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Familienrecht

Langhans Live vom 24.11.19: Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt, wird das schon einen Grund haben

Der Volksmund sagt: Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt, wird das schon einen Grund haben. Doch ist dem wirklich so? Gibt es nicht dutzende, wenn nicht gar hunderte Fälle, in denen es keinen Grund gibt und Gründe danach willkürlich erfunden werden? Wir besprechen gemeinsam einen Fall aus Rheinland-Pfalz in allen Facetten, von der Wegnahme des Kindes ohne Grund bis zu erfundenen, unsubstantiierten Gründen die man nachschiebt, aufgehobenen Entscheidungen durch das OLG und Richterinnen, die denselben Fehler ein weiteres mal machen.

Verschiedene Eltern und Betroffene kamen zu Wort und riefen live in der Sendung an. Wie empfinden Sie es? Grundlose Inobhutnahmen? Sinnlose? Ehrliche? Wir diskutieren miteinander.

Das Jugendamt braucht einen Grund, um ein Kind wegzunehmen

Ohne einen, und sei es nur vorgeschobenen Grund, wird kein Kind in Obhut genommen oder herausgenommen. Das ist klar. Deshalb ist es wichtig, bevor ihr Euch an die Verteidigung macht, möglichst viele Argumente zu sammeln.

Nur wer weiss, was einem vorgeworfen wird, der kann sich dagegen auch wehren.

Darf das Jugendamt Kinder grundlos den Eltern wegnehmen?

Nein, das Gesetzt sagt sowieso dass fast immer erst das Gericht anzurufen ist. Eine sofortige verwaltungsrechtliche Inobhutnahme ist nur zulässig, wenn es dringende Gründe gibt, bei denen man nicht weiter abwarten kann (drohende schwerste Schädigungen).

Kann man sich gegen eine Wegnahme des Kindes wehren?

Natürlich, auch wenn der Weg lang und steinig ist.

Niemand glaubt mir, was kann ich tun?

Schaffe Zeugen und Beweismittel heran.

Such die folgende Seite auf, dort sind dutzende Videos zum Familienrecht versammelt, die Dir helfen können:

Familienrechtliche Videos auf YouTube

Meine Familie verrät mich

Informiere alle und zeige ihnen meine Videos. Es kommt oft vor, dass Familien gegeneinander ausgespielt werden.

Wenn das Jugendamt ein Kind wegnimmt

Ein Fazit bleibt: Das Jugendamt und Juristen sind oft schnell mit Entziehungen bei der Hand. Doch keiner ist willens und in der Lage, eigene Fehler einzuräumen. Weshalb eigentlich nicht? Auch dem gehen wir in diesem Video nach.
Wer vergleichbare Probleme insbesondere in der Pfalz hat, soll sich bei uns melden in der Whatsapp-Gruppe 0176/41688777 oder per Mail activinews@gmail.com

Insbesondere

  • wenn (wiederholt) kein Verfahrensbeistand bestellt wurde
  • wiederholt die Gefahr für das Kind nicht konkret benannt ist
  • Formularausführungen im Beschluss ohne Sinn bestehen
  • Beiden Eltern alle Rechte entzogen werden
  • entlastende Belege unberücksichtigt bleiben

Ich empfehle auch meinen Schutzschirm.shop für Hilfe für Betroffene