für einen Widerruf. Dies wird oft ausgenutzt, indem man Eltern gegeneinander ausspielt.

Das Jugendamt entzieht also keine Sorge. Es schützt nur ein Kind – so zumindest die Theorie – wenn keine anderweitige Abhilfe möglich ist.

 

Das Jugendamt entscheidet, wann ich Umgang haben darf und wann nicht

Tatsächlich entscheidet der, der das Umgangsbestimmungsrecht innehat, wann Umgang stattfindet, wann nicht, wie lange usw. Das Jugendamt berät zwar oft Elternteile und empfiehlt ein vorgehen. Aber es entscheidet nicht. Wenn also Euer Expartner sagt, das Jugendamt habe den Umgang untersagt, ist dies falsch. Gibt es einen Beschluss über Umgang, wäre ein solcher „Rat“ oder „Befehl“ sogar eine Entziehung Minderjähriger und damit nach §235 StGB strafbar. Dies kann daher auch für Mitarbeiter von Heimen oder begleiteten Umgangsstellen gelten (siehe Corona-Krise und die Umgangsverweigerung durch Behörden). Nur wenn das Jugendamt als Ergänzungspfleger auch für das Umgangsbestimmungsrecht bestellt ist, kann es hierüber entscheiden. Da aber eine Umgangsentscheidung des Familiengerichtes immer milderes Mittel ist, sollte es diese Fälle beinahe nicht geben.

 

Gegen das Jugendamt kann man kein Ordnungsgeld beantragen

Doch, das hat der BGH für Umgang explicit festgestellt (BGH, Beschluss vom 19.02.2014 – XII ZB 165/13)

Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der – dem Rechtspfleger übertragenen – Aufsicht über die Amtsführung des Vormunds
die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen das Jugendamt gesetzlich ausgeschlossen ist, steht dem nicht entgegen.

Quelle

Wenn das Jugendamt Verpflichteter eines Vollstreckungstitels ist (aber auch nur dann!) gelten die Vorschriften des §89 FamFG auch. Daran ändert auch nichts, dass Zwangsgeld ausgeschlossen ist,w eil eben nach diesem Paragraphen Ordnungsgeld ausgesprochen wird. Das Jugendamt ist daher ebenso verantwortlich für den Umgang wie Dritte und kann insoweit genauso bestraft und zur Rechtschaffenheit angehalten werden. Gebt also nicht auf!

 

Das Jugendamt entscheidet, was das Gericht zu beschließen hat

Das Jugendamt hat nur eine Mitwirkungspflicht gem. §50 SGB VIII:

(1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken:

1.
Kindschaftssachen (§ 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),
2.
Abstammungssachen (§ 176 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),
3.
Adoptionssachen (§ 188 Absatz 2, §§ 189, 194, 195 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit),
4.
Ehewohnungssachen (§ 204 Absatz 2, § 205 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und
5.
Gewaltschutzsachen (§§ 212, 213 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses.
(3) Das Jugendamt, das in Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen Sorge nach § 155a Absatz 4 Satz 1 und § 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt, teilt gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wird, dem nach § 87c Absatz 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt zu den in § 58a genannten Zwecken unverzüglich mit. Mitzuteilen sind auch das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes oder des Jugendlichen sowie der Name, den das Kind oder der Jugendliche zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Quelle

Irrtum: Das Gericht macht nicht nur das, was das JA vorschlägt

Für Eltern klingt das oft anders, weil das Gericht oft das macht, was das Jugendamt vorschlägt. Dann treffen sich die Mitarbeiter noch im Gericht in anderen Verfahren, gehen gemeinsam Kaffee trinken mit dem Gericht und man trifft sich beim Jugendhilfeausschuss. Doch trotzdem entscheidet nur der Richter. Der versteckt sich oft hinter den Empfehlungen, weil er keine pädagogische Ausbildung hat und weil er sich auf seine eigenen Augen nicht verlässt, Kinder nicht besucht und selber vielleicht auch keine hat. Doch ist dies kein Grund anzunehmen, dass das Jugendamt entscheidet. Rechtlich ist es normal, dass sich das Gericht in Bereichen, wo es keine Ahnung hat, hilfe holt. Niemand würde erwarten, dass ein Richter ein Auto reparieren oder einen Schaden schätzen kann an Auto. Und dasselbe ist es beim Familiengericht mit dem Jugendamt. Dass Richter es sich zu einfach machen, nicht die Familien besuchen und sich das Kind oft zu kurz ansehen und selten in der Interaktion mit den Eltern ist ein Mangel der Verfahrensführung, aber kein Beweis dafür dass tatsächlich das Jugendamt entscheidet.
Mir sind auch vom Ergebnis her keine illegalen Absprachen bekannt. Wer etwas anderes beweisen kann: Sendet es mir zu!

Das Gericht muss sich auf die Meinung des Jugendamtes verlassen

Auch das gilt nicht. Denn das Jugendamt unterstützt zwar das Gericht und berät es, aber ein guter Richter wird sich immer auf seine eigenen Einschätzungen, seine eigenen Augen und Erfahrungen verlassen und nicht blind dem Jugendamt folgen. Ich habe das zum Beispiel in München erlebt, dass eine Richterin sich nach der Kindesanhörung gegen die Meinung des Jugendamtes stellte und sich weigerte, eine einstweilige Anordnung auf Herausnahme des Kindes zu erlassen, weil es dem Kind ja offenbar sehr gut ging. Nur weil viele Richter zu bequem sind oder sich auf ein Kind nicht einlassen können und wollen, heisst dies nicht, dass  das Gericht sich auf die Meinung des Jugendamtes verlassen muss.

Ergebnis

Ihr solltet deshalb immer gut abwägen, ob ihr gegen das Gericht und das Jugendamt schiesst. Fehler passieren, das ist mir sehr wohl bewusst. Trotzdem sollte man nicht alle zu seinem Feind machen. Gebt dem Gericht die Chance, das Verfahren positiv zu beenden, appeliert an dessen Sachkunde, gebt ihm Beweise gegen die Meinung des Jugendamtes an die Hand. So schafft ihr es, Euch einen von mehreren Beteiligten vielleicht gewogen zu stimmen. Geht gegen das Jugendamt hart vor, wenn Umgänge vereitelt werden – so jemand ist nämlich auch nicht geeignet, Vormund oder Ergänzungspfleger zu sein. Ich hoffe, dass diese 5 Irrtümer über Jugendamt und Familiengericht euch ein wenig helfen.

Videos zum Thema Familienrecht allgemein findet Ihr in der Playlist „Familienrecht“ auf YouTube:

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Sorgerechtscommunity: Warum dieser Kampf gegeneinander niemand hilft…

Was war das wieder für eine tolle Sendung: Sorgerechtscommunity: Selbstzerstörerisch. Wir haben mit Euch viele Aspekte diskutiert, und ich bin sehr dankbar für die kontroversen Ansätze, die ihr im Chat gebracht habt und die dann in den Stream eingang gefunden haben. Schaut es euch an, da kommt viel für alle bei rum…

Streit in der Sorgerechtscommunity

Man darf den Fokus nie vom Kind nehmen: Streit in der Community mit Helfern oder anderen Betroffenen oder Anwälten, Pranger, Angriffe nehmen den Fokus vom wesentlichen: Dem Fall, dem Kind, den drängenden Problemen. Oft steht dahinter mehr eigenes Bedürfnis der Mitteilung, was durchaus begründet sein kann, als ein Lösungsinteresse. Wer entscheidet denn, wer etwas richtig oder falsch macht? Gibt es neutrale Wege dies zu entscheiden? Eher nein. Deshalb führen diese Streitereien und Prangerangriffen nie zum Ergebnis, eher zu mehr streit und damit gefesselten Resourcen.

Gute Helfer finden in der Sorgerechtscommunity?

Was sind dann Kriterien, um die Qualität eines Helfers zu bewerten? Nur weil er nichts oder weil er viel verlangt, beweist gar nichts. Es gibt teure Anwälte, die wenig leisten, und gute Helfer für lau. Hier gelten die selben Grundsätze wie bei jedem Internetgeschäft: Vorher informieren, und Leistung-Gegenleistung klar definieren. Wer spendet, kann keine Gegenleistung erwarten, wer schenkt auch nicht. Wer einen Nichtjuristen engagiert kann weniger erwarten als bei einem Anwalt. Klare Vereinbarungen helfen hier Probleme zu vermeiden.

Wenn aber doch im Internet steht dass…

Nur weil jemand im Internet etwas behauptet, muss es nicht richtig sein. Wahrheit und Lüge liegen hier so nah beieinander… Bedenke: Oft gibt es persönliche Hintergründe und Streitereien, manchmal gibt es Neid oder Enttäuschung über nichterreichte Ziele. Klar ist: Im Sorgerecht kann niemand versprechen, schnell ein Kind herauszuholen. Man kann es versuchen und man kann versprechen viel Zeit zu investieren. Manche Rückführungen dauern Jahre, manche gelingen nie. Habt realistische Vorstellungen, dann findet ihr auch seriöse Helfer.

Arschkriechen gefordert

Wir hatten Gestern auch darüber diskutiert, ob man Arschkriechen müsse um sein Kind zurückzubekommen. Nein, muss man nicht. Aber man muss aufpassen (siehe oben) ob der Fokus noch richtig ist. Wenn das Ziel das Kind zu holen über allem steht, dann muss man diesen Preis auch zahlen. Ich halte es für wenig sinnvoll, sich hier als Opfer zu postulieren und alle Gegenmeinungen zu ignorieren.

Darf man die Wahrheit sagen

Darf man. Die Frage ist aber

Was erreiche ich damit?

Helfe ich damit meinem Kind?

Schließe ich Türen, die offen sind für eine Rückführung?

Das sollte man nie vergessen, egal bei was man tut.

Arbeitet zusammen. Baut eine Community ohne persönliche Eitelkeiten und ohne Angriffe auf. Stellt das Kind in den Fokus. Davon haben alle etwas.

Sonntag gehts weiter mit dem Community-Thema

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Die Sorgerechtsverfügung

Warum braucht man eine Sorgerechtsverfügung? Und was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Der Staat hat viel Macht. Je weniger man selber vorsorgt, desto leichter kann er seine Ziele erreichen. Ohne eine Sorgerechtsverfügung entscheidet das Gericht bei Tod oder schwerer Krankheit, die es unmöglich macht sich um seine Kinder zu kümmern, uneingeschränkt. Das mag manchmal im Sinne der Kinder oder Eltern sein, führt oft aber zu neuen Problemen.

Die Sorgerechtsverfügung soll den Willen einer Mutter, eines Vaters oder beider Eltern retten. Wenn Eltern tatsächlich nicht mehr Eltern sein können, weil sie psychisch oder körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind, soll deren Wille fortgesetzt werden. Und dazu soll die Person als Vormund bestellt werden, die am ehesten den elterlichen Wünschen und Idealen nahe kommt. Ein Richter, der weder die Familie noch die Kinder kennt und kennen will, ist hier nicht in der Lage, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Eltern kennen die Kinder und deren Bedarf und Beziehungen am Besten. Und genau hier setzt eine Sorgerechtsverfügung an. Sie ist landläufig auch unter dem Begriff „Elterntestament“ bekannt. Sie ist ein Testament, aber regelt keine finanziellen Dinge, sondern wer ein Kind erzieht.

Sorgerechtsverfügung im Streitsfall

Wichtig auch im problematischen Streitsfall: Man kann auch aufschreiben, wer warum ein Kind nicht erziehen kann und soll.

Was gibt es zu beachten?
Schaut einfach mal in dieses Formular rein.

Bitte schreibt es vollständig handschriftlich, weil ihr sonst Gefahr lauft, dass es nur teilweise anwendbar ist (bei psychischer Krankheit z.B.), nicht aber bei Tod.

Das unangenehme ist der Bereich, auszuführen wer nicht geeignet ist. Damit kann man viel emotional Stress verursachen. Man sollte den Inhalt dieser Vollmacht/Verfügung/Testament nicht zu groß herumerzählen, gleichwohl wird empfohlen diese Verfügung gut und sicher zu deponieren.

Das Gericht ist auf das, was dort niedergelegt ist, festgelegt und muss sich daran halten.

Ähnliche Themen sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht. Eltern sollten alle drei ausgefüllt haben und hinterlegen.

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Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht auf Kindle Unlimited kostenlos!

Das ist die gute Nachricht: Auflage 2 meines Buches ist ab sofort via Kindle Unlimited kostenfrei zu lesen:

Sobald das Buch verfügbar ist als Druck, erhaltet Ihr es kostenfrei als eBook, wenn ihr die Printversion bestellt.

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Amtshaftung, Zivilrecht, Strafrecht und mehr

Amtshaftungsklage und Rechtsbeugung

Die große Reihe auf der Zielgerade: Amtshaftungsklage. Wie trage ich Rechtsbeugung vor? Ich gebe Euch praktische Tipps und diskutiere, ob es Sinn macht eine Strafanzeige zu machen.

Letztlich bleibt bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung einfach mehr an Möglichkeiten offen als in einer Strafanzeige. Oft wird ohne Beweisaufnahme eingestellt. Denn Staatsanwälte und Richter kennen sich. Man denkt über andere so schlecht wie man selber ist. Faire Staatsanwälte halten daher lügende Richter für nicht existent.

Zum Beweis der Rechtsbeugung Akten mehrfach lesen

Bevor es an die Klage geht, achtet auf eines: Man muss den Sachverhalt würdigen. Man muss dutzende Aktenseiten analysieren, auch mehrmals. Gerade das mehrfache Lesen und Diskutieren bringt neue Erkenntnisse, die ein Termin beim Anwalt nicht hervorbringen kann. Deshalb lasst Euch Zeit. Verjährungsfristen können auch den Vorteil haben dass man sich Zeit lassen kann.

Rechtsbeugung heisst aber auch Kenntnis der Prozessregeln und von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Mein kleines Büchlein „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ kann hierbei helfen.

Vielleicht geht Ihr auch einen Tag in die Universitätsbibliothek und kopiert Euch Kommentare und Lehrbücher. Denn es gilt deutlich zu machen dass das, was dieser Richter oder diese Richterin behauptet, absolut von niemandem ernstlich vertreten wird.

Mehr Infos zur Amtshaftungsklage findet Ihr auf der Unterseite:

https://www.activinews.tv/hilfe-zur-selbsthilfe-wissenswertes-rechtliches-auf-activinews-tv/die-amtshaftungsklage-ein-weg-sich-erfolgreich-gegen-inobhutnahmen-zu-wehren/

und natürlich auch auf Wikipedia.